Verbot des Islam in öffentlichen Räumen

Wehret den Anfängen!
In diesem Fall ist Alles daran zu setzen, die „Saat des Bösen“ so früh wie möglich im Keim zu ersticken - sollte das auch eine (vielleicht temporäre) Änderung der Verfassung erfordern.

Diese unerträgliche Situation des tolerierenden Schweigens, Gewährens und Wegschauens erinnert doch irgendwie an die Weimarer Republik.

In diesem Fall ist Alles daran zu setzen, die „Saat des Bösen“
so früh wie möglich im Keim zu ersticken - sollte das auch
eine (vielleicht temporäre) Änderung der Verfassung erfordern.

Zum Eine ist so eine Verfassung kein Spielzeugauto, wo man mal eben ein Rad abschraubt, zum Anderen müsstest du mal erklären, wie eine solche Verfassungsänderung denn so aussehen soll?

Und jetzt darfst Du mir erklären, wie man das Grundrecht auf freie Religionsausübung in unserer Verfassung einschränken kann.
(Auf keinen Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetatstet werden… Art 19,2 GG)

LG
Mike

Und jetzt darfst Du mir erklären, wie man das Grundrecht auf
freie Religionsausübung in unserer Verfassung einschränken
kann.
(Auf keinen Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetatstet werden… Art 19,2 GG)

Ich kann nicht für die anderen antworten. Jedoch kann ich den wiederholten Hinweis auf das Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht verstehen. Ich sehe keinen Anlass, dieses Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten, andererseits aber dringenden Bedarf, die Verfassung zu konkretisieren.

Es fehlt allein schon an einer Abgrenzung des Schutzgutes. Geschützt werden sollte die private Religionsausübung. Nicht erforderlich sind sämtliche Eingriffe in die Rechte Dritter. Tierquälerei im Namen einer Religion? Bei uns beispielsweise durchaus möglich. Ebenso fehlt es an einem unmissverständlichem Gebot der staatlichen Neutralität. Dass Lehrerinnen bei uns mit Kopftuch unterrichten können, sehe ich als verfehlt an. Ebenso sollte wertender Religionsunterricht verschwinden und stattdessen maximal Religionskunde erteilt werden. Mit Thematisierung übrigens auch der negativen Seiten von Religion .

Entsprechende Verfassungsänderungen sind längst überfällig. Sie würden das Recht jedes einzelnen auf Ausübung seiner Religion im privaten Leben in keiner Weise antasten.

Noch ein persönliches Wort: Gegen vermeintliche Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit zu argumentieren, mag in Ordnung sein. Aber nur zu relativieren und zu verharmlosen, wenn es andererseits um die Auswüchse der religiösen Eiferer geht, finde ich zu einseitig. Da kommt mir das Religiöse als unantastbar vor, was ich für gefährlich halte.

Hi
Dir ist schon bewusst, wie der Titel dieses Threads heisst?
Dir ist ausserdem bewusst, dass für deine Anregungen z.B. betreff des Schulunterrichtes die Verfassung nicht geändert werden müsste?
Nachdem wir das also geklärt haben, frage ich mal ganz simpel, auf welche weise ganz konkret die Verfassung geändert werden müsste, um besser den Terrorpredigern den Saft abdrehen zu können?

LG
Mike

Also gut. Die Forderung einer Verfassungsänderung geht vielleicht doch etwas über das Ziel hinaus, bzw. die Terminologie ist nicht angemessen.

Wie wäre es mit einer konsequenteren Anwendung des § 130. StGB? Eine geringfügige Ergänzung/Erweiterung/Modifikation ist in diesem Fall vielleicht nützlich und angemessen und sicher auch weniger problematisch.

Hallo,

der 130er ist absolut ausreichend formuliert. Damit kann jeder „Hassprediger“ strafrechtlich verfolgt werden, falls er dagegen verstösst.

Falls hier irgendwelche (mental unterbelichteten) IS-Anhänger Randale machen, dann können sie (mittlerweile) mit § 129a (5) StGB strafrechtlich verfolgt werden.

Falls nur Beleidigungen gegen Anti-IS-Demonstranten geäußert werden, dann gibt es auch einschlägige §§.

Gruß
vdmaster

Hallo,

…dass für deine Anregungen z.B.
betreff des Schulunterrichtes die Verfassung nicht geändert
werden müsste?

So ganz eindeutig ist das nicht, denn die Verfassung garantiert einen Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften, wobei der Staat nur ein Aufsichtsrecht hat.
Inwieweit damit ein „nicht wertender“ und wie hier intendierter religionskritischer Unterricht gedeckt wäre, kann sicher kontrovers gesehen werden und damit auch die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung.

Gruß
Werner

Korrekt, Art. 7…
(Vorheriges Posting deshalb gelöscht)

allerdings (und das ist ja in der gegenwärtigen Diskussion über „DEN ISLAM“ der eigentlich interessante Aspekt) gibt es ausser einigen Versuchsunterrichten derzeit immer noch keinen staatlich überwachten Islamunterricht an öffentlichen Schulen.

Man kann jetzt argumentieren, dass ein staatlich überwachter Islamunterricht einen wirksamen Gegenpol zu den Zauseligen Islamistengeschwallere bilden kann.

LG
Mike

Hallo,

Vielleicht ein auf öffentliche Räume
ausgerichtetes Islamverbot?

in einer freiheitlichen Demokratie muss also alles strengestens verboten werden, was nach Meinung einiger dem entgegensteht?
Interessanter Ansatz.

Gruß
T.
und wegen Goodwin: So fing das um 1930 auch an

und wegen Goodwin: So fing das um 1930 auch an

Hmmm. Der hieß Godwin. Und um Godwin zu vermeiden, mal ein paar Fragen an dich:

Du sprichst von den Anfängen 1930. Damit wirst du wohl die Nazizeit meinen. Ich jedenfalls habe in meinem Geschichtsunterricht gelernt, dass die Nazis damals aus purem Hass die Juden verfolgt, inhaftiert und systematisch ermordet haben.

Dein Vergleich suggeriert, dass rund um 1930 beispielsweise Terroranschläge im Namen des Judentums verübt wurden. Oder dass damals etwa für die Judäisierung der Staaten Westeuropas auf die Straße gegangen wurde.

Ich habe - wie gesagt in meinem - Geschichtsunterricht vergleichbares nicht gelernt. Ich habe lediglich gelernt, dass die Nazis versuchten, den Juden ein entsprechendes Image aufzudrücken (Weltverschwörung, Kinderopfer). Dass sie damals auf diese Weise die Verfolgung ermöglichen konnten, ist bekannt. Aber dass ein „Torsten“ im Jahr 2014 auf so etwas zurückgreift, überrascht mich dann doch.

Das Thema wird übrigens in der FAZ sehr gut behandelt: Warum „Islamophobie“ in Europa nicht mit Antisemitis…

Dir ist schon bewusst, wie der Titel dieses Threads heisst?

Ja, aber ich habe den Titel nicht gewählt, sondern ausdrücklich betont, dass ich nur meine Sichtweise darstelle.

Dir ist ausserdem bewusst, dass für deine Anregungen z.B.
betreff des Schulunterrichtes die Verfassung nicht geändert
werden müsste?

Doch, wie schon gesagt wurde, fehlt das von unserem Grundgesetz ausgehende klare Signal, dass Religion Privatsache ist und der Staat klare Neutralität zu wahren hat.

Nachdem wir das also geklärt haben, frage ich mal ganz simpel,
auf welche weise ganz konkret die Verfassung geändert werden
müsste, um besser den Terrorpredigern den Saft abdrehen zu
können?

Das habe ich genau beschrieben und es ist wohl eher geklärt, dass ich damit Recht habe, sofern man sich wie ich einen säkularen Staat wünscht, in dem den Moslems (natürlich aber auch den Christen und Angehörigen anderer Religionen) klare Grenzen in ihren Bestrebungen nach Prägung des Staatswesens gesetzt werden.

Aber du hast insoweit Recht, dass eine Anpassung des Grundgesetzes natürlich nur ein Aspekt sein kann. Damit allein wird man den - wie du es formulierst - Terrorpredigern nicht den Saft abdrehen können. Wenn ich beispielsweise höre, dass in den vergangenen drei Nächten in Hamburg randaliert wurde und die Polizei mit diesen Leuten und ihren aufgesammelten Waffen mehr oder weniger alleingelassen wird, ohne dass diesen Leuten (nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens) eine gute Heimreise gewünscht wird, dann weiß ich, dass auch die Politik viel stärker gefragt ist.

Drum finde ich es ja befremdlich, dass Du meine Antwort auf ein Posting, welches NICHT von dir ist, derartig angehst…
aber seis drum.

Tatsächlich ist ein generelles Unterrichtsverbot für Religion imho nicht zielführend. Es ist schwer vorstellbar, dass bei einem (vermutlich am St-Nimmerleins Tag eingeführten) Islamunterricht an Deutschen Schulen irgendwelche Hasspredigten gehalten werden. Man kann auch durchaus dahingehend argumentieren, dass bei keinem Religionsunterricht whatsoever derartige Religiösen Unterweisungen dann wieder in Sonntagsschulen stattfinden, ohne öffentliche Kontrollen. Und dass man auch aus der Bibel sehr intressante Ansichten rausziehen kann, zeigt als kleines Beispiel der Fall der „12 Stämme“ bei uns.

LG
Mike

Hallo,

nur so als Randbemerkung: Es sind die Interessenverbände der Muslime in D, die aufgrund ihrer Unfähigkeit zur Einigung auf eine rechtsvertretende Institution einen Islamunterricht verhindern. Verkürzt: Es gibt keine (juristisch relevante) Religionsgemeinschaft der Muslime. Staatsverträge (der Bundesländer) sind demzufolge einfach nicht möglich.

Gruß
vdmaster

Und jetzt darfst Du mir erklären, wie man das Grundrecht auf
freie Religionsausübung in unserer Verfassung einschränken
kann.
(Auf keinen Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetatstet werden… Art 19,2 GG)

Der Koran ist doch gegen Menschenrechte und Verfassungsfeindlich. Etwas mehr lesen bildet. Dir kann es nicht schaden.

Der Koran ist doch gegen Menschenrechte und
Verfassungsfeindlich. Etwas mehr lesen bildet. Dir kann es
nicht schaden.

Schon mal das Alte Testament gelesen?

Wollen wir uns wirklich…
… auf dieses Schmuddelniveau der Islamophoben herabbegeben?

Ansonsten empfehle ich dir auch mal
http://www.thebricktestament.com/home.html
zur gefälligen Lektüre…

LG
Mike

@ Penegrin, Michael
Möglicherweise habt ihr (im Ansatz) sogar Recht. Aber fällt euch nichts auf? Wenn es um Kritik am Christentum geht, dann hat man leicht etwas bei der Hand und keinen stört’s. Wenn es um Kritik am Islam geht, dann ist gleich von „Schmuddelniveau“ und „Islamophobie“ die Rede.

Wie kommt das denn eigentlich? Ihr müsstet das ja wissen, denn ihr messt ja ausdrücklich mit zweierlei Maß, wenn ihr das Alte Testament (wie gesagt nicht ganz unberechtigt) für schlimm haltet, gleichzeitig aber suggeriert, Kritik an den islamischen Glaubenslehren sei falsch.

Hi
Es geht ja nicht darum, dass Kritik (sic!) an der Islamischen Glaubenslehre an sich abzulehnen ist. (Übrigens sollte man sich dann wenigstens etwas im Islam und Koran auskennen… was bei vielen Islamkritikern eben nicht der Fall ist)
Es geht darum, dass aus dem Koran irgendwelche Suren rausgezogen werden, diese dann generalisert als Handlungsanweisung für alle Muslime hingestellt werden, die sich dann natürlich Alle (alle 1,5 Mia, vom Sufisten bis zum Ahmadiyya-Gläubigen) daran halten müssen und sich auch daran halten…
Diese Unterstellung ist naturgemäß Unfug, denn dann würde es ganz anders aussehen.

Die gerne seitens der Islamophoben gemachte Unterstellung, dass alle (bzw fast alle) Muslime Terrorunterstützer und Freiheitsfeinde sind, ist ein Problem in der Diskussion.

LG
Mike

Es geht ja nicht darum, dass Kritik (sic!) an der Islamischen
Glaubenslehre an sich abzulehnen ist. (Übrigens sollte man
sich dann wenigstens etwas im Islam und Koran auskennen… was
bei vielen Islamkritikern eben nicht der Fall ist)
Es geht darum, dass aus dem Koran irgendwelche Suren
rausgezogen werden, diese dann generalisert als
Handlungsanweisung für alle Muslime hingestellt werden, die
sich dann natürlich Alle (alle 1,5 Mia, vom Sufisten bis zum
Ahmadiyya-Gläubigen) daran halten müssen und sich auch daran
halten…
Diese Unterstellung ist naturgemäß Unfug, denn dann würde es
ganz anders aussehen.

Das ist keine Antwort auf meine Frage. Denn Kritik am Christentum ist ganz offensichtlich sozialadäquat in unserer Gesellschaft. Da darf man munter drauf los wettern. Das weiß ich zufällig, denn ich wettere auch manchmal mit. Kritik am Islam wird dagegen reflexartig vollkommen anders eingeordnet. Ich möchte nur wissen, warum.

Die gerne seitens der Islamophoben gemachte Unterstellung,
dass alle (bzw fast alle) Muslime Terrorunterstützer und
Freiheitsfeinde sind, ist ein Problem in der Diskussion.

Dann nenne mir mal nur ein Beispiel - egal, ob hier in w-w-w oder in den sonstigen Medien - in dem allen Muslimen insgesamt Terrorunterstützung vorgeworfen wurde.