hallo liebes orakel,
man stelle sich vor:
eine werbeagentur, deren kreative dienstleistungen an die kunden berechnet wird, tut dies zzgl. 16% mwst.
gibt die werbeagentur die ausgearbeiteten ergebnisse in eine druckerei oder einen verlag weiter, berechnet sie die folgende lieferantenrechnung ebenfalls mit 16% (und natürlich ihrem aufschlag) weiter.
nun könnte ein sonderfall diese frage aufwerfen:
die agentur gibt einen auftrag an einen lieferanten, der z.b. zuckertütchen mit logoaufdruck versieht. die lieferantenrechnung sähe dann so aus, dass der logoaufdruck mit 16% berechnet wird, der zucker aber als nahrungsmittel nur mit 7%.
wie müsste die werbeagentur die lieferantenrechnung an ihren kunden weiterverrechnen? mit 7% ust für den zuckeranteil, oder komplett 16%?
lg, pit
PS:
in diesem zusammenhang fällt mir ein, dass m.w. mwst-befreite briefportokosten beispielsweise ja auch mit 16% weiterverrechnet werden, wenn eine firma das ihren kunden in rechnung stellt, oder?