Hallo! Ich bin jetzt in der 14 Woche schwanger. ET im März. Der Kindsvater ist nicht mein Noch-Ehrmann, von dem ich seit März getrennt lebe. Wie ist die rechtliche Lage? Kann man in der Schwangerschaft schon die Vaterschaft regeln? Der biologische Vater will das Kind auch anerkennen. (Wenn das Kind auf die Welt kommt, daß der biologische auch der rechtliche Vater ist?) DANKE
Hallo!
Das ist nicht unkompliziert.
Es ist der Noch-Ehemann der rechtliche Vater. Daran ändert auch eine Anerkennung des biologischen Vaters erst einmal nichts !
http://www.advoscheidung.de/scheidungsrecht/schwanger-scheidung-vaterschaft.html
MfG
duck313
Hallo,
lass dich kostenlos beim Jugendamt / Beistandschaft beraten, die können dann auch die Vaterschaftsanerkennung machen und dich bei der Anfechtung der bestehenden Vaterschaft kostenlos unterstützen.
Grüße
miamei