Verbot auf die Toilette während der Prüfung an einer Universität

Guten Tag, ich bin Student an der TU und habe folgendes Problem: Wir hatten letzte Woche eine sehr wichtige 3 stündige Klausur geschrieben. Die Regel lautete: während der ersten 75 Minuten darf der Student aufs Klo, danach nicht, oder sobald ein anderer Student geht, gilt dieses Verbot. Jetzt stand ein Student 20 Minuten nach dem Klausuranfang auf und ging einfach weg. Ich hab mich zum selben Zeitpunkt gemeldet weil ich aufs Klo musste. Der Professor war weg und die Assistenten hatten keine Lust mich zu begleiten und verwiesen auf die Regel. Ich hab nachdrücklich mehrmals gebeten, aber die Reaktion blieb gleich. Zuerst war es unangenehm, danach hatte ich starken Druck und schliesslich stechende intensive Schmerzen im Unterleib, konnte mich nicht konzentrieren und stellte fest dass meine Hände zittern. Ich hielt insgesammt 2 Stunden durch und verliess die Klausur etwas 40 Minuten vor Schluss, da die Schmerzen zu stark waren. Die Klausur habe ich schlecht geschrieben weil ich mich garnicht konzentrieren konnte und auch nicht genug Zeit hatte.
Ich stand also vor der Wahl mir in die Hose zu machen oder die Klausur zu verhauen.
Jetzt habe ich gehört dass so ein Verbot gegen mehrere Paragraphen der europäisches Menschenrechtskonvention verstößt.
Z.B. Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Ist das richtig und was kann man machen? Wie wäre eine kluge Vorgehnsweise? Die Klausur ist höchstwahrscheinlich nicht bestanden. Und dieses Verbot gilt nur in diesen einem Fach.

Ich bin für Ratschläge und Vorschläge dankbar und wünsche alles Gute.

Hallo,
Deine Klavitatur stimmt aber willst Du sie tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof einklagen???
Du studierst 1. noch und 2. gibt es so etwas wie Recht nicht wirklich.
Tschüß

hallo Michail,

  1. das tut mir wirklich leid!

  2. unbedingt mit deinem ansässigen Studentenbeirat (oder wie das heißt) in Verbindung treten! Zeugen ausfindig machen, die bestätigen können, dass du dich gemeldet hast und tatsächlich niemand sonst aufs Klo gegangen ist und deine bitte oder auchdie von anderen verweigert wurde!

  3. Meiner Meinung nach bist du voll und ganz im recht!

  4. Zur Not suchst du dir einen Anwalt und reißt dem Prof mal gehörig den Arsch auf!

ich drücke dir die daumen und wäre interessiert am weiteren Vorgehen.
michael

Hallo,
das erscheint mir eine ziemlich spitzfindige juristische Frage zu sein, die ich nicht beantworten kann - ich bin keine Juristin! Deshalb muss ich leider passen …
Viel Erfolg!

Ich bin kein Jurist, kann mich aber den Argumenten im folgenden Link aus menschenrechtlicher Sicht voll anschließen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=182922
Vielleicht hilft es Ihnen der Link weiter.

Hallo,

diese Anfrage ist keine Kleine bzw.: mir fällt sofort Einiges ein, das ich dazu schreiben muß.

Zunächst, seit meinen ganz neuen - seit August 2012 - Urban Gardening -Erfahrungen (auf Gelände ohne Toilette) gehört:
2 Tassen (BIO-Malz-Kaffee) benötigen 1 Stunde zum EntLeeren bzw BeFreien der Blase (noch zu Hause), damit ich nicht schon nach 1 1/2 Stunden den weiten Weg (aud dem Garten-Platz) in die einzige HALBWEGS abzeptable Ecke gehen muß.

Hätte ich nicht insgesamt freie Zeit-Gestaltung (durch FrühRente) und die Fähigkeit zur Muße und Aufmerksamkeit auf die - für mich - wichtigen Dinge des (meinen) Lebens, hätte ich mich wohl nie damit beschäftigt.

So-mit verstehe ich sofort die Problematik, die ansonsten nicht wirklich ernst und nicht wichtig genommen wird:
man ist sofort im Verdacht und in der Unterstellung nicht nur des Mißbrauchs sondern des Gebrauchs der Betrugs-Möglichkeit, in diesem Falle Prüfungs-Betrug.

Schon das alein ist ein Tat-Bestand, der in Demokratie un-an-nehmbar ist.
Im SchulSystem allgemein gibt es Zahl-loses Un-Demokratisches dieser Art. Verletzung des BriefGeheimnisses der ersten Kontakt-Aufnahmen, so-genannte Liebes-Briefe, sowie Daten-Mißbrauch mittels BloßStellung nicht nur des Inhalts vor der ganzen Klasse.

Leider muß ich darauf hin-weisen, daß spätestens nach dem ZurückKommen des Ersten ´NotDürftigen´ die Möglichkeit bestanden hat, den Gang noch zu machen.
Ich verstehe die Regel: NICHT gleichzeitig; oder ist gemeint, so-bald Einer war darf Keiner mehr ? Das geht aber ÜBERHAUPT nicht !

Was ist da falsch gelaufen ?
Könnte da der Knack-Punkt sein ?
Wenn dem so ist, ist das - meiner Meinung nach - Einklagens-werter Bestand; sprich Widerspruch gegen diese Art Prüfungs-Bedingung, nicht zur Toilette gehen zu dürfen - Keiner -, sobald nur Einer schon war.

Notwendiger Hinweis noch: Jezt gibt es Richter, Juristen usw., die die Überzeugung vertreten, daß eine solche Beratung eine Rechts-Beratung darstellt.

Das sehe ich - aus mehr-facher Hinsicht - völlig anders.
Man kann die Erklärung und Beschreibung von Demokratie, Verfassung usw. in diesem Rahmen nicht schon als Rechts-Beratung auf-fassen wollen.

(Lust zum Telefonieren hier-über Alles ?)

Gruß.

Hallo,
also ich denke, dass man das Gespräch hätte suchen sollen bzw. etwas Druck auf die Aufsicht hätte ausüben sollen, denn es gibt wohl auch ohne die Paragraphen ein Grundrecht auf Toilettenbenutzung. Ohne einen Anwalt kommt man nun sicher aber nicht weiter. Wobei es aber schwer wird zu beweisen, dass aufgrund des Toilettendrangs eine Prüfung verhauen wurde. Viel mehr kann ich leider dazu nicht sagen. Viel Erfolg aber!