Verantwortung für Verkehrszeichen in Gemeinde?

Vor unserem Haus war bis vor kurzem das Verkehrszeichen „Achtung Kinder!“ (Gefahrenzeichen Nr. 136), das zwar keinen besonders großen positiven Einfluss auf den Fahrstil der vorbeifahrenden Autofahrer hatte, mir aber dennoch das Gefühl vermittelte, meine Kinder seien ein wenig sicherer.
Dieses Zeichen wurde nun im Rahmen einer Straßenrenovierung leicht beschädigt und schließlich ganz entfernt.
Meine per E-Mail gestelltem Anfragen an die Gemeinde wurden seit 2 Monaten wiederholt nicht beantwortet (das alleine ist in der freien Wirtschaft schon unvorstellbar…).

Meine eigentliche Frage ist nun aber:
Kann die Gemeinde solche Schilder nach eigenem Ermessen auf- und abhängen oder bedarf es einer Verkehrs-/Gefahrenprüfung um solche Schilder zu entfernen?

Vielen Dank für jede fundierte Antwort.

Die Festlegung der Beschilderung ist Aufgabe der unteren Straßenverkehrsbehörde. Diese ist in der Regel bei der Stadt- oder Landkreisverwaltung angesiedelt.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_45.php

Gruß
smalbop