Hallo
Ich habe eine Frage bei Privatnutzung eines Dienst Kfzs.
Freiberufler, Kfz. zu mehr als 50 % dienstlich genutzt, - Fahrtenbuchmethode.
Bei der EÜR wird der prozentuale Anteil der Jahreskosten für das Kfz als Betriebseinnahme angesetzt.
Dieser Betrag setzt sich aus einem Netto- und einem Umsatzsteuerbetrag zusammen.
Muss dieser Betrag bei der EÜR in Netto- und USt.-Betrag zerlegt werden, oder ist der Gesamtbetrag als Einnahme anzusetzen?
Daraus ergibt sich dann für die USt. Erklärung die Frage, ob der dieser Umsatzsteuerbetrag nachträglich als eingenommene USt. angegeben werden muss, oder ob dieser für die USt.Erklärung nicht relevant ist?
Vielen Dank für eine Antwort.
Servus,
die Nutzungsentahme wird genau gleich behandelt wie ein Erlös: Der entnommene Wert wie das Entgelt, die USt wie die USt.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank, Aprilfisch.