Hi,
habe heute Folgendes erlebt: Aufgrund BP 1997-1999 ergibt sich USt-Nachzahlung von DM 400,00. Der Mandant ermittelt seinen Gewinn nach § 5 EStG.
Die für den Mdt. zuständige FiBu-Kraft hat diese Zahlung als periodenfremden Aufwand verbucht ( SKR 03 #2020 ).
Ich bin jedoch der Ansicht, dass die USt unter keinen Umständen Betriebsausgabe ist, sondern dass diese Zahlung vielmehr gegen EK, als Privatentnahme o.ä. verbucht werden muss.
Die USt ist bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG weder Betriebseinnahme noch -ausgabe. Im BP-Bericht wird u.a. die BP-Bilanz vom Prüfer entwickelt. Am Ende entsteht ein erhöhter Gewinn, also höheres EK und eine USt-Verbindlichkeit.
Wer weiß hier - kurz und knapp - Rat ?