Veranstaltung von Wochenendreisen

Kann eine Person, die sich mit einem Online-Handel selbstständig gemacht hat (auf Gewerbeschein steht nur der Online-Handel), auch Wochenendereisen (ca. drei bis vier Mal jährlich) für die Bürger des Landkreises organisieren und durchführen. Das heißt also, dass diese Person

die Reise organisiert und den Preis errechnet Hotels anschreibt und ausmacht, z. B. Stadtführungen, Brauereiführungen und andere Dinge organisiert, Busunternehmen, schöne Parkplätze fürs Busfrühstück ausmacht

die Reise ausschreibt natürlich mit allen Inklusivleistungen (Hotel, Busfahrt, Eintrittsgelder, HP, Frühstück im Bus)

die Reise durchführt  die Endabrechnung durchführt

Die Person will natürlich Geld damit verdienen, sprich die Reise teurer verkauft, als sie pro errechneter Einzelperson in Wirklichkeit ist. (z. B. ist der errechnete Preis p.P. 89,00 €uro, verkaufen würde er Sie dann für 119 €uro)Das die bisher im Online-Handel selbständige Person den Gewerbeschein erweitern muss weiß ich. Aber auf was muss diese Person das tun? Eine Betriebshaftpflicht liegt bereits vor. Wahrscheinlich bräuchte diese Person dann noch eine Veranstalterhaftpflicht. Müssen sonstige Dinge beachtet werden? Gibt es rechtliche Voraussetzungen hierfür??

Ich danke schon mal für Eure Hilfe! Und antwortet bitte nur, wenn ihr es auch wirklich wisst.