Hallo zusammen
Folgender (hypotetischer) Fall: Ein Arbeitnehmer wird im Rahmen der Arbeitsplanung für ein Projekt als Verantwortlicher für ein Teilgewerk benannt, welches über die Kapazität seines eigenen Leistungsvermögen (vor allem Arbeitsumfang/Zeit) hinaus geht. Dem Vorgesetzten ist dies auch bewusst und teilt dem besagtem Mitarbeiter deshalb weitere Kollegen zu, die ihm zuarbeiten sollen. Die Verantwortung (z.B. Qualität der Arbeitsleistung und Einhaltung der terminlichen Vorgaben) soll jedoch bei dem einem besagten Arbeitnehmer liegen. Der Arbeitnehmer möchte jedoch keine Verantwortung für Tätigkeiten, die über seine eigene Leistungsfähigkeit hinaus geht annehmen.
Der Vorgesetzte bewertet dies als Arbeitsverweigerung weil er es als sein Weisungsrecht sieht auch eine solche Personal-Übergreifende Arbeitsverantwortung delegieren zu können. Der Arbeitnehmer sieht das nicht so da er dies für eine Führungsaufgabe hält, die nicht Teil seines Arbeitsvertrages ist.
Muss der Arbeitnehmer diese Verantwortung annehmen? Kennt hier jemand anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen oder gar Gesetze in denen ein solche Problematik geregelt ist?
Danke und Gruß…