Verbot Hundehaltung trotz Zustimmung Vermieter

Hallo zusammen,

wir haben aktuell folgendes Thema:
Gartenwohnung direkt am Wald in einem Mehrfamilienhaus. Wir möchten seit langem gerne unsere Familie mit einem Hund erweiterten.
Da der eigene Hauskauf gefühlt immer weniger greifbar bei aktuellen Preisen wird planen wir nun doch länger in der Wohnung zu bleiben.

Lt. Unserer Vermieterin hat sie versucht bereits mehrfach in der Vermieterversammlung den Beschluss auf Hundeverbot zu kippen, allerdings erfolglos.
Im Internet finde ich zu dem Thema immer wieder unterschiedliche, gerichtlich festgesetze, Beschlüsse.

Konkret meine Frage:
Können andere Vermieter per Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung generell verbieten? Übrigens haben andere Eigentümer hier im Haus selbst Katzen mit Auslauf.

Danke und viele Grüße

Die Eigentümerversammlung kann das schon machen, das zählt dann aber nur zwischen den Eigentümer.

Das Mietrecht gibt vor, dass man Tiere halten darf, wenn keine gewixhtigen Gründe dagegen stehen (z.b. Erlergiker im Haus), gennerrell kann das nicht verboten werden.

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Doch das können die verbieten


Schafft Euch Katzen an.
ramses90
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Katzen kommen höchstens auf’n Teller

Da freu ich mich ja direkt riesig, dass bei Leuten wie Dir, der Hundhaltung ein Riegel vorgeschoben werden kann! :angry:
ramses90

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Naja sorry was soll denn deine Antwort. Das da nichts konstruktives zurück kommt muss klar sein.

Dennoch danke für deinen Link.

Für manche, wie mich z.B. eben nicht, undenkbar sowas in der Form zu denken oder gar von mir zu geben, muss aber auch zugeben, dass das heutzutage der Normalfall zu sein scheint.
Nix für ungut, jedenfalls hat Dich der Link über die Rechtslage aufgeklärt.
ramses909

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Der Artikel ist 11 Jahre alt, die Rechtssprechung ändert sich ständig.

Auch das beantwortet die Frage nicht. Es geht um
„Verbot Hundehaltung TROTZ ZUSTIMMUNG Vermieter“

Ich weiß nicht, wie das bei WEG ist, aber diesbezüglich wäre die aktuelle Rechtsprechung wichtig, nicht bezüglich des Verbots durch den Vermieter, welches NICHT vorliegt.

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Und das hat ein OLG entschieden ausdrücklich mit dem Vermerk, daß das Verbot NICHT übermäßig in das Recht von VM UND Mieter eingreift!
„Eine Eigentümerversammlung darf die Hunde- und Katzenhaltung verbieten. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung sei nicht sittenwidrig, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 20 W 500/08). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein hin. Auch greife das Verbot nicht übermäßig in das Recht von Mieter und Vermieter ein.“
ramses90

Ich sage nicht, dass das falsch wäre - aber es müßte doch neuere Urteile dazu geben, vor allem weil dieses vom OLG Frankfurt sehr schwammig formuliert ist.

So einfach ist das nicht:


und es wird vermutlich noch weitere Gerichte beschäftigen.
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Scheinbar nicht, sonst hätteste ja was gefunden aber Du bist, genauso wie ich, auf der Suche nach neueren Urteilen erfolglos geblieben.
Letztendlich ist es eine Geldfrage sich wegen eines Hundes durch alle Instanzen zu klagen. Das sollte man bei der Suche danach berücksichtigen, denn wer soviel Kohle hat, wohnt mit einiger Sicherheit nicht mehr zur Miete!
ramses90

Oberlandesgericht topt auf jeden Fall Dein Amtsgericht!
ramses90

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