Verbindendes s

Hallo,
eben hat mich ein Kollege gefragt, ob es „Hintergrundfarbe“ oder „Hintergrund s farbe“ heißt. Ich wußte sofort, daß ersteres richtig ist, konnte ihm aber nicht erklären, warum.

Gibt es nicht ein Regelwerk wie das der Genusregeln, das hier in der FAQ zu finden ist? Und wenn ja, wo finde ich es?

Gruß

J.

Fugen-s
Hallo José,

ähnlich wie beim Genus gibt es hier auch keine 100%-Regel, aber ein paar Anhaltspunkte kann ich dir schon nennen:

  1. Das „s“ steht immer nach den Suffixen -heit, -ing, -ion, -keit, -ling, -schaft, -tät, -tum, -ung.

  2. Teilweise geht es zurück auf die maskuline oder neutrale Genitivendung:
    Königskrone (die Krone des Königs), Betriebsausflug (der Ausflug des Betriebes)…
    Dabei gibt es aber auch feminine Nomen, die dieses -s angenommen haben:
    Liebesbrief z.B.

  3. Und dann gibt es die Gruppe der Nomen, von denen es sowohl Verbindungen mit als auch ohne Fugen-s gibt:
    Arbeitsamt - Arbeitgeber, Königskrone - Königreich, Mietshaus - Mietverhältnis, Landsmann - Landmann (Bedeutungsunterschied!)…

Bei mehrteiligen Wörtern steht oft das Fugen-s, auch wenn es bei zweigliedrigen nicht steht:
Landgericht - Oberlandesgericht; Fahrterlaubnis - Durchfahrtserlaubnis; Gangtür - Eingangstür…

Du siehst, man braucht auch ein wenig Gefühl dabei…

Grüße
Uschi

Hi,

Du siehst, man braucht auch ein wenig Gefühl dabei…

ich merke es. Werde mich bemühen :smile:

Gruß

J.

P.S. Kollege hat sich sehr gefreut!

Anhang
Hi, José,

Uschi hat ja schon wieder trefflich geantwortet! Hallo Uschi!

Vor Jahr und Tag gab es schon mal so ne Anfrage. Damals antwortete ich:

_ Re: Warum Schwein-e-braten, aber Wildschwein-braten…
Thema deutsche Sprache Autor Fritz Ruppricht Datum 15.5.2001 22:30 Uhr
Gelesen 84 mal Bewertungspunkte (3)

Lieber Markus,

die Antwort auf diese Frage findet sich im kompliziertesten Kapitel der deutschen Grammatik, nämlich in den Regeln zur

Wortbildung.

Die finden sich im Grammatikduden (Band 4) auf den Seiten 386 bis 501. Schon an der Anzahl der Seiten sieht man, dass man da in einem Dschungel umherirrt.

Die für deine Frage einschlägigen Paragrafen finden sich auf den Seiten 452 bis 458. Genau einschlägig sind die Paragrafen 817 (Fugenzeichen -er-) und 820 (Fugenzeichen -(e)s-), 821 (Besonderheiten) und 823 (Zusammensetzungen ohne Fugezeichen; Doppelformen und Besonderheiten).

Auch aus dieser Aufzählung mag man erkennen, dass man sich da in unmittelbarer Nähe eines „Höllenlochs“ aufhält.
Ich habe auch nicht die geringste Lust, dies hier auseinander zu klamüsern. Dazu reicht meine Geistes- und Nervenkraft einfach nicht.
Bis etwa zwei Minuten nach der Lektüre eines solchen Paragrafen glaube ich, ihn verstanden zu haben. In der dritten Minute ist alles wieder verflogen.

Nur ein Beispiel aus Paragraf 823:

"Häufig ist das Bestimmungswort entscheidend, und zwar
a) durch seine Herkunft … (folgt ein längerer Passus);
b) durch seine Lautgestalt … (folgt ein noch längerer Passus);
c) durch seine Silbenstruktur … (Wieder ein längere Passus);
d) durch seine Formenbildung … (blablabla);
e) durch seine Bedeutung: Hier spielt vor allem die unter b und c genannte Bedingung eine Rolle, dass die Bedeutung der Zusammensetzung einen Bezug auf die Mehrzahl des im Bestimmungswort Genannten voraussetzt.

Doppelformen sind vor allem landschaftlich bedingt: So kennt z. B. das Österreichische (z. T. auch das Süddeutsche) etwa Schweinsbraten, Rindsbraten, Kindsmutter Toiletteartikel, Toiletteraum neben binnendeutsch Schweinebraten, Rinderbraten, Kindesmutter, Toilettenartikel (vgl. 815ff.)"

Man unterscheidet bei Komposita: Haustür zwischen Grundwort: Tür und Bestimmungswort: Haus

Noch irgendwelche Frage offen?

Das Ganze klingt wie eine Wetterregel:
Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter, oder es bleibt wie es ist.

Viel Spaß bei der genauen Lektüre dieser Abschnitte.

Wenn du es verstanden hast, gib mir bitte Bescheid

Gruß Fritz Ruppricht_

Gruß Fritz

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