Vaterschaft -Familienmitglied

Nach 13 Jahren erfahre ich von einer früheren Freundin, dass sie damals ein Kind von mir bekommen hat - Mädchen . Heute bin ich verheiratet und habe nie davon etwas erfahren.
Wie verhalte ich mich.
Meine Ehe sollte ja auch nicht darunter leiden. Meine Frau und ich kennen uns jetzt 10 Jahre
Muss ich mir das einfach gefallen lassen. ?
Was kann ich tun ?
Danke für die Rueckantworten

Moin,

Muss ich mir das einfach gefallen lassen. ?

Du solltest Deine Frage genauer stellen.

Wenn Du dreizehnjahre nichts gehöhrt hast, jetzt aber plötzlich davon erfährst, dass Du eine Tochter hast, wirst Du damit leben müssen. Wie Du das Deiner Frau erklärst, hm, keine Ahnung.

Wenn Du aber Infos haben möchtest, muss ich jetzt zahlen oder ähnlich, dann stell die Frage unter Beachtung der Vorschaltseite, d.h. allgem., nicht in der Ich-Form, im Rechtsbrecht.

Ich wünsche Dir, dass sich alles beruhigt.

Gruß Volker

Hallo,
interessannt wäre mal zu erfahren, wie alt du bist und wie dein Leben vor der Ehe aussah…
Daß du deine aktuelle Beziehung schützen möchtest, ist bedingt verständlich.
Nein, natürlich mußt du dir das nicht einfach gefallen lassen, aber du wirst selber am besten wissen, ob die Möglichkeit einer Vaterschaft besteht…
Eigentlich kannst du nur mit der Verflossenen und der Ehefrau drüber reden und einen Vaterschaftstest machen. Oder spielst du mit dem Gedanken, das Thema totzuschweigen?
Ich habe Verständnis für deine Fragen. Aber das Teenie-Mädchen hat ihrerseits bestimmt noch viel mehr Fragen…

Muss ich mir das einfach gefallen lassen. ?
Was kann ich tun ?

Hallo,

was meinst du mit „gefallen lassen“? Was willst du denn machen?
Wenn das Mädchen wirklich deine Tochter ist, wirst du es nicht ändern können - ob es dir gefällt oder nicht.

Natürlich kannst du einen Vaterschaftstest fordern.
Wenn sie deine Tochter ist, wirst du mit deiner Frau darüber reden müssen.
Und auch das Mädchen wird dich vielleicht irgendwann kennenlernen wollen - darauf hat sie ein Recht, das du ihr nicht verweigern solltest.
Vielleicht ist es ja auch, nach dem ersten Schreck, toll, eine jugendliche Tochter zu bekommen?
sagt Bixie

Auch ohne ein freundliches „Hallo“!

Nach 13 Jahren erfahre ich von einer früheren Freundin, dass
sie damals ein Kind von mir bekommen hat - Mädchen . Heute bin
ich verheiratet und habe nie davon etwas erfahren.
Wie verhalte ich mich.

Vielleicht würde ich erstmal die Tatsachen durch einen Vaterschaftstest klären lassen.
Während du auf das Ergebnis wartest kannst du dich mit dem Gedanken beschäftigen, wie es ist, eine Tochter zu haben.

Meine Ehe sollte ja auch nicht darunter leiden. Meine Frau und
ich kennen uns jetzt 10 Jahre.

Deine Ehefrau hat sicher nicht erwartet, einen Mann ohne Vergangenheit zu heiraten.
Dass du von dem Kind nichts wusstest ist ja nicht dein Verschulden.
Natürlich bedeutet das eine Veränderung auch für dein Leben, das sie mit dir teilt, aber warum sollte etwas, was du nicht verschuldet hast, dir zum Nachteil gereichen?

Muss ich mir das einfach gefallen lassen?

Was meinst du denn damit?
Dass sie es dir verheimlicht hat, war nicht in Ordnung, ist jetzt aber auch nicht zu ändern.
Sieh es mal so: Vielleicht hättest du dann deine heutige Frau nie kennengelernt…

Allerdings wirst du - sobald die Vaterschaft bestätigt ist - um die Vaterrolle in irgendeiner Form nicht mehr herumkommen. Dass sie es dir verheimlicht hat bedeutet nämlich nicht, dass du für immer aus der Vaterrolle raus bist.

Was kann ich tun ?

Versetze dich in die Lage deiner (potentiellen) Tochter.
Überlege dir, was dir das auch Gutes bringen kann.
Und bitte lauf nicht weg vor dem Problem, deine Tochter kann ja nichts dafür. Und:
Nichts, was dir im Leben widerfährt, ist ausschließlich schlecht.

Solange du nicht mit Kondom verhütet hast, konntest du immer damit rechnen, ein Kind zu zeugen. Immerhin bist du 13 Jahre von Verantwortung und Zahlungen verschont worden.

Danke für die Rückantworten

Alles Gute!

Fo

Hallo

Nach 13 Jahren erfahre ich von einer früheren Freundin, dass sie damals ein Kind von mir bekommen hat - Mädchen . …
Meine Ehe sollte ja auch nicht darunter leiden. Meine Frau und ich kennen uns jetzt 10 Jahre

Eigentlich verstehe ich das Problem nicht. Wieso sollte deine Ehe darunter leiden, wenn du deine Frau erst seit 10 Jahren kennst, die Zeugung des Mädchens aber schon 13 Jahre her ist?

Du solltest es deiner Frau so schnell wie möglich erzählen, bevor sie von alleine merkt, dass da irgendwas im Busch ist. - Aber nach den vorhanden Informationen kann ich nicht sehen, dass du was falsch gemacht hast, außer vielleicht, nicht ausreichend verhütet zu haben.

Viele Grüße

Hi,

Muss ich mir das einfach gefallen lassen. ?

Wie meinst Du das? „gefallen lassen“ - das ist schon passiert. Deine Ex hat Dir das Kind verschwiegen und jetzt hast Du’s erfahren. Von wem eigentlich? In welchem Zusammenhang?

Was kann ich tun ?

Was willst Du denn tun? Ich meine, für ne Abtreibung isses nun zu spät, das Mädel ist da :smile: Vielleicht wäre es eine gute Gelegenheit, Dich mal mit der Mutter des Mädels zusammen zu setzen und ein wenig in Ruhe zu plaudern. Im Zentrum sollte dabei die Tochter stehen: also, hat sie „eigentlich“ nen anderen Vater? Oder rechnet sie damit, dass da noch irgendwann mal ein „Erzeuger“ auftaucht? Hat sie Interesse, Dich kennen zu lernen? Wie sicher ist überhaupt, dass sie Deine Tochter ist?

Ganz viele Fragen, ich glaub, die solltest Du ohne Zorn versuchen zu klären. Dass Du natürlich sauer bist, erschrocken etc. finde ich völlig nachvollziehbar, ebenso, dass Du Dir Sorgen um die aktuelle Partnerschaft machst. Aber: wenn das Mädel Deine Tochter ist, dann muss Deine aktuelle Partnerin davon erfahren. Und zwar besser jetzt als später. Das Gespräch wird weh tun - für Euch beide, aber je länger Du damit wartest, umso weher wird’s tun.

Und hier schliesse ich mich ausnahmsweise Simsy an: wenn Du mit Deiner aktuellen Partnerin seit 10 Jahren zusammen ist, das Mädel aber schon 13 Jahre alt ist, dann würde ich das nicht so kritisch sehen, als wenn das Mädel jetzt 7 Jahre alt wäre :smile:

*wink*

Petzi

Hallo erst mal,

die Frage: „Muss ich mir das gefallen lassen?“ ist schlicht und ergreifend bzgl. des konkreten Themas falsch gestellt. Man mag darüber verärgert sein, dass man diesbezüglich von der damaligen Partnerin so lange nicht kontaktiert worden ist. Man mag daran denken, zunächst mal einen Vaterschaftstest machen zu lassen, um Klarheit darüber zu gewinnen, ob das Kind tatsächlich das eigene ist. Aber wenn es nun mal so ist, wie es ist, dann bist Du nun mal Vater eines Kindes, ob Du das nun sein willst, oder nicht.

Klar, dass so eine Geschichte auch in die aktuelle Partnerschaft/Familie ausstrahlt. Aber das steht nicht zu deiner Disposition. Du musst diese Situation annehmen, und angemessen (und möglichst positiv für alle Beteiligten) gestalten. D.h. natürlich zunächst mal der eigenen Frau von der Sache erzählen (ASAP!!!), dann mit der Mutter klären, wie man gemeinsam mit dem Kind diese Geschichte angeht, und dann natürlich dem Kind gegenüber (sofern dass nicht schon ohnehin von deiner Vaterschaft weiß) die Geschichte erklären, und Kontakt aufbauen. Der mag sich dann in „Aha, Du bist also mein leiblicher Vater“ erschöpfen, kann aber durchaus auch für alle Beteiligten eine recht positive Lebenserfahrung und -Erweiterung sein.

Und was die sonstigen rechtlichen/finanziellen Folgen angeht: Man(n) steht zu seinen Taten! Nicht ausreichende/versagende Verhütung ist ein Risiko, das beide Partner gemeinsam tragen müssen, wenn sie in die Kiste steigen!

Gruß vom Wiz

Hallo,

ich teile uneingeschränkt die Zeilen von Wiz.
Hinzufügen möchte ich nur, dass ich an Deiner Stelle sehr durch den Wind wäre und zwar hauptsächlich, weil mir diese Information ein Kind zu haben so lange verwehrt blieb. Hat nicht ein Vater auch ein gewisses Recht dazu zu wissen Vater zu sein? Jedenfalls hat das Kind ein Recht auf dem Vater, was ihr ja auch verwehrt wurde.

Nun bleibt dennoch der Eindruck bestehen, dass es Dir nicht darum ging, sondern eher darum überhaupt damit konfrontiert worden zu sein.

Dann solltest Du einigermaßen zufrieden darüber sein, dass Du bislang nichts zahlen musstest und auch sonst keine weiteren Verpflichtungen eingehen musstest.

Oder was ist Dein Probmen?

Vermutlich antwortest Du eh nicht, was ich sehr schade finde, denn hier haben einige Menschen ihre Zeit geopfert Dir zu antworten und leider kam von Dir bislang nichts. Hoffentlich verhälst Du Dir Deinem plötzlich ins Leben gefallene Kind gegenüber etwas höflicher.

Viele Grüße

wer weiss davon, und warum Du?
Hallo,

die wichtigste Frage ist m.E.: Warum hat sie Dir jetzt davon erzählt? Und wem noch? Es sind verschiedenste Aspekte denkbar:

  • es gibt einen sozialen Vater, der diese Rolle auch ausfüllt. Und er weiss davon, oder nicht.

  • Die Mutter möchte, dass Du Dich als Vater einbringst (Zeit, Geld, Bezugsperson, Erblasser …) oder nicht.

  • Sie hatte bestimmte Absichten, es Dir zu erzählen, oder es ist ihr spontan rausgerutscht

  • Das Kind weiss es, oder nicht.

  • Du kennst das Kind, oder nicht.

Zwar halte ich es auch für richtig, dass Du zu Deinen Taten stehen solltest, aber es sind auch konstellationen denkbar, in denen das ganze Thema auch in einem kleinen Kreis gehalten werden sollte. Zumal parallel zu spontan rausgerutscht auch „spontan angelogen“ sein könnte.

Der einzige, der in jedem Fall davon erfahren sollte, ist Deine Frau.

Gruß
achim

Eine Frage dazu
Servus Wiz
Auch von mir ein Sternchen für deine guten Antworten.
Aber eine Frage hätte ich:

(ASAP!!!)

Wer ist dieser ASAP?
Ist es der Bruder von Abraham?
Der Cousin von ALI?
Es grüßt dich
Branden

As
Soon
As
Possible

Der deutsche Jurist sagt dazu: „Ohne schuldhaftes Verzögern“

Gruß vom Wiz

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Wie verhalte ich mich.

Keine Ahnung. Ich jedenfalls würde in dieser Situation

  1. Vaterschaftstest durchführen.
  2. Bei Gewissheit umgehend auf Sorge recht klagen.

Franz

Keine Ahnung. Ich jedenfalls würde in dieser Situation

  1. Bei Gewissheit umgehend auf Sorge recht klagen.

Was sollte das bringen, ausser Kosten? Die Erfolgsaussichten bei so einer Klage lägen exakt bei Null.

Hallo,
Vielen dank für die Antworten und Meinungen… Denke ich habe mein Problem etwas einfach dargestellt.

  1. Sie hat mir jetzt erst von „meinem“ ? Kind erzählt
  2. Bisher hat sie ihrem Ehemann als Vater bestimmt gehabt
  3. Dieser möchte sich von ihr trennen und aus Angst er koennte die Tochter mitnehmen dachte sie wieder an mich
    4 Deshalb soll ich jetzt „Vater“ sein ? Ich meine einfach das ist eine bestimmte Absicht
  4. Das Kind weiss bis jetzt nichts
    6 Ich kenne das Kind nicht
    7 Ich meine einfach ich werde hier angelogen ihren Mann hat sie ja vorv13 Jahren auch belogen
    Zu meinen Taten kann ich stehen aber ist meine Überlegung nicht gerechtfertigt.

Was sollte das bringen, ausser Kosten? Die Erfolgsaussichten bei so einer Klage lägen exakt bei Null.

Ich denke, es ist eine gute Zeit, die Reformen des geltenden Rechts und die derzeitigen Entwicklungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28De…
durch weitere Klagen Betroffener zu unterstützen (auch wenn dies in dieser Threadanfrage vielleicht nicht angedacht sein mag). Spätestens Klagen beim EGMR werden voraussichtlich erneut den BGH zu weiteren Prüfungen der nach wie vor bestehenden Diskriminierung (Argument 1) von nicht-ehelichen Vätern veranlassen. Denn

es geht um das Kindeswohl.

Nach deutschem echt - vermutlich auch im Sinne internationaler Menschenrechte.

Und 13 Jahre Vorenthaltung des leiblichen Vaters gegenüber dem Kind muss schon besonders begründet werden, wenn man als Mutter mit Kindeswohl das alleinige Sorgerecht begründen möchte (Argument 2).

Franz

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Hallo,

  1. Bisher hat sie ihrem Ehemann als Vater bestimmt gehabt

Dann ist er rechtlich Vater, und praktisch nur er kann es die nächsten Jahre ändern.

Ich nehme an, er weiss von ihrer Geschichte. Also rede nach Deiner Frau mit ihm. Wenn er Vater bleiben will, UND Du keiner werden möchtest, dann haltet das Kind und die Mutter da raus.

Gruß
achim

kein alleiniges Sorgerecht der Mutter
Hallo Franz,
hast Du das gelesen (im Zweig darunter)?

  1. Bisher hat sie ihrem Ehemann als Vater bestimmt gehabt … mehr auf http://w-w-w.ms/a5gngl

Darauf bezog sich wohl TET.

gruß

achim

Was sollte das bringen, ausser Kosten? Die Erfolgsaussichten bei so einer Klage lägen exakt bei Null.

Ich denke, es ist eine gute Zeit, die Reformen des geltenden
Rechts und die derzeitigen Entwicklungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_%28De…
durch weitere Klagen Betroffener zu unterstützen (auch wenn
dies in dieser Threadanfrage vielleicht nicht angedacht sein
mag).

Was auch immer das mit deiner Antwort zu tun hat.

Spätestens Klagen beim EGMR werden voraussichtlich
erneut den BGH zu weiteren Prüfungen der nach wie vor
bestehenden Diskriminierung (Argument 1) von nicht-ehelichen
Vätern veranlassen.

Wo besteht bei der Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts für die dem Vater völlig unbekannte Tochter die Diskrimierung?

Denn

es geht um das Kindeswohl.

Nach deutschem echt - vermutlich auch im Sinne internationaler
Menschenrechte.

Wie wird dem Kindeswohl gedient, wenn ein völlig Unbekannter auf einmal das Recht erhält, über sein Leben konkret mitzubestimmen?

Und 13 Jahre Vorenthaltung des leiblichen Vaters gegenüber dem
Kind muss schon besonders begründet werden, wenn man als
Mutter mit Kindeswohl das alleinige Sorgerecht begründen
möchte (Argument 2).

Keinerlei persönliche Beziehung dürfte als Argumnet zur Verweigerung des Sorgerechts für den Vater wohl völlig ausreichen und diese Verweigerung damit auch dem Kindeswohl gerecht werden.

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