Verbeamtung eines Lehrers in Brandenburg

Hallo,
ich bin in einer Situation, wo ich weiß, dass ich nichts weiß.

Ich selbst komme nicht aus Deutschland, deshalb fehlt mir vieles vom allgemeinen „Deutschland“swissen.
Ich bin 30 Jahre alt und bin seit 8 Jahren hier in Deutschland. Seit 7 Jahren unterrichte ich an einem Gymnasium Latein, Neugriechisch, Russisch und Deutsch als Fremdsprache. Da ich aber keinen deutschen Abschluss hatte, war ich lange Zeit… - na ja. Mein Diplom wurde als = 1. Staatsexamen anerkannt. Vor kurzem habe ich den 2 Staatsexamen als sog. Seitenahnsteiger erworben.
Nun habe ich alle Papiere.
Aber: Latein, mein Hauptfach wird am Gymnasium nicht mehr angeboten. Inzwischen habe ich das Gefühl, dass man mich nicht versetzen kann/darf, man bräuchte mich hier aber auch nicht.

Ich bin eine angestellte Lehrkraft. Darf ich an ein anderes Gymnasium zwangsläufig versetzt werden? (…,wenn ich 2 Kleinkinder habe und jetzt schon sowieso 35 km bis zur Arbeit fahren muss. Alle anderen Schulen befinden sich noch weiter entfernt).

Noch interessiert mich, welche Nachteile man bekommt, wenn man die Schulämter wechselt? Kann es sein, dass man mich an einem neuen Schulamt nicht verbeamten werden will?
A pro po
Soll ich selbst nachfragen, ob mich jemand verbeamten möchte? Oder soll ich weiter brav warten, bis jemand auf diese Idee kommt?
Ganz ehrlich: ich verstehe NICHTS, was eine Verbeamtung betrifft. Soll ich es sein wollen oder nicht? Warum wünschen sich viele verbeamtet zu sein? Ich habe um mich herum nur Selbstständige, da kann mir leider keiner diese Fragen beantworten.
Das viel Lesen bringt mich auch nicht weiter. Ich habe nur verstanden, dass man gesund sein sollte. Sind meine Fächer – Mangelfächer?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Ratschläge und Bemerkungen.

Hallo,

Ich bin eine angestellte Lehrkraft. Darf ich an ein anderes
Gymnasium zwangsläufig versetzt werden? (…,wenn ich 2
Kleinkinder habe und jetzt schon sowieso 35 km bis zur Arbeit
fahren muss. Alle anderen Schulen befinden sich noch weiter
entfernt).

Da du noch nicht verbeamtet bist, weiß ich nicht genau, ob du versetzt werden kannst. Da müsstest du dich mit deinen Fragen an deinen Sachbearbeiter im Schulamt/Behörde für … (wird von Bundesland zu Bundesland anders genannt) wenden. Als Beamte kannst du jederzeit recht willkürlich versetzt werden - innerhalb des Bezirks, glaube ich.

Soll ich selbst nachfragen, ob mich jemand verbeamten möchte?
Oder soll ich weiter brav warten, bis jemand auf diese Idee
kommt?

Besser ist nachfragen, denn verbeamten MÖCHTE der Staat heutzutage sicher niemanden mehr :smile:- am besten beim Schulleiter fragen. Auch das Verbeamten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich hatte vor 8 Jahren mein 2. Ex in SL-H gemacht und dann in HH gearbeitet. Die in SL-H arbeitenden Kollegen wurden sofort verbeamtet, bei mir in HH dauerte es 1,5 Jahre.

Ganz ehrlich: ich verstehe NICHTS, was eine Verbeamtung
betrifft. Soll ich es sein wollen oder nicht? Warum wünschen
sich viele verbeamtet zu sein?

Es wünschen sich viele, da du dann einen sicheren Arbeitsplatz hast und die Bezüge im Alter gesichert sind. Ich persönlich fände ein Angestelltenverhältnis in diesem System besser (Bezahlung nach Leistung, freies Bewerben, da viele Lehrer „wirtschaftsblind“ sind).

Das viel Lesen bringt mich auch nicht weiter. Ich habe nur
verstanden, dass man gesund sein sollte.

Du musst zum Amtsarzt und wirst dort untersucht. Bekommst aber einen Termin. Auch da nachfragen. Hört sich für mich so an, als ob deine Verbeamtung noch weit entfernt ist. Tritt deinem Schulleiter mal auf die Füße.
Sind meine Fächer –

Mangelfächer?

Das hat mit der Verbeamtung nichts zu tun.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Ratschläge und Bemerkungen.

Bitte, wenn ich denn helfen konnte …

Hallo,

Dein Fall ist wirklich so speziell, dass Du dich am besten an eine zuständige Stelle in Brandenburg wendest, wie sandstrand41 bereits sagte. Abgesehen von den offiziellen Stellen könnte der Personalrat/ein Gewerkschaftsvertreter Deiner Schule evtl. schon mal das Terrain sondieren.

Zwei Dinge, die ich ergoogelt habe:

  1. Du hast als Lehrerin keinen Anspruch auf eine Verbeamtung:

„Das Bundesverfassungsgericht verwarf im September 2007 die niedersächsische Regelung zur Teilzeitbeschäftigung von verbeamteten Lehrern. In der Begründung (…) stellte das
höchste deutsche Gericht erstmals fest, dass Lehrer nicht zwingend Beamte sein müssen.“
http://209.85.129.132/search?q=cache:SJ4c04KGnBYJ:vb…

Ich selbst komme nicht aus Deutschland …

  1. Wenn Du keine Deutsche oder EU-Bürgerin bist, dann ist die Verbeamtung anscheinend ausgeschlossen:

§ 9
Allgemeine persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstiger Unionsbürger ist,
    http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail…

Grüße
Pit

Hallo!

Ich kann mich in dem einen Punkt meinem Vorredner nur anschließen: Als Nicht-Deutscher bzw. Bürger der Europäischen Union kannst du in Deutschland eigentlich nicht verbeamtet werden. Da es sich bei Lehrern aber um Landesbeamte handelt, könnte das evt. auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Ich kenne einen Fall aus Bayern, wo eine in Deutschland geborene Kroatin auf die Bewerbung zum Referendariat hin einen Brief bekam, in dem ihr eben dies mitgeteilt und alles Gute für den weiteren Lebensweg gewünscht wurde.
Ich glaube, sie ist jetzt die einzige bayerische Referendarin im Angestelltenverhältnis :wink:

Zumindest in Sachsen, wo alle Lehrer Angestellte sind, finden Versetzungen im Sinne von „Abordnungen“ gern und häufig statt. Das geht los bei einer fachspezifischen Abordnung, die einen Tag in der Woche an eine andere Schule betrifft bis hin zu Abordnungen an mehrere Schule über ein ganzes Schuljahr. Nichts ist hier unmöglich.

Vielleicht können ja auch die Gewerkschaften Ansprechpartner sein?!

Grüße!