Guten Abend,
natürlich eine rein fiktive Rechtsfrage
Ich stelle sie mal im Reiseforum, weil hier ja doch einige Fachleute unterwegs sind.
Kunde A bucht im Januar eine Pauschalreise. Flugzeiten werden schon angegeben. Reise findet im Juni statt. Auf den Tickets werden die genannten Flugzeiten bestätigt. Hinflug läuft plangemäß. Auf dem Rückflug wird aus dem Flug am frühen Nachmittag eine Vorverlegung auf 05:00 h. Aus dem Direktflug ein Flug mit Zwischenlandung.
Damit ist der Vorabend auch dahin und aus dem entspannten Abreisetag ein verdorbener Tag.
Zuhause beschwert sich A bei seinem Veranstalter. Der kommt mit der Argumentation. „Bei Charterflügen ist das erlaubt“ und sieht keinen Anspruch.
Wie ist denn das nun? Ich dachte, dass die Flugzeiten bei Pauschalreisen nun durch ein Gerichtsurteil verbindlicher geworden sind?
Danke und viele Grüße
Schlumpfinchen