Hallo Wissende,
gesetzt den Fall, es träte folgendes ein:
Es gäbe in einem Mehrfamilienhaus mit div. Eigentumswohnungen einen Raum als Trockenraum im Gemeinschaftseigentum.
Für diesen Raum interessierte sich einer der Eigentümer, sprich er wollte ihn käuflich erwerben.
Es käme zu einer Eigentümerversammlung, diese beschlösse einstimmig den Verkauf.
Soweit so gut.
Nun gäbe es aber eine Hausverwaltung, die wohl überfordert scheint, die ihr bekannte Adressen der Eigentümer zu verwalten, sprich einer der Eigentümer würde wegen nachweislicher Falschadressierung nicht zu der Versammlung eingeladen. Dieser Eigentümer ausgerechnet lehnte aber den Verkauf ab, da er den Raum gerne weiternutzen würde.
Frage: Wäre der Beschluss der Eigentümerversammlung in einem solchen Falle anfechtbar?
Grüße
Jürgen