UStG 13b - Bagatellregelung

Hallo,
ein Elektrobetrieb führt im Auftrag eines Malerbetriebes Arbeiten bei einem Kunden des Malerbetriebes aus.
Elektro- und Malerbetrieb sind Bauleistende, es liegen entsprechende Freistellungsbescheinigungen vor.
Bei den Arbeiten handelt es sich um Bauleistungen (Erweiterungen und Erneuerungen vorhandener Elektroinstallationen im Bestand).

Für jedes Obekt wurde dem Malerbetrieb eine Rechnung geschickt, diese wurde mit dem Hinweis „Leistungsempfänger ist Steuerschuldner gemäß §13b UStG“ als Nettorechnung ausgestellt.

Der Malerbetrieb reklamiert nun bei einer Rechnung, diese falle wegen einer Nettosumme unter 500€ zwingend unter die Vereinfachungsregel / Bagatellgrenze und müsse mit Umsatzsteuer ausgesellt werden.

Ist das wirklich zwingend oder nur eine Kann-Regelung?

Wir sind beides alteingesessene, inländische Betriebe und wer da jetzt die 19% abführt ist mir eigentlich vollkommen egal.

Servus,

es ist zwingend - und prima versteckt in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE.

Und es war mal ein Musterstück an klarem, systematischem Aufbau, das UStG…

Schöne Grüße

MM

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Ich bin sprachlos.
Danke!

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