Guten Tag, ich bin Student an der TU und habe folgendes Problem: Wir hatten letzte Woche eine sehr wichtige 3 stündige Klausur geschrieben. Die Regel lautete: während der ersten 75 Minuten darf der Student aufs Klo, danach nicht, oder sobald ein anderer Student geht, gilt dieses Verbot. Jetzt stand ein Student 20 Minuten nach dem Klausuranfang auf und ging einfach weg. Ich hab mich zum selben Zeitpunkt gemeldet weil ich aufs Klo musste. Der Professor war weg und die Assistenten hatten keine Lust mich zu begleiten und verwiesen auf die Regel. Ich hab nachdrücklich mehrmals gebeten, aber die Reaktion blieb gleich. Zuerst war es unangenehm, danach hatte ich starken Druck und schliesslich stechende intensive Schmerzen im Unterleib, konnte mich nicht konzentrieren und stellte fest dass meine Hände zittern. Ich hielt insgesammt 2 Stunden durch und verliess die Klausur etwas 40 Minuten vor Schluss, da die Schmerzen zu stark waren. Die Klausur habe ich schlecht geschrieben weil ich mich garnicht konzentrieren konnte und auch nicht genug Zeit hatte.
Ich stand also vor der Wahl mir in die Hose zu machen oder die Klausur zu verhauen.
Jetzt habe ich gehört dass so ein Verbot gegen mehrere Paragraphen der europäisches Menschenrechtskonvention verstößt.
Z.B. Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)
Ist das richtig und was kann man machen? Wie wäre eine kluge Vorgehnsweise? Die Klausur ist höchstwahrscheinlich nicht bestanden. Und dieses Verbot gilt nur in diesen einem Fach.
Ich bin für Ratschläge und Vorschläge dankbar und wünsche alles Gute.