Ver.di-Kontroll- und Beschwerdenausschuss

Insiderfrage:

Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen nach denen der Verdi-Kontroll- und Beschwerdenaussschuss (KUB) sich gegenüber den Mitgliedern normalerweise zu legitimieren hat?

Zählen dazu auch rechtsstaatliche Prinzipien, wie z.B. die Verfahrensoffenlegung? Wie könnten sich diese außergerichtlich gegenüber dem KUB einfordern lassen?

Danke für jede Einschätzung.

guvo