Bsp: Mutter seit Geburt ihres Kindes ledig, alleinerziehend und alleine sorgeberechtigt.
Vater und ex-freund des Kindes zahlte nur 6 Jahre Kindesunterhalt, dann 7 Jahre
lang nichts und hatte auch keinen Kontakt mit dem Kind. Das Kind ist nun
13 Jahre, sieht dem Vater nicht änlich und legt oftmals eine Gestik
an den Tag, die an jemand anderen erinnert, aber nicht an den Vater des
Kindes. Wenn nun die Mutter die Vaterschaft die ja nach der Geburt vom
ex-freund beim Standesamt anekannt wurde, anzweifelt und das auch
kundtut, was erwartet sie rechtlich, was kann eventuell auf sie zukommen?.
Danke im voraus.
Die Mutter kann ebenso wie die anderen
Verfahrensbeteiligten innerhalb einer Zweijahresfrist die Vaterschaft
anfechten. Die Frist beginnt mit Geburt zu laufen und ist in der Regel
nach zwei Jahren beendet, da davon auszugehen ist, dass die Mutter sich
über dem wirklichen Vater im Klaren ist.
Beatrix