Verbot vom AG zur Reha Durchführung

Mir (ANin kleiner Firma) wurde eine stationäre Reha genehmigt. Ich habe mich um einen Aufnahme Termin gekümmert der in einer Zeit liegt wo kein AN Urlaub hat. 
Darf mir mein Arbeitgeber den Kurantrit verweigern. ? will das diese erst im nachsten Jahr durchgeführt wird. 
(Kur muss 4 Monate nach Genehmigung angetreten werden)

Hallo:

kuckst Du hier:

http://www.korte-partner.de/mitsprache-des-arbeitgeb…
Was den Lohn anbelangt:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publi…

Gruß

Kein Verbot vom AG zur Reha Durchführung
Moin

Mir (ANin kleiner Firma) wurde eine stationäre Reha genehmigt.
Ich habe mich um einen Aufnahme Termin gekümmert der in einer
Zeit liegt wo kein AN Urlaub hat. 

Leider führst du nicht weiter aus, um welche Art von „Reha“ es sich handelt:
Neben ambulant und stationär wird auch noch zwischen vorsorglich (präventiv) und kurativ (Heilung einer bestehenden Erkrankung) unterschieden.

Während die kurativen Kuren i. d. Regel vom Rentenversicherungsträger bewilligt werden, übernimmt bei einer präventiven Maßnahmen in vielen Fällen die Krankenkasse die Kosten.

In allen Fällen steht die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bzw. die Vermeidung eines längerfristigen Ausfalls im Vordergrund, der mit ambulanten Mitteln nicht so nicht erreicht werden kann. (§ 40 SGB V)

Darf mir mein Arbeitgeber den Kurantrit verweigern. ?

Während einer Reha-Maßnahme besteht Arbeitsunfähigkeit. Ein Arbeitgeber hat keine Handhabe „Arbeitsunfähigkeiten“ zu verweigern. (Er darf jedoch eine AU anzweifeln und überprüfen lassen).
Je nach anrechenbaren Vorerkrankungszeiten besteht während einer Reha-Maßnahme auch Anspruch auf Zahlung von Übergangs- bzw. Krankengeld (§ 44 SGB V)

will das
diese erst im nachsten Jahr durchgeführt wird. 
(Kur muss 4 Monate nach Genehmigung angetreten werden)

Wie Eingangs beschrieben, ist der Reha-Erfolg auf eine drohende oder gar bestehende Erkrankung ausgerichtet, so dass die Reha innerhalb einer bestimmten Zeit nach der ärztl. festgestellten Notwendigkeit angetreten werden muss. Danach verfällt der Anspruch und es muss erneut geprüft werden, inwieweit ein stationäre (Reha-)Maßnahme med. noch notwendig ist.

Bei einer - wie hier beschriebenen - Verweigerungshaltung des AG hilft ggf. nur das klärendes Gespräch mit Darlegung der Hintergründe. Die Maßnahme kommt auch dem AG zugute (Wiederherstellung bzw. Festigung der Arbeitsfähigkeit; Motivierter AN; ggf. keine Lohnfortzahlung, weil Anspruch auf Entgeltersatzleistungen …).

Viel Erfolg

Gruß

Georg

Darf mir mein Arbeitgeber den Kurantrit verweigern. ?

Das darf er nicht!

will das diese erst im nachsten Jahr durchgeführt wird. 

Genau, und nächstes Jahr will er, dass die Reha erst übernächstes Jahr angetreten wird.
Nicht auf sein seltsames Ansinnen eingehen. Rehatermin mitteilen und zur Reha fahren.
MfG ramses90

Danke für die ausführliche Antwort.
Es handelt sich um eine Kur zur Erhaltung und Festigung der Arbeitsfähigkeit. nach früherer Krebserkrankung.