Hallo,
theoretische Frage: angenommen Herr xy besitzt eine Eigentumswohnung (die Erbbaurecht unterliegt) und hat diese bis zum Hebst 2018 vermietet. Nach dem Auszug der Mieter sucht xy einige Zeit neue Mieter; da dies nicht gelingt und angenommenerweise im Februar 2019 ein Kaufinteressent an ihn herantritt, würde xy die Wohnung zum März 2019 verkaufen.
Würde in diesem konstruierten Fall die Reduzierung des Veräußerungsgewinnes (15% Grund und Boden) im Rahmen der Steuererklärung 2019 greifen? Wäre dies gesetzlich geregelt oder wäre es möglich das hier ein Ermessensspielraum der Finanzbeamten zulässig sei?
Zweite Frage: könnten im o.g. theoretischen Fall Werbungskosten für 2019 geltend gemacht werden oder wäre es zulässig das das Finanzamt diese nicht anerkennt mit der Begründung es sei keine Vermietungs- sondern eine Veräußerungsabsicht gegeben?
Dankeschön
Max