Verantw. für Vollständigkeit Rahmenbed Erstberat

Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische & Kanadische Staasbürgeschaft, Studium in Kanada, Arbeit in Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich, mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.

Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich umziehen.

Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung dieses Satzes bewusst.

Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich Lebensversucherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten informiert.

Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie geredet worden, sondern nur über eine termporär befristeten Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur depondancen in England und damals den USA hatte …); Ich hätte ihm zum damaligen zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.

Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.

Das klingt jetzt für mich als Laien so als ob ich, als jemand der für eine Beratung zahlt, dafür verantwortlich bin die relevanten Fakten für die Beratung dem Berater zu sagen (was ich meines erachtens ja sogar gemacht habe!), ohne dass ich als Laie ja wissen kann was relevant ist.

Wer kann mir sagen welche Verantwortung ein Versicherungsberater hat, die Rahmenbedingungenbei des Kunden zu etablieren?

Gäbe es Gutachter die Aussagen dazu machen können ob bei einem Neukunden mit internationalem Hintergund die Frage: "Habe sie vor die nächsten 30 Jahre und ihren Lebensabend in Deustchland zu verbringen?’ erwartet werden kann und die Antwort solle sie Ja sein (was ja sehr unwarscheinlich ist) explizit im Beratungsprotokoll vermerkt werden muss damit er sich gegen eine Fehlberatung absichert?

Gibt es hierzu Präzenzfälle, kann man die im Internet finden?

Sorry, aber da bin ich leider überfragt.

Guten Tag,

ich glaube kaum dass ein Berater einer Versicherung sich mit den steuerlichen Gepflogenheiten der Länder auskennt. Wobei jedes Land die Steuergesetze auch für bestehende Verträge ändert. Der Umfang ist dafür einfach zu komplex.

Einige LV Verträge mit Buz habe ich für Kunden beantragt die nach Kanada ausgewandert sind, ich habe mir keine Gedanken gemacht welche Auswirkungen diese Verträge in Kanada haben können. Das gehört eindeutig nicht zu den Aufgaben eines Vermittlers,auf keinen Fall zu den Beratungspflichten eines Vermittlers.

Entscheidend war das der zu zahlende Beitrag von einem deutschem Konto abgebucht wurde, der Kunde bei einem Buz - Fall von einem Arzt in Deutschland untersucht wird.
Da hätten Sie lieber einen Steuerberater fragen sollen. Der hätte Ihnen aber bestimmt keine verbindliche Antwort geben können.

Wenn Sie einen PKW kaufen , wird der Verkäufer auch nicht wissen was passiert, wenn Sie das Fahrzeug später in verschiedene Länder einführen wollen.

Hier ist Ihre Erwartungshaltung einfach zu hoch.

Hans Hilfreich

Nun ja, wenn der Berater genau das zugegeben hätte, dass er das nicht weis wie sich ein Umzug auf die Versicherung auswirkt und das man IMMER ein deutsches Konto brauch, dann wäre ich ja aus meiner Sicht schon richtig beraten gewesen. Dann hätte ich nämlich diese Versicherung abgeschlossen! Vielleicht hätte ich gar keine abgeschlossen oder ich hätte sie im vollen Wissen der Konsequenzen abgeschlossen.

Er hat mir aber die Policen verkauft und gemeint, seine Versicherung habe eine Dependance in Österreich und da kann mann die Verträge dann überschreiben. Beim Umzug stellte sich dann heraus, daß das nicht geht.

So aber bin ich meines Erachtens nach falsch beraten worden.

Nun ja, wenn der Berater genau das zugegeben hätte, dass er das nicht weis wie sich ein Umzug auf die Versicherung auswirkt und das man IMMER ein deutsches Konto brauch, dann wäre ich ja aus meiner Sicht schon richtig beraten gewesen. Dann hätte ich nämlich diese Versicherung nicht abgeschlossen! Vielleicht hätte ich gar keine abgeschlossen oder ich hätte sie im vollen Wissen der Konsequenzen abgeschlossen.

Er hat mir aber die Policen verkauft und gemeint, seine Versicherung habe eine Dependance in Österreich und da kann mann die Verträge dann überschreiben. Beim Umzug stellte sich dann heraus, daß das nicht geht.

So aber bin ich meines Erachtens nach falsch beraten worden.

Sie haben am Anfang der Frage gesagt, dass Sie Auslandserfahrung haben. Diese Erfahrung haben Sie aber nicht benutzt.

Sie haben doch schon bisher bemerkt, dass man keine Versicherung, ob Krankenversicherung, Private Haftpflicht, KFZ Haftpflicht oder Hausratversicherung einfach so von einem Land zum anderen Land umschreiben kann. Jedes land hat eigene Bedingungen. Warum sollte das plötzlich bei einer LV klappen ?

Hier hat sicherlich der Berater Fehler gemacht, wenn Sie Ihm von dem Umzug erzählt haben.

Sie haben ein Studium und Auslandserfahrung hinter sich , dann kann der Vermittler ein höheres Vorwissen der Materie vermuten.

Warum den Vertrag nicht einfach mit einem deutschen Konto fortführen, eine Postadresse in Deutschland ist wichtig. Es weiß doch keiner ob Sie nicht irgendwann wieder in Deutschland wohnen werden.

Hans Hilfreich

Ich kann leider nicht helfen!

Sorry, aber für diese spezielle Frage habe ich leider keine passende Antwort. Ich persönlich würde mir einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vertragsrecht suchen. Erstberatung kann nicht so teuer sein und ein guter Anwalt sollte beurteilen können ob sich ein Klageweg lohnt oder nicht.

Viele Grüße

Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und
wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische &
Kanadische Staasbürgeschaft, Studium in Kanada, Arbeit in
Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar
selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will
die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich,
mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden
entsteht.

Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie
wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich
als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich
umziehen.

Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht
anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung
dieses Satzes bewusst.

Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste
ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich
Lebensversucherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist
natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden
wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten
informiert.

Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung
hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie
geredet worden, sondern nur über eine termporär befristeten
Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber
vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur
depondancen in England und damals den USA hatte …); Ich
hätte ihm zum damaligen zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.

Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für
den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.

Das klingt jetzt für mich als Laien so als ob ich, als jemand
der für eine Beratung zahlt, dafür verantwortlich bin die
relevanten Fakten für die Beratung dem Berater zu sagen (was
ich meines erachtens ja sogar gemacht habe!), ohne dass ich
als Laie ja wissen kann was relevant ist.

Wer kann mir sagen welche Verantwortung ein
Versicherungsberater hat, die Rahmenbedingungenbei des Kunden
zu etablieren?

Gäbe es Gutachter die Aussagen dazu machen können ob bei einem
Neukunden mit internationalem Hintergund die Frage: "Habe sie
vor die nächsten 30 Jahre und ihren Lebensabend in Deustchland
zu verbringen?’ erwartet werden kann und die Antwort solle sie
Ja sein (was ja sehr unwarscheinlich ist) explizit im
Beratungsprotokoll vermerkt werden muss damit er sich gegen
eine Fehlberatung absichert?

Gibt es hierzu Präzenzfälle, kann man die im Internet finden?

Hallo und Entschuldigung für die verspätete Antwort, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Das Beratungsprotokoll ist leider auch aus meiner Sicht oft ein „Freischein“ für eine schlechte Beratung.

Viele Grüße
Marco Schneider

Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und
wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische &
Kanadische Staasbürgeschaft, Studium in Kanada, Arbeit in
Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar
selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will
die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich,
mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden
entsteht.

Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie
wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich
als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich
umziehen.

Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht
anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung
dieses Satzes bewusst.

Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste
ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich
Lebensversucherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist
natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden
wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten
informiert.

Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung
hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie
geredet worden, sondern nur über eine termporär befristeten
Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber
vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur
depondancen in England und damals den USA hatte …); Ich
hätte ihm zum damaligen zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.

Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für
den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.

Das klingt jetzt für mich als Laien so als ob ich, als jemand
der für eine Beratung zahlt, dafür verantwortlich bin die
relevanten Fakten für die Beratung dem Berater zu sagen (was
ich meines erachtens ja sogar gemacht habe!), ohne dass ich
als Laie ja wissen kann was relevant ist.

Wer kann mir sagen welche Verantwortung ein
Versicherungsberater hat, die Rahmenbedingungenbei des Kunden
zu etablieren?

Gäbe es Gutachter die Aussagen dazu machen können ob bei einem
Neukunden mit internationalem Hintergund die Frage: "Habe sie
vor die nächsten 30 Jahre und ihren Lebensabend in Deustchland
zu verbringen?’ erwartet werden kann und die Antwort solle sie
Ja sein (was ja sehr unwarscheinlich ist) explizit im
Beratungsprotokoll vermerkt werden muss damit er sich gegen
eine Fehlberatung absichert?

Gibt es hierzu Präzenzfälle, kann man die im Internet finden?