Hallo!
Ich versuch’s noch mal …
Der hypothetische, literarisch tätige Mensch weiß partout nicht, was er in die Anlage UR eintragen soll. Sind z.B. Romanübersetzungen „Sonstige Leistungen nach §3a Abs. 2 UStG“? Der hltM liefert weder Frauenmilch noch Anlagegold und ist momentan ein ü(berforderter)hltM.
Gruß,
Eva
Servus,
grundsätzlich ja. Ob sie aber in die Anlage UR gehören, hängt davon ab, wo der Auftraggeber sitzt. Wenn er Inländer ist, braucht davon nichts in die Anlage UR.
Wie kommt es, dass Du überhaupt etwas in die Anlage UR schreiben möchtest?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Google sagt: „Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck zu übermitteln. Sie sieht unter anderem die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und zu Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer (§13b UStG ) schuldet sowie zu steuerfreien Umsätzen vor.“
Davon abgesehen kann man das Formular nicht loswerden. ELSTER zeigt Fehler an und verweigert die Absendung.
Ich verstehe es so, dass ich meine Umsätze nicht im Hauptvordruck unter C eintragen muss, sondern in der Anlage UR, weil ich keine Umsatzsteuer erhoben und also auch nicht gezahlt habe. Ich bin ein Steuer schuldender Leistungsempfänger. (Leistungsempfänger hat mich im ersten Moment sehr irritiert: Meine Leistung hat ja der Verlag bekommen - die Übersetzung. Bis mir mal aufgegangen ist, dass mit der Leistung das von mir empfangene Honorar gemeint ist … Aber ich bin fies erkältet, Denken geht nur im Schneckentempo.)
Nachdem ich 2016 und 2017 über den 17500€ gelegen habe - muss ich da für 2018 auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl ich deutlich unter der Grenze bleibe? Oder kann ich auf Grund schwankender Einkommensverhältnisse von einem Jahr zum anderen wechseln? Falls für 2018 eine UStE fällig ist, muss ich Verlag und VG WORT nochmals anschreiben, dass die UStSteuer nachträglich überwiesen wird
Strafe muss sein …
Gruß,
Eva
Mein Post von heute lässt sich nicht mehr editieren - also muss ich mich nochmals entschuldigen, hier Tammtamm gemacht zu haben, ohne erst mal selber nachzudenken.
Ich hab’s geschafft, das blöde Formular abzuschicken. In Zeile 28 des Hauptvordrucks muss man das Häkchen entfernen, um die UR los zu werden. Das Formular einfach entfernen, genügt nicht.
Dann werde ich in den sauren Apfel beißen und Verlag und VG WORT wegen USt 2018 nochmals anschreiben. 2019 bin ich ja dann wieder Kleinunternehmer.
Ich danke allen hier Mitlesenden für ihre Geduld.
Gruß,
Eva
und sollltest die Chance unbedingt nutzen, mit der jetzt gewonnenen Übung in die Option zur Regelbesteuerung einzusteigen. Von der VG Wort und von den Auftraggebern bekommst Du die USt obendrauf, d.h. Deine Erlöse bleiben genau wie sie waren. Andererseits wird aber sämtliches Material, das Du für die Arbeit einsetzt, um den USt-Betrag billiger, weil Du die USt auf Sachen, die Du für den Betrieb käufst und auf Leistungen, die Du beziehst, als Vorsteuer von der USt-Zahllast abziehen kannst.
Ist sicher nicht viel, aber jetzt grade, in der Endzeit der DeepL-Dämmerung, zählt jeder Cent.
Schöne Grüße
MM