Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische & Kanadische Staasbürgeschaft, Studium in Kanada, Arbeit in Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich, mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich umziehen.
Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung dieses Satzes bewusst.
Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich Lebensversucherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten informiert.
Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie geredet worden, sondern nur über eine termporär befristeten Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur depondancen in England und damals den USA hatte …); Ich hätte ihm zum damaligen zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.
Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.
Das klingt jetzt für mich als Laien so als ob ich, als jemand der für eine Beratung zahlt, dafür verantwortlich bin die relevanten Fakten für die Beratung dem Berater zu sagen (was ich meines erachtens ja sogar gemacht habe!), ohne dass ich als Laie ja wissen kann was relevant ist.
Wer kann mir sagen welche Verantwortung ein Versicherungsberater hat, die Rahmenbedingungenbei des Kunden zu etablieren?
Gäbe es Gutachter die Aussagen dazu machen können ob bei einem Neukunden mit internationalem Hintergund die Frage: "Habe sie vor die nächsten 30 Jahre und ihren Lebensabend in Deustchland zu verbringen?’ erwartet werden kann und die Antwort solle sie Ja sein (was ja sehr unwarscheinlich ist) explizit im Beratungsprotokoll vermerkt werden muss damit er sich gegen eine Fehlberatung absichert?
Gibt es hierzu Präzenzfälle, kann man die im Internet finden?