V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG aussteigen/kündigen

ich suche dringend eine Möglichkeit um hier auszusteigen und zumindest etwas von dem Geld wieder zu bekommen? Hat hier jemand eine Ahnung oder den Fall auch schon gehabt?

Guten Morgen,

ich kann hier aus der Ferne leider nicht weiterhelfen. Mir ist allerdings bekannt, dass die quirin bank AG (Honorarberater) Dir auf Deine und anderen Fragen im Bereich der geschlossenen Fonds sicherlich eine Antwort geben kann. Dort einfach mal anfragen.
VG

Sorry,tut mir leid kann ich leider nicht helfen.
Viel Erfolg

Hallo,

ich kenne diese Anlagegesellschaft nicht und kann leider hierzu keine Aussage treffen.
Ich habe auch nichts über diese Gesellschaft gelesen.

Guten Tag,
offenbar fehlt in den Angaben einiges. Welche Fondsgesellschaft, welcher Fonds genau? Der heißt doch nicht einfach nur „V“.

Grundsätzlich gibt es bei geschlossenen Fonds (GmbH & Co KG) eine feste Vertragslaufzeit, die sie einzuhalten haben.

Zweitens gibt es die sog. ZWeitmarktbörse in Hamburg. Dort können sie über das Internet anfragen, ob jemand diesen Fondsanteil abkaufen möchte und sie bekommen ein Angebot zu welchem PReis. Dann können sie sich entscheiden.

Gruss
Norman Argubi

Tut mir leid ich kann da nicht helfen!!

Hallo tigerwoods,
erstmal, warum möchtest Du da raus? Gibt es konkrete Probleme mit dem Fonds? Bitte lass Dich nicht durch unqualifizierte Aussagen verunsichern. Glaube nur das was Du aus verlässlicher Quelle hast. Besonders irreführend sind Seiten von Anwälten. Diese Seiten zur „Panikmache“ dienen hauptsächlich dazu neue Mandate zu generieren. Ob die Beteiligung gut oder schlecht ist, ist für das Honorar des Anwaltes gegal.
Prüfe deshalb gut, ob Du Dich nicht einfach nur unbegründet verunsichern lassen hast. Anwälte, konkurrierende Branchen und Berater und ungesundes Halbwissen verunsichern Anleger regelmäßig zu unrecht.

Wenn Du das geprüft hast und trotzdem aussteigen willst.

Habe ich folgendes gefunden:
"Bei Durch­sicht der Zeich­nungs­un­ter­la­gen fi­el auf, dass die Wi­der­rufs­be­leh­rung, welc­he die Ge­sell­schaft bei Zeich­nung der Ka­pi­tal­an­la­ge im Jahr 2008 ver­wen­det hat­te, Feh­ler ent­hält.

An­le­ger, die ih­re Be­tei­li­gung in ei­ner so ge­nann­ten “Haustürsituation” un­ter­zeich­net ha­ben, kön­nen die­se da­her auch heu­te noch wi­der­ru­fen und sich von der Be­tei­li­gung lö­sen."

Zu finden bei Dr. Schulte und Partner.

Gerade auch bei dieser Kanzlei, habe ich dieses Verhalten der Verunsicherung von Anlegern zum Zwecke der Aquise schon öffters bemerkt.

Dieses Schlupfloch gibt keine Auskunft darüber, ob die Anlage gut oder schlecht ist.

Es grüßt
Der Ruhestandsplaner

Sorry, aber eine schnelle und gute Antwort ist nicht möglich. Wenn ich den Prospekt richtig verstanden habe gibt es Einmalzahlungen und Ratenzahlungsmodelle.
Eine Verwertung am Zweitmarkt ist vom Modell abhängig - und natürlich vom aktuellen Stand. Also werden Ausschüttungen vorgenommen, wie ist der aktuelle Stand.
Und bei einem Ratenzahlungsmodell - also laufende Einzahlungen - würde ich mir den Rat eines Rechtsanwaltes holen.

Hallo,

ich kenne diesen Fonds nicht, allerdings ist das ein geschlossener Fonds. Normalerweise würde ein Verkauf/ Kündigung nur über die Fondsgesellschaft gehen. Was ich aber gesehen habe ist, dass die Gesellschaft
ziemlich angegangen wird wegen falscher Beratung. Sofern das so ist, würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen der sich auf so was spezialisiert hat.

Nach kurzer Recherche habe ich das gefunden: http://www.seimetz-rechtsanwaelte.de/cms/vplusgmbhco…
Anscheinend ist eine reguläre Kündigung bis zum Auflösen des Fonds nicht möglich, allerdings dürfen Privatanleger nach 10 Jahren aussteigen. Kommt also darauf an, wie lange Sie diese Beteiligungen schon haben.

Beteiligungen kann man nur verkaufen. Aussteigen geht nur, wenn dich das Unternehmen vorzeitig raus lässt.
Gruß
Dennis

Hallo tigerwoods,

hier sehe ich nur zwei Varianten:

  1. Man könnte versuchen die Beteiligung über den Zweitmarkt zu verkaufen (z.B. www.zweitmarkt.de). Wenn sich ein Käufer finden solte, müßte aber wohl ein großer Kursabschlag akzeptiert werden.
  2. Die längerfristige Version wäre einen Anwalt in Kapitalanlagerecht mit der Überprüfung der Anlage zu beauftragen und dann ggf eine Klage auf Rückabwicklung und Schadenersatz gegen die Fondsgesellschaft (zB Prospekthaftung) und/oder den Vermittler (zB Falschberatung) einzureichen. Bis es dann zum Verfahren und einem Urteil kommt wird es aber lange dauern.

Andere Varianten sehe ich leider nicht.
Gruß
Jürgen

Ausstieg vor vertraglich vereinbartem Termin ist bei geschlossenen Beteiligungen natürlich immer problematisch. „Etwas von dem Geld zurückbekommen“ kann doch aber durchaus gelingen, Stichwort Zweitmarkt oder auch Sekundärmarkt. Wenn der Handel direkt vom Beteiligungsunternehmen angeboten wird, ist das oft günstiger, da ggf. größere Nachfrage sichergestellt werden kann. Ansonsten unabhängige Zweitmärkte, bei denen aber die Nachfrageseite auch erst gefunden werden muss… und wahrscheinlich nur mit deutlichem Verlust.
Spezifisches zu der genannten Beteiligung weiß ich nicht, das wissen Sie wahrscheinlich am genauesten selbst. Viel Erfolg