Grundsätzlich besteht gemäß dem Gesetz über
Arbeitnehmererfindungen Anspruch auf eine angemessene
Vergütung.
Hallo,
wie ich schon andernort schrieb, eine Erfindung wird hier nicht vorliegen. Das hat der Fragende auch bestätigt, da es wohl nur eine Regel zur Anweisung wie etwas zu verpacken ist betrifft. Das ist keine „technische Lehre an den menschlichen Geistesverstand zur Beherschung von Naturkräften“!
Ergo: keine Arbeitnehmererfindung, also kein Anspruch auf angemessene Vergütung.
Nebenbei: der Arbeitnehmer, der in bezahlter Arbeitszeit einen Verbesserungsvorschlag macht und dann noch 50.000 Öken ungerecht findet, den würde ich als Arbeitgeber im nächsten Turnus auf die Straße setzen. Hat der Arbeitnehmer durch seine „Idee“ nicht auch seinen Arbeitsplatz gesichert? Und 50.000 ist i.d.R. ein Jahresgehalt… das ist nicht von Pappe… jetzt mit den Millionen Ersparnissen zu argumentieren ist genauso eine Diskussion wie die „Millionengehälter-Neid-Debatte“. Ich sage: selber machen, es hindert Keiner Keinen daran unternehmerisch erfolgreich zu werden. Man muss es sich nur trauen. Wenn man aber den sicheren (mehr oder weniger) Arbeitnehmerjob wählt, dann muss man auch mit einer „Deckelung“ der Erfolgsbeteiligung zufrieden sein.
Gruß vom
showbee