Veranstaltungsversicherung

Hallo, kann man diese Versicherung nicht rechtswirksam durch eine Haftungsverzichtserklärung ausschliessen?
Jeder Besucher erklärt schriftlich mit seiner Unterschrift, dass er auf alle Schadensersatzansprüche, die nicht grob fahrlässig entstanden sind gegenüber dem Eigentümer des Geländes und dem Veranstalter verzichtet.
Nicht dass ich dem Geld für eine Versicherung nachweine, aber die geplante Veranstaltung (Bunkerbesichtigung) wird von keiner der angefragten Gesellschaften versichert.
Mir geht es in erster Linie darum Haftungsansprüche (auch Umweltschäden oder sonstiges gegen den Eigentümer abzuwehren. Ebenfalls sollte ausgeschlossen sein, das Besucher, wenn bei dem Veranstalter „nichts mehr zu holen ist“ sich an den Eigentümer wenden können.
Ausserdem ist der Zeitraum länger als die eine Woche, die in der Regel von den Versicherern angeboten wird.
Vielen Dank für sachliche Antworten.
claus