Hallo, auf Ebay werden Artikel angeboten, die sonst über den Direktvertrieb wie Homeparties angeboten werden. Eigentlich soll das nicht erlaubt sein, jedoch werden diese Artikel offiziell sogar über gewerblich angemeldete Ebayer in deren professionellen Ebay Shops verkauft. Ist dies nun zulässig?
Hallo,
Hallo, auf Ebay werden Artikel angeboten, die sonst über den
Direktvertrieb wie Homeparties angeboten werden.
bei Ebay wird Ware aus allen nur erdenklichen Quellen angeboten.
Eigentlich soll das nicht erlaubt sein
Sagt wer? Zwischen einem „will ich nicht“ von irgend jemandem und einem „nicht erlaubt“ liegen Welten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz
Ggf. hat sich derjenige, der das Zeug bei Ebay verramscht, seinem Verkäufer gegenüber verpflichtet, genau das nicht zu tun. Das würde aber lediglich das Vertragsverhältnis zwischen den beiden, nicht aber das Vertragsverhältnis zu Ebay oder dem Endkunden tangieren.
Insofern solltest Du die Frage nach dem „Eigentlich soll das nicht erlaubt sein“ konkretisieren. Wer hat hier ein Problem mit wem?
Gruß
S.J.
Hallo, das Problem ist, dass Vertriebspartner ihre Waren für das Direktgeschäft (z.B. Homeparty) von deren Firma beziehen bzw. einkaufen und in diesen Verträgen festgehalten ist, dass es untersagt ist, die Ware in ebay zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung droht Abmahnung und noch mehr. Wie Du schon schreibst, wäre hier das Problem mit der Firma und nicht mit ebay. Dachte nur, dass es einen Unterschied zu den gewerblich angemeldeten Ebayshops gibt, als wenn man privat die Ware verscherbelt. Gruß Perle
Dachte nur, dass es einen Unterschied zu den gewerblich
angemeldeten Ebayshops gibt, als wenn man privat die Ware
verscherbelt. Gruß Perle
Gibt es m.E. auch: der Händler (gewerblich) hat halt einen Vertrag mit dem HGersteller, der private Verkäufer nicht. Privatpersonen können die Produkte doch als „gebraucht“ o.Ä. verkaufen.
Was veranlasst Dich eigentlich, anzunehemen, daß irgendwelche „Artikel“ ausschließlich und „exklusiv“ nur auf „homeparties“ oder im Direktvertrieb erhältlich wären ?
Der Hersteller kann diese vertreiben, wie es ihm beliebt (sofern kein rechtlich anderweitig bindender Vertrag vorliegt), und auch an diverse Weitervertreiber abgeben, die für gewöhnlich ebenfalls keiner „Regelung“ unterworfen sind; und Privatpersonen (die auch ein „shop“ betreiben können) sind ohnehin (nach rechtlichem Erwerb) an keinerlei „Bedingungen“ gebunden (der rechtlichen Konstruktionen ließen sich Dutzende vorstellen)…
Gruß
nicolai