Veranstaltungshaftpflicht für Reitveranstaltung?

Hallo,

Eine kurze Frage :smile:
Also ich plane ein Reitlehrgang mit ein Springlehrer. Dort sollen aus der Region mehrere Reiter teilnehmen. Es hat kein Gewerblichen Hintergrund, ich plane alles Privat. Das ist nicht mein erster, doch mit den unterschied, dass ich es sonst mit dem örtlichen Reitverein geplant habe. Da dieser nun recht inaktiv ist möchte ich diese alleine machen.

Benötige ich dort eine Versicherung für die Reiter? Worauf muss ich achten?

Danke schon mal für die Hilfe!

Benötige ich dort eine Versicherung für die Reiter?

Das kommt darauf an, ob Du ihnen einen Schaden zufügen kannst. Wenn ein Reiter beim Reiten verunglückt, ist das meines Erachtens sein Problem und nicht deins.

Für Dinge, für die Du schadensersatzpflichtig werden könntest, brauchst Du natürlich eine Versicherung.

Hallo papeholstein,

Eine kurze Frage :smile:
Also ich plane ein Reitlehrgang mit ein Springlehrer. Dort
sollen aus der Region mehrere Reiter teilnehmen. Es hat kein
Gewerblichen Hintergrund, ich plane alles Privat. Das ist
nicht mein erster, doch mit den unterschied, dass ich es sonst
mit dem örtlichen Reitverein geplant habe. Da dieser nun recht
inaktiv ist möchte ich diese alleine machen.

Benötige ich dort eine Versicherung für die Reiter?

Diese Frage lässt sich aufgrund der vielen unbekannten Details leider nicht beantworten. Grundsätzlich gilt aber, dass der Veranstalter in der Regel für Schäden haftet, die in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Worauf
muss ich achten?

Das hängt davon ab, was mit den Teilnehmern vereinbart wird. Eine kleine Auswahl:

  • welche Regelung soll für Schäden gelten, die a) die Teilnehmer untereinander, b) die Teilnehmer dem Veranstalter und/oder dem Reitlehrer, c) der Veranstalter und/oder der Reitlehrer den Teilnehmern und d) einer der vorgenannten unbeteiligten Dritten zufügen?
  • übernimmt der Veranstalter die Bewirtung der Teilnehmer?
  • nimmt der Veranstalter zu irgendeinem Zeitpunkt die Pferde in seine Obhut?
  • führt der Springlehrer eigenverantwortlich durch die Veranstaltung oder trägt der Veranstalter ganz oder teilweise das Risiko?
  • etc.

Denkbar wäre eine Regelung, dass gegenseitige Haftungsansprüche ausgeschlossen sind und die Teilnehmer eigenverantwortlich handeln (und z.B. selber einschätzen müssen, ob sie sich einen bestimmten Hindernissprung zutrauen oder nicht).
Aber Vorsicht: DAS will gut überlegt sein. Wenn am Ende ein schwerer Personenschaden zu Buche steht, ist die Reue über einen vorschnellen Haftungsausschluss groß!

Leider erlebt man gerade im Umfeld beim Umgang mit Pferden immer wieder ein hohes Maß an Sorglosigkeit (nur ein Stichwort: aktives UND passives Fremdreiterrisiko!!)- was hier nicht unbedingt so sein muss. Dieser Hinweis sei aber erlaubt, ehe jemand mit der lapidaren Floskel: „Was soll schon passieren?“ alle Bedenken vom Tisch wischt…

Viele Grüße
Loroth