Was kann man tun, wenn die zuständige VDK - Mitarbeiterin keine Hilfe ist und die Unterstützung mehr oder weniger verweigert, außer man ist schwerstbehindert.
Hallo,
Was kann man tun, wenn die zuständige VDK - Mitarbeiterin
keine Hilfe ist und die Unterstützung mehr oder weniger
verweigert, außer man ist schwerstbehindert.
Wahrscheinlich nichts.
Aber im Ernst:
Meinst Du das hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverband_VdK_Deuts…
oder was anderes?
http://de.wikipedia.org/wiki/VDK
Grundsätzlich gilt, daß ein Verein nicht dazu verpflichtet ist, jedem zu helfen, der diese Hilfe möchte.
Ist man Vereinsmitglied, könnte es anders aussehen. Dazu sollte die Vereinssatzung etwas hergeben.
Gruß
Jörg Zabel
hallo.
Was kann man tun, wenn die zuständige VDK - Mitarbeiterin
keine Hilfe ist und die Unterstützung mehr oder weniger
verweigert, außer man ist schwerstbehindert.
so wie du das schilderst, widerspricht das ja dem zweck des VDK:
„Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zum Renten- und Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur Pflegeversicherung oder zum Patientenschutz. Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen für sie den Schriftwechsel mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigten vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.“
du kannst an deinen landesverband schreiben (adressen siehe hier http://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4549/lan…), deine enttäuschung ausdrücken und mit austritt aus dem verein drohen, wenn sie dir keinen qualifizierten mitarbeiter zur seite stellen.
gruß
michael