Hallo,
eine Frage zum Verbraucherrecht:
Kunde kauft einen Milchschäumer von einem Internethändler. Das Gerät funktioniert nach 2 Wochen nicht mehr, wird reklamiert und vom Händler ausgetauscht.
Das neue Gerät funktioniert nach wenigen Malen Benutzung auch nicht mehr. Den Händler erneut kontaktiert schreibt dieser zurück: „Zur Sache selbst möchten wir darauf hinweisen, dass wir Ihnen einen völlig einwandfreien Artikel geliefert haben und Sie diesen bereits seit über 6 Monaten in Gebrauch haben. Nach diesem Zeitraum sagt der Gesetzgeber muss der Käufer dem VErkäufer nachweisen, dass der Artikel bereits bei Anlieferung defekt war. Um diesen Nachweis möchten wir Sie höflich bitten. Sobald uns dieser vorliegt, werdne wir uns kurzfristig wieder mit Ihnen in Vrbindung setzen“.
Diese Regelung ist mir gänzlich unbekannt. WEr sagt denn, dass ein Gerät von Anfang an kaputt sein muss. Immerhin gibt es eine Gewährleistung des Herstellers.
Wie sollte der Kunde jetzt wieter vorgehen?
Danke für sachdienliche Hinweise.
Ralf