Guten Morgen zusammen,
eine kurze Schilderung meines Fallbeispiels. Ich habe bei Ebay eine Stirnlampe erworben. Diese
traf ein, alles verlief reibungslos. Im Batteriefach jedoch, leicht korrodierte Kontakte. Nichts um ein Fass aufzumachen, Warenwert 38 Euro + 4,5 € Transportkosten.
Ich habe diese dann mit Batterien bestückt und zur Freizeitarbeit in meiner Garage benutzt. Schleifarbeiten Trockenbau. Schnell fiel mir auf, dass die Batterien fix ermüdeten. Nichts vermutend ausgetauscht. Das Gleiche. Nun lief leider gar nichts mehr. Batterien getauscht, Akkumulatoren versucht, doch nichts. Kein Lebenszeichenmehr. Leider habe ich nicht sofort reagiert, ein Kurzurlaub kam dazwischen und auch einige Tage Säumigkeit. Ich habe nach 15 Tagen Besitz reklamiert und zurück versandt. Nun weigert sich der Händler und besteht auf unsachgemäße Bedienung. Etwas Trockenbaustaub im Batteriefach und die leicht verkorrodierten
Kontakte weißen auf Batteriesäure hin. Ich habe dann beschrieben, dass es unmöglich ist in 15
Tagen, derartige Korrosionsrückstände mit Kristallbildung und auch bereits eine Vergrünspanung
(Kupferacetat) zu bewerkstelligen. Und das die weißen Pulverrückstände Gipsstaub und nicht Batteriesäure sind. Gips, alkalisch, Säure sauer, Lackmusspapier könnte leicht den Beweis erbringen.
Auch habe ich darauf hingewiesen, das die korrodierten Kontakte nicht der Grund einer Fehlfunktion
sein sollten, da die Lampe ja bereits damit ihren Dienst tat. Kein Einlenken vom Händler.
Natürlich könnte ich diese geistig einfach abschreiben und nachgeben. Aber das Prinzip und der Grundsatz an sich. Wie verhält es sich in diesem Fall? Oft bin ich in der Situation geringwertige Artikel
im Internet zu bestellen. Sicherlich wird sich in diesem Fall kein Anwalt bemühen, doch wie verhält man sich. Aussage gegen Aussage. Ich fühle mich im Recht, der Händler versucht jeglichen Nachaufwand von sich fernzuhalte, auch verständlich. Was macht man hier???
Vielen Dank für ihre Hilfe.