Verbote (Vermieter versus Eigentümerversammlung)

Guten Tag,

wir stellen uns folgende Situation vor:

Eine Mieter-Familie wohnt in einem 6-Parteien-Haus, bestehend aus vermieteten Eigentumswohnungen. (In regelmäßigen Abständen tagt eine Eigentümerversammlung.)

Zu folgenden Themen finden sich meist Urteile zum Verhältnis Vermieter-Mieter, jedoch nicht
dahingehend, was eine Eigentümerversammlung verbieten darf.

  1. Fahrrad in der Waschküche (die eigentlich keine Waschküche ist, sondern eine Rumpelkammer,
    in der jeder sein „Zeugs“ abstellt. Hier: Bislang seit ca. 20 Jahren geduldet, dass dort Fahrräder stehen.

  2. Schuhschrank an der Wohnungstür. Hier: Bislang seit ca. 20 Jahren geduldet. (Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile, jedoch nur zum Verhältnis Vermieter-Mieter.)

Wie ist die Situation, wenn die Eigentümerversammlung nach ca. 20 Jahren beschließt, dass keine Fahrräder
mehr in der Waschküche stehen dürfen (es gibt keine andere zumutbare Unterstellmöglichkeit) und der Schuhschrank - so schmal ist wie der darüber hängende Stromkasten und somit keine Behinderung darstellt – weg muss?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Zunächstmal, es gibt in D kein Gewohnheitsrecht!
Wenn jeder Mieter einen eigenen Keller hat, dann es ist es denen zuzumuten die Fahrräder in diesem und eben nicht in der sogen. Waschküche abzustellen.
Der Schuhschrank! Egal wie schmal der ist, der hat im Treppenhaus nichts zu suchen! ins Treppenhaus gehören nunmal keine persönliche Gegenstände des Mieters!
Ohne Vermieter zusein, frage ich mich wie ein Mieter überhaupt auf die Idee kommen kann seine Wohnung bis ins Treppenhaus zu erweitern! ramses90

dem Mieter gar nichts !
Mieter hat nur mit seinem Vermieter zu tun, der darf im Vertrag die Nutzung usw. festlegen.
Nur hier wird sicher nicht im Mietvertrag geregelt sein ( wenn ja umso besser !)
Fahrradabstellmöglich im Keller (welcher kann dann noch mal wechseln, aber nicht ganz wegfallen).

Schuhschrank ?
Ein Unsitte wenn man mich fragt. Man hat die Wohnung gemietet und nicht einen Teil des Treppenhauses. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Dein Vermieter weiß es wohl nicht, sollte er es geduldet haben und die Gemeinschaft beschließt was neues (Treppenraum muss „möbelfrei“ sein- Brandschutz, Stolpergefahr auf Fluchtweg usw.) so müsste sich der Vermieter als Teil der Gemeinschaft fügen.
Er könnte dann (große Ausnahme, kaum zu begründen) sich gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig machen.
Aber vergiss das am besten gleich wieder :smile:

MfG
duck313

Na ja, der Vermieter muss sich an den Mehrheitsbeschluß der Eigentümer halten und seinem Mieter die Fahradabstellerei in der Waschküche verbieten. ramses90

Es gibt hier eine Kette von der Eigentümergemeinschaft über den Vermieter zum Mieter. D.h. der Vermieter muss sich an das halten, was die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, und muss dementsprechend seinem Mieter die Dinge aufdrücken, an die er sich gegenüber der Gemeinschaft zu halten hat.

Sollte der Vermieter konkrete Zusagen gegenüber dem Mieter getroffen haben, denen er nun aufgrund des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft zuwider handeln muss, um seinen Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft nachzukommen, kann der Mieter ggf. gegenüber dem Vermieter Schadenersatz fordern, nicht aber weitere Duldung (da die der Vermieter nicht gewähren kann, ohne gleichzeitig gegen die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu verstoßen).