Abschnitt 185 UStR.
Hallo,
das ich kein Freund von Richtlinien bin, ist ja klar… aber
„185. Pflichtangaben in der Rechnung
(1) 1 § 14 Abs. 4 und § 14 a UStG gelten nur für Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere Leistungsempfänger, die in § 14 a UStG bezeichnet sind. …“
ich stell mir doch glatt die Frage, wie denn nach dieser Aussage eine Rechnung an Private auszusehen hat? Muss ja nichtmal der leistende Unternehmer verzeichnet werden? Wenn ich also als leistender Unternehmer einem privaten einen Laptop verkaufe, muss ich dem „nichts“ auf die Rechnung schreiben. Nichtmal USt? Was macht der arme Kerl mit so einem Wisch? Werbungskostenabzug adé?! Naja, richtig, sind nur USt-Pflichten, aber sollte nicht die Steuerrechtsordnung insoweit einheitlich sein, dass wen etwas von einem gefordert wird (Nachweis von wem Leistung kam und wie Leistung heisst für WK Abzug), dass man dann diese Angabe auch zur Pflicht für den anderen macht?
Für mich ist diese Aussage in UStR 185 I S. 1 schlicht einfach quatsch!
Mfg vom
showbee