Veraenderung des Zeugnisses nach 5 Monaten?

Hallo,

Ich habe im Juli meinen Bachelor gemacht. Anfang September 2009 haben wird unsere Zeugnisse erhalten bei der Exmatrikulationsfeier. Es gab jedoch einen Fehler in der Rechnung wodurch die Endnote bei manchen besser ausfiel als sie sein sollte. Die Uni bemerkte diesen Fehler bereits zwei Tage spaeter, (also noch Anfang September) jedoch haben sie bis jetzt gewartet um uns wenige darueber zu informieren, das alte Zeugnis einzufordern und uns ein schlechteres (wenn auch korrektes) auszuhaendigen.

Fehler passieren, und die Uni hat das Recht die Zeugnisse entsprechend zu aendern. Aber obwohl die Studienleitung davon wusste, kam diese Information erst jetzt nach 5 Monaten. Inzwischen habe ich mich aber wiederholt mit der ersten Note beworben.

Meine Frage: habe ich irgendwie das Recht unter den Umstaenden mein besseres Zeugnis zu behalten? Haette die Uni eher reagiert, waere die Situation klar, aber das bewusste Vorenthalten ueber eine solch lange Zeit ist fahrlaessig und wuerde ja meine Bewerbungen sabotieren, da ich dies richtig stellen muesste.

Kann ich mich irgendwie schuetzen?

Fuer jegliche Infos, oder auch nur einen Tipp wo ich zu diesem Thema was finden kann, waere ich aeusserst dankbar, falls Jemand da was hat.

Gruss,

Kurt

Hallo Krev,

es ist lange her, dass ich Rechtsauskünfte geben konnte, da ich schon lange nicht mehr Anwalt bin - meine Beziehungen zu Anwälten sind aber gut. Ich
werde Deine Frage sofort - natürlich anonym - an befreundete Anwälte weiterleiten und dann Nachricht geben.

Machs gut und schöne Grüße
Philipp Heinisch

Hallo Kurt,

die Situation klingt ärgerlich und nervenaufreibend.

Ich bin mit deinem Anliegen allerdings überfragt, überlege wie ich dir dennoch helfen kann. Tja, was würde ich tun?
Ein paar Ideen, die mir in den Sinn kommen:

* Ich glaube, ich würde einen Anwalt befragen, der genau auf solche Themen spezialisiert ist. Vielleicht sind das Anwälte für Arbeitsrecht?

* Dann gibt es einige Rechtsforen im Internet, vielleicht gibt es dort Hilfe von Experten. Habe leider keinen LInk, findest du aber sicher.

* Gibt es Studentenvertretungen oder Vertrauenslehrer, die sich um solche Fragen kümmern?

Alles Gute!

Anja

Hallo Kurt,

ich bin kein Jurist, der sich in dem Verwaltungsrecht auskennt. Ein solcher könnte eine rechtssichere Aussage treffen.

Fehler sollten in einem angemessenen Zeitraum korrigiert werden. Ärgerlich ist es natürlich, wenn dies zu Ungunsten von einem selbst ausfällt und in einer solch wichtigen Situation passiert. Auf der anderen Seite sollen Zeugnisse der Wahrheit entsprechen. Arbeitgeber und weiterführende UNI`s vertrauen auf die gemachten Angaben. Falsche Angaben bei der Einstellung haben schon öfter dazu geführt, dass Mitarbeiter ihren Job verloren haben.

Aus meiner Sicht sollten Sie damit aktiv und offensiv umgehen. Sie bekommen so die Chance zu einem weiteren Kontakt zu Ihren potentiellen Arbeitgebern. Auch wenn der Anlass für Sie negativ ist, zeigen Sie damit, wie Sie mit Problemen umgehen. Je besser Sie dies tun, umso wirkungsvoller ist das für Ihre Bewerbung.

Viel Erfolg dabei!

J.Wunderlich

Hallo Krev,

es ist lange her, dass ich Rechtsauskünfte geben konnte, da ich schon lange nicht mehr Anwalt bin. Ich habe mich aber - natürlich anonym – bei befreundeten Anwälten erkundigt. Danach sieht es so aus:
Die fehlerhafte Examensnote ist ein sog. rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt, dessen Abwicklung in § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist. Gegen die Richtigstellung Der Note kannst Du wohl nichts machen. Du hast aber einen Anspruch auf Vermögensersatz (§ 48 Abs.3), wenn Du die fehlerhafte Berechnung auf Anhieb nicht erkennen konntest ( wofür ja nun sehr vieles spricht, - insbesondere die lange Dauer bis zur Korrektur). Vielleicht gehst Du mal zur Rechtsantragsstelle Deines zuständigen Verwaltungsgerichts und lässt Dir sagen, welche Posten Du als Schaden geltend machen kannst.

Machs gut und schöne Grüße
Philipp Heinisch
www.kunstundjustiz.de

Guten Tag,

Ich bedanke mich sehr fuer diese Auskunft und die Muehe die Sie sich gemacht haben. Fuer mich als Laie war es schwer die richtige Information hierzu zu finden, und ich wollte gern erst um meine Moeglichkeiten wissen bevor ich mein Anliegen an einen Anwalt trage den ich mir kaum leisten kann.

Nochmals vielen Dank, und beste Wuensche,

Kurt