Veertragsrecht

Hallo,
ich hatte vom VNR Verlag für die deutsche Wirtschaft eine kostenlose Ausgabe „Seniorenwissen“ erhalten und 3 Wochen nicht beachtet. Als ich mir die Unterlagen angesehen habe stellte ich fest, dass ich angeblich einen Vertrag eingegangen bin, in dem ich nun monatlich ein kostenpflichtiges Exemplar erhalte. Ich habe dem Verlag per E-Mail mitgeteilt, dass ich Nichts bestellt hätte und vorsorglich gekündigt. Ich habe auch erwähnt, dass man mir doch nachweisen soll, dass ich etwas bestellt hätte und habe erwähnt, dass ich ggf. meinen Vertragsrechtsschutz einschalten würde. Heute nun kam die nächste Briefsendung, die ich aber nicht öffnen werde. Das habe ich dem Verlag auch mitgeteilt. Ich habe mit 14tägiger Frist um Bestätigung der unberechtigten Zustellung ersucht. Bei Nichteinhaltung dieser Frist will ich rechtliche Schritte ergreifen.

Wolltest Du uns das jetzt nur berichten oder was ist der Zweck deines Postings?

Ich hatte eigentlich auf sachverständige Kommentare gehofft oder eben Erfahrungsberichte.

Wie kam es denn zum Erhalt des kostenlosen Exemplars?
Woher hat der Verlag Deinen Namen und Deine Adresse?

Keine Ahnung ?

Bereits vor Jahrzehnten gab es Versender, die Adresslisten einkauften und dann ungefragt Produkte oder „Testexemplare“ von Zeitschriften und ähnlichem zuschickten - gefolgt von Rechnungen.

Das sagt die Verbraucherzentrale Hamburg als Beispiel: Link

Zitat daraus:

Die Rechtslage ist in diesen Fällen eindeutig: Erhalten Sie unbestellte Ware, so müssen Sie diese gemäß § 241a BGB nicht bezahlen. Mehr noch: Sie dürfen die Ware in den Müll werfen oder – wenn Sie Ihnen gefällt – nutzen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung haben Sie nicht.

Zu beachten: Etwas anderes gilt nur, wenn das Päckchen nicht für Sie bestimmt war bzw. ein Irrtum des Unternehmens vorlag und Sie den erkennen konnten.

Irgendwo geklickt und den Text dazu nicht gelesen?
Schonmal Browserverlauf gecheckt?

Welche Unterlagen?

???
Durch Deine Mails hast Du doch den Erhalt bereits bestätigt.

Gehörst Du zur Zielgruppe, also bist Du Senior?

Der VNR Verlag arbeitet mit dieser Methode in verschiedensten Interessenfeldern.

Üblicherweise, so kenne ich das, erhält man eine Werbung für eine lose Blattsammlung mit regelmäßiger Zusendung einzelne Abschnitte die man dann bezahlen muss.

Wenn Du aufgrund dieser Werbung nicht um die Zustellung bittest, bekommst Du auch keine Zusendung.

Wenn Du die Werbung ausgefüllt zurückgesendet, dann hast Du das angebotene Werk bestellt und in der Regel auch Deine Bankdaten hinterlegt.

Du hast dann aber ein Rücktrittsrecht innerhalb von vier oder sechs Wochen nach Erhalt der Erstsendung, in denen Du dem Verlag mitteilen musst, dass Du keine weiteren Einzelsendungen mehr haben möchtest. Die erhaltenen Werbeartikel (Broschüren usw.) und normalerweise auch die Erstsendung kannst Du als Geschenk für den „Lesetest“ behalten, musst sie also nicht zurückschicken.

Ich kann das so genau sagen, weil ich das schon mehrfach bei Themen, die mich selber interessierten und die in den beiliegenden Broschüren ausführlich behandelt wurden, durchgezogen habe.

Da gab es nie Probleme. Es ist eine Werbemasche, ganz klar, aber die wird hier völlig seriös durchgezogen.

Was Du beschreibst ist für mich nicht nachvollziehbar.

Vielleicht hat sich auch irgendein „freundlicher“ Nachbar oder Bekannter veranlasst gefühlt die Werbung mit Deinen Daten zu versehen und zu verschicken.
Die Werbeversendungen erfolgen vermutlich millionenfach.

Aber egal wie, wenn Dir der Vorgang selbst nicht wirklich klar ist, musst Du nicht um die Bestätigung der „unberechtigten Zustellung“ ersuchen, sondern den Nachweis verlangen, dass von Dir eine schriftliche Bestellung der Ware vorliegt. Erfolgt das nicht, hast Du keine Verpflichtungen.
Gibt es den Nachweis, kannst Du mit sofortiger Wirkung oder in Monatsfrist den Vertrag kündigen.
Die eventuell inzwischen aufgelaufenen Kosten solltest Du dann zahlen, wenn Du ein Prozess vermeiden willst.

Noch mal zum Abschluss: ich schreibe aus eigener (guter) Erfahrung, dennoch kann Dein Fall völlig anders liegen aber das kannst Du ja selbst beurteilen.

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Nachtrag: der Nachweis durch den Verlag muss natürlich Deine persönliche Unterschrift tragen. Wenn irgendeine Fantasieunterschrift darunter sein sollte, ist der Nachweis nicht erfolgt und die Angelegenheit ist für Dich erledigt.

Den Nachweis für eine Bestellung zu verlangen, die man bestreitet, scheint mir nicht sinnvoll. Was rechtliche Schritte angeht: Es besteht die Möglichkeit einer sogenannten negativen Feststellungsklage mit der man gerichtlich feststellen lässt, dass ein Anspruch, dessen sich der Beklagte rühmt, nicht besteht. Ich finde das in diesem Fall überflüssig. Sollen die doch auf Zahlung klagen. Du hast weniger Aufwand, und vielleicht lassen sie es sogar. Wenn du nachweislich darauf hingewiesen hast, dass du nichts bestellt hast, und rein vorsorglich erklärt hast, den angeblichen Vertrag durch Widerruf, hilfsweise Kündigung, oder auf jede erdenkliche Weise zu beenden, wenn du vielleicht noch angeboten hast, bisher empfangene Waren zurückzugeben, sollte das genügen. Die etwaige Herausgabe muss, wenn es keinen Vertrag gibt, nicht durch Versand erfolgen, sondern durch Herausgabe an der Wohnungstür.