Veräußerung Teilvermietete Immobilie - Betriebskosten Abschreibung

Ein teilvermietetes Wohnhaus wird im Frühjahr 2023 veräußert. Die vermietete Wohnung steht seit 10/2022 leer. Können die in 2023 entstandenden Nebenkostenabrechungen noch angesetzt werden, da diese ende 20222 noch nicht erstellt werden konnten. Wie sieht das bei den entstandenen Betriebskosten in 2023 aus , die durch die leerstehende Wohnung entstanden sind. zb Energiekosten für Heizung, da ein vollständiges Ausschalten der Heizung nicht möglich war.
Kann auf die Afa 20222 verzichtet werden, da diese ja sowieso durch die anfallende Spekulationssteuer mit der Steuererklärung 2023 wieder zurückgezahlt werden muss?

Servus,

nein, nur das, was 2022 bezahlt worden ist, ist bei den Werbungskosten 2022 anzusetzen. Was 2023 für 2022 bezahlt wird, führt zu nachträglichen Werbungskosten und damit einem Verlust aus V+V 2023.

Die wären 2023 ansetzbar, wenn 2023 bis zum Tag der dann ganz überraschend und plötzlich stattgefundenen Veräußerung noch die Absicht bestanden hätte, die Wohnung wieder zu vermieten, und der Entschluss zur Veräußerung knall auf Fall gefasst worden wäre. Sollte natürlich im Zweifelsfall auch glaubhaft gemacht werden können, dass es so war.

Nein. Die einmal gewählte AfA ist beizubehalten.

Übrigens: Spekulationssteuer gibt es in Deutschland nicht.

Außerdem muss bei der Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte nicht der Veräußerungsgewinn ans FA bezahlt werden, sondern dieser Gewinn fließt in den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen mit ein, und auf dieses wird die ESt festgesetzt.

Das verräterische ja steht in einem Satz, in dem sinngemäß von einem ESt-Satz von 100 Prozent die Rede ist - das kann man dem deutschen ESt-Recht nicht unterstellen: Wenn das EStG eine Person wäre, wäre damit der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Schöne Grüße

MM