Z.B. hier
Nein, weil nur juristisch JA,
oder hier
weil nur juristisch NEIN,
Danke, TET, jetzt verstehe ich was du gemeint hast.
Aber es ist unschwer erkennbar, dass ich mit der aktuellen Verbraucherschutzsituation unzufrieden bin.
Auf die Spitze getrieben bedeutet dies, dass jeder Unternehmer den Verbraucher ja dank seiner starken wirtschaftlichen Unternehmer- Position mit vielen Anwälten erstmal über den Tisch ziehen kann. Für den Gesetzgeber (GG) ist das völlig in Ordnung, weil er dem Verbraucher ja möglicherweise irgendwann vor Gericht recht geben wird.
Ich erwarte aber mehr vom GG:
in den angeführten Beispielen, in denen der Verbraucher ohnehin häufig im Recht ist (siehe Drittanbieter bei Mobilfunk) muss der GG ein Konzept ähnlich der Beweislastumkehr einführen (vielleicht gibt es viel bessere Ideen, aber ihr wisst, was ich meine).
Warum muss der Mobilfunkanbieter erstmal nicht im Geringsten belegen, dass der Verbraucher einen Vertrag mit dem Drittanbieter geschlossen hat, und er bucht einfach Geld für den Drittanbieter vom V ab?
Im konkreten Fall: eine nicht angefochtene SMS (!) des Drittanbieters an den WLAN- Empfänger ohne Display (!) des Verbrauchers führt zu einem Vertrag. Verbraucher teilt dem Mobilfunkbetreiber den Sachverhalt mit (dass er mangels Display keine SMS auf der WLAN- Box lesen kann), der fordert aber weiterhin und erfolgreich ohne irgendeinen Nachweis eines Vertrages.
Da alle Mobilfunkanbieter Provisionen von den Drittanbietern erhalten agieren alle ähnlich, und damit entfällt für den Verbracher die Chance, statt Ganoven seriöse Partner zu wählen.
Sobald der Verbraucher erstmal betrogen wurde hat er vermutlich gelernt, dass er Drittanbieter sperren kann (warum wohl?).
Fragt mal junge Leute in eurer Umgebung, wieviele
- nix davon wissen
- Drittanbieter gesperrt haben
- bereits Lehrgeld bezahlt haben
Das Problem der GG leicht lösen: nix Vertrag, nix Geld mit Nachweispflicht beim U.
Ausserdem: wenn ein Unternehmer dem GG pausenlos unangenehm auffällt: warum nicht die Lizenz entziehen?
AirBerlin hat derzeit 300.000 offene Reklamationen. Der Kunde hat immer 100% bezahlt, die Leistung wurde nicht zu 100% erbracht (bei mir: 0% des Gepäcks transportiert). Antworten auf meine Emails bekomme ich nicht mehr. Daher freue ich mich auf die neue Schiedsstelle im Herbst. Für solche Kandidaten würde ich nach Abmahnung als GG einen „Sicherungsschein“ einführen, wonach der V 20% seiner Zahlung mit schriftlicher Begründung rückrufen kann.
AirBerlin kann ja dann immer noch streiten, aber der V ist nicht mehr Kreditgeber mit 0% Zins für AirBerlin.
Dies würde auch den Wettbewerb zwischen seriösen und weniger seriösen U anfeuern.
Zusammenfassend:
Warum soll immer der V kämpfen, nachweisen und sich anstrengen müssen wenn der U bereits als Mehrfachtäter bekannt ist?
Warum gibts keine SCHUFA- ähnlichen Abmahnungen für U? Kein Rating der U für Anzahl von Beschwerden und lfd Verfahren?
Das macht jede Bank mit jedem Kunden - ob er will oder nicht.
Gruß
Timsy