VAT, Zoll, EInfuhrumsatzsteuer - Fragen an die Profis!

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen:

eine Firma „L“ sitzt in UK (England) und verkauft Waren.
Die Lieferung der Waren erfolgt aus Frankreich, dort ist das Lager.

Wie sieht es aus mit VAT, EInfuhrumsatzsteuer und Zoll bei

a) B2C, Kunde sitzt in EU

b) B2B, Kunde sitzt in EU

c) B2C, Kunde sitzt in Drittland

d) B2B, Kunde sitzt in Drittland

Gibt es verschiedene Regeln in verschiedenen EU-Ländern?

Wie sieht es aus, wenn Distributoren benutzt werden, die die Ware zunächst importieren und dann weiter verkaufen?
Wie wenn der Distributor den Auftrag an L schickt und L die Ware direkt an den Kunden sendet? Wie gesagt, L sitzt in UK. Lieferung aber aus Frankreich. Kunden können in F, UK, EU, Drittländern sitzen.

Wie werden Frachtkosten behandelt? In Frankreich z.B. kommt m.W: keine VAT auf Shipments, in Deutschland schon.

Herzlichen Dank schon mal und beste Grüße!

Ich gehe jetzt davon aus, dass die Waren in dem Lager sich im freien Verkehr der EU befinden.

Egal, die Ware ist ja im freien Verkehr

Egal, die Ware ist im freien Verkehr

Kommt darauf an, u. a. in welchem Land der Käufer und Warenempfänger sitzt

Kommt darauf an, u. a. in welchem Land der Kunde sitzt.

Die Zollregeln werden durch den Unionszollkodex bestimmt, dieser ist, wie der Name schon sagt, in allen Ländern der EU verbindlich. VAT hingegen hängt von anderen Faktoren ab (da kann sicherlich der @aprilfisch in Sachen OSS weiterhelfen)

Eine gute Seite für die Übersicht in Sachen Zoll ist Zoll.de
Mich dünkt das die Fragestellung von einem totalen Laien kommt, daher halte ich mich mit den Feinheiten zunächst zurück

Hallo!

Nein, bin kein totaler Laie.

Feinheiten sind willkommen.

Danke!!!

Servus,

nicht für die USt: Ort der Lieferung ist bei Versendung immer dort, wo der Transport beginnt, und der Unternehmer, der die Ware versendet, ist in dem Land USt-pflichtiger Unternehmer, in dem der Ort der Lieferung ist.

Wenn die Ware in Drittlandsgebiet ausgeführt wird, ist die Lieferung grundsätzlich USt-frei.

Wenn die Ware in das Land geliefert wird, in dem auch der Ort der Lieferung ist, ist sie grundsätzlich USt-pflichtig.

Wenn die Ware in ein anderes Land im Gemeinschaftsgebiet geliefert wird, zwei Möglichkeiten:

  • Empfänger der Ware legt eine gültige USt-ID-Nummer vor: USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung
  • Empfänger der Ware legt keine gültige USt-ID-Nummer vor: USt-Pflicht in dem Land, in dem die Lieferung beginnt.

Das hier:

gibt keinen Sinn, deswegen lass ich es weg.

Entweder sitzt L in UK, dann erfolgt die Lieferung, die er bewirkt, aus UK. Oder die Lieferung erfolgt aus Frankreich, dann sitzt L nicht in UK.

Schöne Grüße

MM

  • ach, und damit wir uns nicht falsch verstehen: Du hast versucht, in der Fragestellung Reihengeschäfte zu konstruieren - das klappt aber so nicht: In der Umsatzbesteuerung setzt ein Reihengeschäft voraus, dass es insgesamt eine Warenbewegung vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer gibt. Wenn es mehr als eine gibt, sind die Lieferungen getrennt zu beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Herzlichen Dank erst mal!

L sitzt in UK.
Das Lager mit den Waren ist in Frankreich. Von dort aus wird versendet.

Servus,

und damit ist der Ort der Leistung und damit die Umsatzsteuerpflicht festgelegt: Der Versand beginnt in Frankreich, der Versender der Ware ist dadurch in Frankreich umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer - unabhängig davon, wo sein Briefkasten hängt.

D.h. für das Thema USt macht es keinen Unterschied, ob L selbst oder ein von ihm beauftragter oder belieferter Zwischenhändler in Frankreich die Ware verschickt.

Für das Thema Zoll auch nicht, wenn die Ware bei Versand bereits im freien Verkehr der EU ist.

Schöne Grüße

MM

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Vielen herzlichen Dank für die großartige Hilfe!!!