! Verbesserungsvorschläge !

Hallo Leute,

ein Mitarbeiter einer grossen Firma macht ein
Verbesserungsvorschlag, in der die Firma (durch Lager und Logistik)
einige Millionen einsparen kann.
Die Prämie für den Mitarbeiter bezieht sich auf 20% der Einsparung
vergibt aber nur einen höchstsatz von 50.000.-Euro.

Kann das sein?
Die 50.000.- Euro steht doch zu keinem verhältnis zu den Einsparungen
gar zu den 20%.

Kann eine Firma sich so absichern?

Danke für weiter Infos

Hallo Shigon

Wenn die Firma das so in ihrem Reglement für das Vorschlagswesen geregelt hat, wird der Mitarbeiter das akzeptieren müssen. Vielleicht lässt sich bei einer solchen Einsparung auch verhandeln?

Gruss
Heinz

Schön dass sie überhaupt was dafür bezahlt… man könnte es ja auch als Aufgabe des Mitarbeiters betrachten sich Gedanken um seine Arbeit zu machen.

Natürlich kann sie sich so absichern.

Gruss Ivo

Hallo.

Kann eine Firma sich so absichern?

Da Du schreibst, dass es sich um eine „große Firma“ handelt, ist anzunehmen, dass die Prämiierung auf Basis einer internen Richtlinie erfolgt, die entsprechend mit dem BR vereinbart wurde. Die Deckelung bei xxxxx € ist dann erst mal unangreifbar - wobei mir 50000 recht wenig erscheint.

A-Bär : Wenn die hinter der Verbesserung stehende geistige Leistung einen sehr erheblichen Umfang hat (patentfähig?), kann es so sein, dass eine Arbeitnehmererfindung vorliegt. Für diese ist eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen … viel Gummi drin - wenn es tatsächlich um Millioneneinsparung geht, kann auf dem Weg der Arbeitnehmererfindung eine wesentlich höhere Summe herauskommen. Man sollte sich aber in diesem Falle unbedingt fachanwaltlich beraten lassen.

Gruß Eillicht zu Vensre

A-Bär : Wenn die hinter der Verbesserung stehende geistige
Leistung einen sehr erheblichen Umfang hat (patentfähig?),
kann es so sein, dass eine Arbeitnehmererfindung vorliegt.

Hallo,

der Fragende schreibt doch, durch „Lager und Logistik“ Geld einsparen zu können. Das dürfte m.E. keine Erfindung sein, da keine technische Lehre, vielmehr schlichte „Pläne, Regeln und Verfahren“ (sh. § 1 Abs. 3 Nr. 3 Patentgesetz)!

Mfg vom

showbee

Hallo.

der Fragende schreibt doch, durch „Lager und Logistik“ Geld
einsparen zu können. Das dürfte m.E. keine Erfindung sein, da
keine technische Lehre, vielmehr schlichte „Pläne, Regeln und
Verfahren“ (sh. § 1 Abs. 3 Nr. 3 Patentgesetz)!

Auch im Logistikbereich gibt es Erfindungen … das spielt aber auch gar keine Geige.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,
um ein Patent handelt es sich leider nicht.
Du musst Dir das so vorstellen.Ich erkläre es ein bisschen kleiner.

In einer Kiste passen 20 Dosen.Durch eine minimale veränderung
würden anstatt 20 Dosen - 30 Dosen in die Kiste passen.
(lasst Euch jetzt nicht wegen den Dosen beirren) natürlich geht es
hier um grössere Produkte.Wollte es nur etwas verdeutlichen, damit man es sich ungefähr vorstellen kann.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Grundsätzlich besteht gemäß dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Die Höhe wird bei mitbestimmungspflichtigen Unternehmen meist über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ansonsten empfehle ich die „Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen“ zur Lektüre.

http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html

Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz kann jede Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anrufen.

Grundsätzlich besteht gemäß dem Gesetz über
Arbeitnehmererfindungen Anspruch auf eine angemessene
Vergütung.

Hallo,

wie ich schon andernort schrieb, eine Erfindung wird hier nicht vorliegen. Das hat der Fragende auch bestätigt, da es wohl nur eine Regel zur Anweisung wie etwas zu verpacken ist betrifft. Das ist keine „technische Lehre an den menschlichen Geistesverstand zur Beherschung von Naturkräften“!

Ergo: keine Arbeitnehmererfindung, also kein Anspruch auf angemessene Vergütung.

Nebenbei: der Arbeitnehmer, der in bezahlter Arbeitszeit einen Verbesserungsvorschlag macht und dann noch 50.000 Öken ungerecht findet, den würde ich als Arbeitgeber im nächsten Turnus auf die Straße setzen. Hat der Arbeitnehmer durch seine „Idee“ nicht auch seinen Arbeitsplatz gesichert? Und 50.000 ist i.d.R. ein Jahresgehalt… das ist nicht von Pappe… jetzt mit den Millionen Ersparnissen zu argumentieren ist genauso eine Diskussion wie die „Millionengehälter-Neid-Debatte“. Ich sage: selber machen, es hindert Keiner Keinen daran unternehmerisch erfolgreich zu werden. Man muss es sich nur trauen. Wenn man aber den sicheren (mehr oder weniger) Arbeitnehmerjob wählt, dann muss man auch mit einer „Deckelung“ der Erfolgsbeteiligung zufrieden sein.

Gruß vom

showbee

1 Like

Hallo,

also ich kenne das nur aus dem öffentlichen Dienst, und da ist der Höchstbetrag auch gedeckelt. Was sehr fies ist. Da hatte doch mal jemand einen Verbesserungsvorschlag gemacht, der Schleswig-Holzbein im Küstenschutz 5 Millonen einsparte. Gab auch nur 50.000 (damals DM) Prämie.

Gruss

Andreas