Guten Tag,
wir stellen uns folgende Situation vor:
Eine Mieter-Familie wohnt in einem 6-Parteien-Haus, bestehend aus vermieteten Eigentumswohnungen. (In regelmäßigen Abständen tagt eine Eigentümerversammlung.)
Zu folgenden Themen finden sich meist Urteile zum Verhältnis Vermieter-Mieter, jedoch nicht
dahingehend, was eine Eigentümerversammlung verbieten darf.
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Fahrrad in der Waschküche (die eigentlich keine Waschküche ist, sondern eine Rumpelkammer,
in der jeder sein „Zeugs“ abstellt. Hier: Bislang seit ca. 20 Jahren geduldet, dass dort Fahrräder stehen. -
Schuhschrank an der Wohnungstür. Hier: Bislang seit ca. 20 Jahren geduldet. (Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile, jedoch nur zum Verhältnis Vermieter-Mieter.)
Wie ist die Situation, wenn die Eigentümerversammlung nach ca. 20 Jahren beschließt, dass keine Fahrräder
mehr in der Waschküche stehen dürfen (es gibt keine andere zumutbare Unterstellmöglichkeit) und der Schuhschrank - so schmal ist wie der darüber hängende Stromkasten und somit keine Behinderung darstellt – weg muss?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.