Verbleib Personalakte bei Versetzung

Hi,

wenn jemand beim Land BW (Baden-Württ.) als Beamter arbeitet und zu einer Kommune in BW versetzt wird (dort wiederum Beamter):
PS: ja! Beamte arbeiten auch:wink:

a) es ist doch eine „Versetzung“, oder?
b) wird in diesem Fall die Personhauptalakte (bei der vorgesetzten Stelle) immer zur neuen Dienststelle (hier Kommune) überlassen?
c) und was ist mit der Personalnebenakte, die beim Dienstsotz liegt - wird die auch zum neuen Dienstherrn gesendet?
d) Hat der neue Dienstherr Anspruch darauf?

Grüsse euch und Danke!
Living Free

Hi,

wenn jemand beim Land BW (Baden-Württ.) als Beamter arbeitet
und zu einer Kommune in BW versetzt wird (dort wiederum
Beamter):
PS: ja! Beamte arbeiten auch:wink:

a) es ist doch eine „Versetzung“, oder?

Nein, da die Kommune ein anderer Dienstherr ist als das Land.

Danke Armin,

Nachfrage:
was ist es dann? Eine Kündigung beim Land mittels Antrag auf Entlassung
und bei der Kommune eine Neueinstellung oder gar „Neuverbeamtung“?
Und:
d.h., wenn ich richtig verstanden habe, dann bleibt die Akte beim Land und wandert keinenfalls zur Kommune?

Gruss und Dank
L.F.

Es ist die Begründung eines neuen Dienstverhältnisses. Was das alte angeht:
„Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.“
http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/22.html
Ein neues Dienstverhältnis einzugehen ist die unhöfliche Variante, beim bisherigen Arbeitgeber aufzuhören ; die höfliche besteht darin, zum betreffenden Zeitpunkt die Entlassung aus dem Dienst zu beantragen. Und die Akte verbleibt beim bisherigen Dienstherrn, der allerdings bestimmte Informationen an den neuen weiterleiten wird.

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danke vielmals.

nochmals sicherheitshalber:
welche Informationen gehen aus der PA an den neuen dienstherrn;?
Genau das ist mir wichtig.
Grunddaten oder auch ggf. prekäre Notizen, Vermerke etc.?

Ich verstehe dich so, als werden halt die Randdaten wie EIntritt, Beförderung, …mitgeteilt

Gruss
lf

Da fragst Du mich jetzt zuviel, aber die Rahmendaten in jedem Fall, sind ja auch wichtig für Pensionsansprüche und so weiter.

mh,

danke Dir!!

Hallo,

PS: ja! Beamte arbeiten auch:wink:

das heißt nicht PS sondern PW und steht im Witzebrett für Pflichtwitz.

Darauf ein Gurgleurp!

Hi,

ich glaube, ihr seid auf dem falsachen Weg.

Ein Beamter der versetzt wird, setzt sein Beamtenverhältnis bei dem neuen Dienstherrn fort (das ist das Wesen der Versetzung). Vielleicht denkt ihrt an eine Umsetzung, das ist die Zuweisung an einen anderen Posten beim gleichen Dienstherrn.
Und natürlich gibt es bei Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nur eine Personalakte, die der neue Dienstherr dann auch erhält. Was beim alten Dienstherrn verbleibt sind die Beihilfeakten.

Gruß

Michael

So wie ich es verstehe geht es um den Wechsel zu einem anderen Diensherrn (z.B. Land Baden-Württemberg -> Stadt Stuttgart)