Vbl

Guten Tag,

ich arbeite seit August 09 in einer öffentlichen Einrichtung und muss daher auch eine VBL-Pflicht- Versicherung abschließen.
Da ich jedoch seit fast drei Jahren in eine Private Riester Rente einzahle, möchte ich zumindest die VBL Pflicht Versicherung kündigen, d.h. meinen Arbeitnehmeranteil von gut 50,-- Euro/Monat sparen und in die freiwillige VBL kommen.
Leider stellt sich unsere Verwaltung quer und sagt, ich sei laut Arbeitsvertrag kein Wissenschaftler und daher wäre der Wechsel nicht möglich.
Es gibt hier aber doch bestimmt noch andere Argumentationswege für mein Vorhhaben, oder?

Beste Grüße und vielen Dank
Torsten

Schon wieder?

Abgesehen davon: FAQ:1129

Gruß S

Hallo Kollege,

  1. Die VBL ist grundsätzlich riestergefördert - ich bekomme jedes Jahr entsprechende Bescheinigungen für die Steuererklärung.

  2. Das mit der Pflicht dürfte so stimmen. Wenn ich mich nicht irre war das immer schon in den Tarifverträgen so geregelt. Die Personalabteilung kann dir also nicht helfen. Soweit es mir bekannt ist, müsste der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austreten.

Sehe also keine Möglichkeit für dich etwas an der Situatuon zu ändern. Frag doch mal bei deiner Personalvertretung nach. Die werden dir aber wahrscheinlich die gleiche Antwort geben.

MfG

Andi

  1. Das mit der Pflicht dürfte so stimmen. Wenn ich mich nicht
    irre war das immer schon in den Tarifverträgen so geregelt.
    Die Personalabteilung kann dir also nicht helfen. Soweit es
    mir bekannt ist, müsste der Arbeitgeber aus dem
    Arbeitgeberverband austreten.

Monment, echt, der Arbeitgeber kann den AN zwingen, etwas in die bAV einzuzahlen? Wusste nicht, dass das erlaubt ist…

Gruß
Lars

Monment, echt, der Arbeitgeber kann den AN zwingen, etwas in
die bAV einzuzahlen? Wusste nicht, dass das erlaubt ist…

Wenn man den Sinn von Tarifverträgen versteht, dann weiß man, dass Tarifverträge nicht von Arbeitgebern mit sich selbst abgeschlossen werden sondern von Arbeitgebern (bzw. Arbeitgeberverbänden) mit den Gewerkschaften. Und wer waren noch gleich mal Gewerkschaften?

Und dann hat das nichts mit zwingen zu tun, der Arbeitgeber muss sich an den Tarifvertrag halten, ganz einfach.

Is ja gut…

Abgesehen davon: FAQ:1129

ist keine Rechts- oder Steuerfrage.

Nordlicht

MOD Versicherungen

Hallo,

die VBL ist doch nicht grundsätzlich riestergefördert. Seitens der VBL werden drei Versicherungen angeboten:

VBL klassik (als Pflichtversicherung)
VBL extra (als freiwillige Versicherung)
VBL dynamik (als freiwillige Versicherung)

Die Pflichtversicherung, also die VBL klassik, ist ganz sicher nicht riestergefördert. Die Risterförderung erhalten nur die beiden anderen Produkte.

Viele Grüße
Florian