Hallo WWW-lers,
eine ganz kurze Frage:
Gibt es Frauen/Mädchen die auschließlich die Nationalität Vatikanstadt besitzen?
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
Eher nicht
Hi
Ich halte das für höchst unwahrscheinlich.
Die vatikanische Staatsbürgerschaft gibt es eigentlich nur für Amtsinhaber und für gewöhnlich zusätzlich zu einer schon vorhandenen Staatsbürgerschaft. Damit es überhaupt in Betracht kommt, müsste ein Kind im Vatikanstaat geborgen sein. Aber auch dafür gibt es Regelungen: Familienanhörigen von Amtsinhabern und sonstigen arbeitern bekommen nur einen Status, der den Staatsbürgern gleichgestellt (!) ist, also keine Staatsbürgerschaft.
Kannst du komprimiert hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanische_Staatsb%C3…
Wie du dort sehen kannst, arbeiten dort nur Kleriker (wozu auch Kardinäle etc. zählen) die bei der kathol. Kirche alle männlich sein müssen. Es werden zwar Laien genannt, aber deren Zahl dürfte wohl in der, der nicht die Staatsbürgerschaft-besitzenden einhergehen.
Dann gibt es noch die Schweizergarde, aber die muss auch nur aus Männern bestehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizergarde
was du hier nachlesen kannst.
Ich meine, dass es vor 1-2 Jahren mal einen Prozess um eine Frau gab, die unbedingt in die Schweizergarde wollte. Ob das funktioniert hat, weiß ich nicht.
lg
Kate
Hi,
niemand besitzt „ausschliesslich“ die Nationalitaet Vatikanstadt…
Wiki sagt:
Von den 932 Menschen, die im Vatikan leben, haben 552 die vatikanische Staatsbürgerschaft (darunter sind genau 110 Schweizergardisten – Staatsbürger auf Zeit – und etwa 50 weitere Laien). Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zeitweise und an eine Funktion gebunden verliehen. Sie ersetzt nie die „natürliche” Staatsbürgerschaft. Sie wird den hohen Mitgliedern der Kurie, den Angehörigen der Päpstlichen Schweizergarde sowie allen im Vatikan oder in Rom lebenden Kardinälen zuerkannt, darüber hinaus denjenigen, die mit Sondererlaubnis des Papstes auf Dauer in der Vatikanstadt wohnen. Gut 40 Prozent der Staatsbürger halten sich nicht in der Vatikanstadt oder in der Stadt Rom auf. Bei ihnen handelt es sich um die päpstlichen Gesandten und Nuntien, die für die Dauer ihres Amtes ebenfalls vatikanische Staatsbürger sind.
Hallo,
Damit es überhaupt in Betracht
kommt, müsste ein Kind im Vatikanstaat gebor g en sein.
Nice one
Gruß
Elke
Hi
Damit es überhaupt in Betracht
kommt, müsste ein Kind im Vatikanstaat geborgen sein.
Hat der Vatikan wirklich nur „Bodenrecht“, kein „Blutrecht“?
Nach letzterem könnte ein Kínd auch Bürger des Vatikan sein, wenn mindestens ein Elternteil vatikanischer Staatsbürger ist…
LG,
Markus
VIELEN DANK AN EUCH…
Hallo!
Also vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
Eigentlich hätte ich nie gedacht, daß
a) Eine Staatsburgerschaft gefristet erteilt werden kann
b) Die andere betroffenen Ländern damit einverstanden sind, daß manch ihrer Landsleute, nach ihren 18. Lebensjahr, eine zweite Burgerschaft erhalten. (z.B. die Schweiz mit der schweizer Garde)
Und also, es scheint tatsächlich so zu sein, daß es keine Frau gibt mit Nationalität des Vatikanstadts.
Also nochmals vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena
Hi
Nach letzterem könnte ein Kínd auch Bürger des Vatikan sein,
wenn mindestens ein Elternteil vatikanischer Staatsbürger
ist…
Eben!
Aber die Frage hier ist: Welcher katholischer Priester gibt schon zu, ein eigenes Kind zu haben? Zumindest das würde gegen die mir bekannten Gesetze zur „beruflicher Werdegang“ der katholische Kirche stoßen.
Schöne Grüße,
Helena
Hi,
Aber die Frage hier ist: Welcher katholischer Priester
gibt schon zu, ein eigenes Kind zu haben?
Problem sehr gut erkannt!
Hier hülfe ggf. einfach ein Vaterschaftstest…
Schöne Grüße,
Markus
Hi,
Problem sehr gut erkannt!
Danke, danke! ;o)) Das war nämlich mein Ursprungsgedanke.
Hier hülfe ggf. einfach ein Vaterschaftstest…
Glaube ich nicht. Denn ein „rein biologischen Vater“ (wenn ich mich so ausdrücken darf) ist nicht zwangsläufig auch der rechtlichen Vater. Und somit wüßten wir in unserem Fall von der „Sünde“ des Priesters. Aber das gibt seinem Sprößling nicht seine eigene Nationalität weiter.
(Als Beispiel fällt mir auf die schnelle die „Spermabanken“. Oder das deutche Gesetz, wobei wenn eine verheiratete Frau ein Kind entbindet, ist ihr sohn zwangsläufig und rechtlich betrachtet auch der des Ehegatten. Selbst dann wenn beide in Trennung leben, die Scheidung nur noch eine Frage von Tagen ist, bis sie durch ist und beide längst mit jeweils andere Partnern leben)
Schöne Grüße,
Helena
ich bin mir nicht sicher…
Hallo!
Und also, es scheint tatsächlich so zu sein, daß es keine Frau
gibt mit Nationalität des Vatikanstadts.
Die Erlangung der vatikanischen Staatsbürgerschaft ist auch bei einem nahen Verwandtschaftsverhältnis (Ehegatten, Kinder, Geschwister, Eltern) zu einem vatikanischen Staatsangehörigen möglich, sofern man mit diesem gemeinsam auf Staatsterritorium lebt. Das gilt meines Wissens auch für Frauen.
Es gab da auch mal in den 80ern einen Entführungsfall:
http://www.abendblatt.de/extra/service/944949.html?u…
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/b…
Ich bin mir daher nicht so sicher, ob es nicht doch Frauen mit vatikanischer Staatsbürgerschaft gibt.
Grüße, Peter
Hallo Peter!
Die Erlangung der vatikanischen Staatsbürgerschaft ist auch
bei einem nahen Verwandtschaftsverhältnis (Ehegatten, Kinder,
Geschwister, Eltern) zu einem vatikanischen Staatsangehörigen
möglich, sofern man mit diesem gemeinsam auf Staatsterritorium
lebt. Das gilt meines Wissens auch für Frauen.
Wenn man Deinen sehr interessanten Links liest, scheint es tatsächlich so zu sein.
Allerdings wüßte ich nicht, daß es im Vatikan Menschen gibt, die sozusagen als Beamter arbeiten und zwar bis zur Rente. (Denn anders wäre es nur eine befristete Nationalität).
Ich bin mir daher nicht so sicher, ob es nicht doch Frauen mit
vatikanischer Staatsbürgerschaft gibt.
Scheinbar also doch.
Schöne grüße,
Helena