Verbraucherschutz Bananenrepublik

Hallo !
Trotz Verbraucherschutz etc. wird in D der Verbraucher V gegenüber Unternehmen U häufig schlechter gestellt.
Sache der Politik wäre meiner Meinung nach, das Problem zu erkennen und zu lösen.
Beispiele:
1)
U darf am Telefon Vertrag mit V abschliessen, dauert Sekunden.
V darf aber meist nicht telefonisch kündigen. U darf fast beliebig viele Steine in den Weg legen (Adressen, Einschreiben etc…)
Das wäre leicht zu ändern: Gleiches Recht für beide Seiten.
Wenn U auf telefonische Kündigung nicht reagiert (was leicht nachweisbar ist) gibts ne Abmahnung und dann sperrt der Staat halt den Laden zu oder so.

„Schufa“
U (Mobilfunkanbieter) darf definitiv unberechtigte, unbelegte Drittanbieterforderungen versuchen einzutreiben. Wenn V nicht spurt, muss er mit Schufa- Eintrag rechnen.
V kann seinerseits kaum einen Schufa- Eintrag für „seinen“ Ganoven- U erreichen, der illegale Abbuchungsversuche macht.
Da der illegale Part der Mobilfunkanbieter als Geldeintreiber längst nachgewiesen ist, hat der Staat ja alle Möglichkeiten. Oder gibts hier sowas wie ne Lobby?
3)
EON droht dem V mit Stromsperrung, weil Fehler (Verwechslung) in der EON Datenbank.
V klärt EON auf. EON reagiert aber weiter solange mit Sperrdrohung + Kosten, bis V die EON- Hausaufgaben übernimmt, den Sachverhalt mit völlig fremdem V klärt, der dann die berechitgte EON- Forderung zahlt. EON zahlt 5.- Euro Bearbeitungsgebühr als „Schmerzensgeld“ für seinen Ärger an V.
Wenn EON sowas passiert, müsste der Staat dem EON das Recht zur Stromsperrung künftig verweigern.

Das sind nur Beispiele. Der Staat versagt hier regelmässig. Dabei wär Abhilfe häufig sehr einfach - s.o.
Spätestens wenn sich die Reklamationen in den Verbraucherschutzstellen häufen und ganze Branchen (Mobilfunk, Flugreiseanbieter etc.) bekannt für Betrug sind wäre es höchste Zeit, dem Bürger zu helfen.

Grüße!
Timsy

Servus,

das Grundproblem:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/lobbyismus-…

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lobbyismus…

Gruß,
Sax

Hallo,

stimmt leider. Schon mit Schröder/Fischer nahm der Lobbyismus in D stark Fahrt auf. Die Ministerien wurden verschlankt um Kosten zu sparen. Das ging solange gut, bis gemerkt wurde das damit natürlich auch die dementsprechenden Fachleute fehlten. Die wurden dann aus der Industrie geholt. Das ging/geht dann soweit, dass praktisch direkt von den Fachleuten der Industrie deren Vorschläge 1:1 in Gesetzesvorlagen umgemünzt wurden/werden.
Zu welchem Vorteil ? Nun, ja…
Bei den Vereidigungen von unseren Politikern fällt unter anderem der Satz:„Zum Wohle des Volkes.“
Da bekomme ich immer einen dicken Hals.
Was tun?
Als Verbraucher haben wir die Macht! Bestes Beispiel: sobald beim Discounter ein Produkt über einen relativ kurzen Zeitraum rumsteht wie Blei, wird es aus dem Sortiment genommen.
Da darf natürlich jedeR selber entscheiden was gekauft wird oder eben nicht, um bestimmte Dinge nicht zu unterstützen. Oder eben gezielt zu unterstützen.
Informationsquellen gibt es heute mehr als genug. Entscheidend ist natürlich der Informant, der bevorzugt mit dem Produkt kein Geld verdienen sollte.

Gruß Pinkus


Was tun?
Als Verbraucher haben wir die Macht! …
Da darf natürlich jedeR selber entscheiden was gekauft wird
oder eben nicht, um bestimmte Dinge nicht zu unterstützen.

Gruß Pinkus

Hallo Pinkus!
Leider gibts Produkte, die fast jeder gerne hätte (Strom, Wasser, Internet, Mobilfunk…) bei denen ich aber keinen fairen Anbieter finde. Rechtlich auf gleichem Niveau - der Lieferant darf in etwa das selbe wie ich (z.B. abschliessen UND kündigen per Telefon- oder beides schriftlich. Aber nicht abschliessen bequem am Telefon und Kündigung am Besten nur mit Notar) und bekommt nicht beliebige juristische Vorteile vom Staat eingeräumt.
Was tun? Vergleichen?
Erstens: Wie? AGB aller Anbieter lesen unmd verstehen?
Zweitens: Vermutlich gibts z.B. gar keinen Mobilfunkanbieter, der nicht Drittanbietergebühren eintreibt, weil er immerhin Provision dafür bekommt.
Dieses spezielle Problem ist lösbar, wenn man bei Vertragsabschluss das Problem bereits kennt und Drittanbieter sperren lässt. Aber welcher Jugendliche weiß das schon und warum ist das nicht per Gesetz solange gesperrt, bis der Kunde aktiv zustimmt?
Es verdienen alle 3 illegal am Verbraucher: Mobilfunkanbieter, Inkassobüros und Drittanbieter.
Der Verbraucher erhält KEINE Leistung und zahlt. Brav und schnell und ohne SCHUFA oder ungern, langsam und mit SCHUFA.
Und der Staat und die komplette Justiz schaut zu.
Gruß!

Timsy

aufgebauschte Probleme

U darf am Telefon Vertrag mit V abschliessen,

Und V schließt keinen Vertrag am Telefon?

dauert Sekunden.
V darf aber meist nicht telefonisch kündigen. U darf fast
beliebig viele Steine in den Weg legen (Adressen, Einschreiben
etc…)

Wer verlangt denn eine Kündigung per Einschreiben?

„Schufa“
U (Mobilfunkanbieter) darf definitiv unberechtigte, unbelegte
Drittanbieterforderungen versuchen einzutreiben.

Nein, darf er nicht.

V kann seinerseits kaum einen Schufa- Eintrag für „seinen“
Ganoven- U erreichen, der illegale Abbuchungsversuche macht.

Könnte daran liegen, daß es Schufa-Einträge nur für Privatpersonen gibt.

EON droht dem V mit Stromsperrung, weil Fehler (Verwechslung)
in der EON Datenbank.
V klärt EON auf. EON reagiert aber weiter solange mit
Sperrdrohung + Kosten, bis V die EON- Hausaufgaben übernimmt,
den Sachverhalt mit völlig fremdem V klärt,

Und diese Art der Verwechslung kommt wie oft vor?

Spätestens wenn sich die Reklamationen in den
Verbraucherschutzstellen häufen und ganze Branchen (Mobilfunk,
Flugreiseanbieter etc.) bekannt für Betrug

Die Branchen sind bei mir nicht als Betrug bekannt. Was mir bekannt sind, sind Verbraucher, die auf der Suche nach dem letzten gesparten Cent blöde Verträge unterschreiben.

sind wäre es
höchste Zeit, dem Bürger zu helfen.

Sehe ich nicht so. Klassisches Mücke-Elefant-Problem.

U darf am Telefon Vertrag mit V abschliessen,

Und V schließt keinen Vertrag am Telefon?

Nein, weil nur juristisch JA, in der Praxis NEIN, weil V es nich nachweisen kann

dauert Sekunden.
V darf aber meist nicht telefonisch kündigen. U darf fast
beliebig viele Steine in den Weg legen (Adressen, Einschreiben
etc…)

Wer verlangt denn eine Kündigung per Einschreiben?

Stimmt, nicht viele, wird aber dem V von vielen Juristen zur Absicherung empfohlen.

„Schufa“
U (Mobilfunkanbieter) darf definitiv unberechtigte, unbelegte
Drittanbieterforderungen versuchen einzutreiben.

Nein, darf er nicht.

Stimmt, darf er nicht, hilft dem V aber nix, weil nur juristisch NEIN, in der Praxis aber macht U es bekanntlich und kommt überwiegend durch damit.
Genau das meine ich mit meinem Text: V hat zwar Recht, bekommt er aber i.d.R. nicht
Möglicherweise hast du sogar Internetzugang und kannst „Drittanbietersperre“ googeln und dann nochmal überlegen, warum es soviele „Einzelfälle“ und „Mücken“ gibt?
:

V kann seinerseits kaum einen Schufa- Eintrag für „seinen“
Ganoven- U erreichen, der illegale Abbuchungsversuche macht.

Könnte daran liegen, daß es Schufa-Einträge nur für
Privatpersonen gibt.

Was keine gottgegebene Naturkonstante ist, sondern Schlamperei, oder?

EON droht dem V mit Stromsperrung, weil Fehler (Verwechslung)
in der EON Datenbank.
V klärt EON auf. EON reagiert aber weiter solange mit
Sperrdrohung + Kosten, bis V die EON- Hausaufgaben übernimmt,
den Sachverhalt mit völlig fremdem V klärt,

Und diese Art der Verwechslung kommt wie oft vor?

Auch hier hilft googeln :smile:
Ich habs selbst erlebt und Berichte von anseren gesehen, denen es ähnlich ging.
Mord kommt auch nicht oft vor - trotzem sind viele dagegen…
Ich könnte einige EON- Schreiben online stellen. Darf man sowas?

Spätestens wenn sich die Reklamationen in den
Verbraucherschutzstellen häufen und ganze Branchen (Mobilfunk,
Flugreiseanbieter etc.) bekannt für Betrug

Die Branchen sind bei mir nicht als Betrug bekannt. Was mir
bekannt sind, sind Verbraucher, die auf der Suche nach dem
letzten gesparten Cent blöde Verträge unterschreiben.

Stimmt natürlich, dämliche Verbraucher gibts wie Sand am Meer. Schade ist, dass der Staat deren Abzocke nicht verhindet und dass auch die Cleversten Ärger mit den U’s haben können. Nicht Alle V vorm (Schieds-) gericht waren dämlich.
Deswegen schreibe ich das ja hier, damit die Leser Wissen kumulieren können.

sind wäre es
höchste Zeit, dem Bürger zu helfen.

Sehe ich nicht so. Klassisches Mücke-Elefant-Problem.

Für mich eine klare Fehleinschätzung, sowohl von der Anzahl der Fälle her als auch vom Stressfaktor für die Betroffenen.
Z.B. Strom haben/ nicht haben kann z.B. im Winter für ne Frau mit Baby ne böse Sache sein - besonders wenn sie nur verwechselt wurde aber EON keine Lust hat ihre Daten zu korrigieren.
Auch die Politik sieht die Sache (punktuell und viel zu langsam) anders als du:
Air Berlin hat derzeit ca. 30.000 unbearbeitete Streifälle. Deutschland richtet zufällig im Herbst eine Schiedsstelle für alle Betroffenen Luftreisenden ein, wie es sie für Bahnprobleme längst gibt. Ich werd mich an sie wenden müssen, da es auf Emails oft nicht mal Antworten gibt (100% Flugticket bezahlt aber kleines Gepäck nicht transportiert - ich dachte immer das wäre im Ticketpreis dabei).
Ich denke, man kann einfach Glück haben und von sochen Fällen ein Leben lang verschon bleiben. Sobald es einen (mehrmals) erwischt kann man Mücken von Elefanten ganz gut unterscheiden.

Grüße!

Timsy

U darf am Telefon Vertrag mit V abschliessen,

Und V schließt keinen Vertrag am Telefon?

Nein, weil nur juristisch JA, in der Praxis NEIN, weil V es
nich nachweisen kann

Du hast mich nicht verstanden. U schließt keinen Vertrag mit V ab, sondern die beiden schließen einen Vertrag. Wer als V der Ansicht ist, am Telefon Verträge schließen müssen, kann das gerne machen, nur sollte er sich nicht wundern, wenn U bei der Kündigung die Text- oder Schriftform bevorzugt.

dauert Sekunden.
V darf aber meist nicht telefonisch kündigen. U darf fast
beliebig viele Steine in den Weg legen (Adressen, Einschreiben
etc…)

Wer verlangt denn eine Kündigung per Einschreiben?

Stimmt, nicht viele, wird aber dem V von vielen Juristen zur
Absicherung empfohlen.

Und was genau sollte der Vorteil des Einschreibens sein? Das Einschreiben dokumentiert nur den Zugang einer Sendung, nicht aber zwangsläufig den Zugang einer Kündigung.

„Schufa“
U (Mobilfunkanbieter) darf definitiv unberechtigte, unbelegte
Drittanbieterforderungen versuchen einzutreiben.

Nein, darf er nicht.

Stimmt, darf er nicht, hilft dem V aber nix, weil nur
juristisch NEIN, in der Praxis aber macht U es bekanntlich und
kommt überwiegend durch damit.
Genau das meine ich mit meinem Text: V hat zwar Recht, bekommt
er aber i.d.R. nicht

Das aber dann auch nur, wenn sich der Kunde nicht kümmert.

Möglicherweise hast du sogar Internetzugang und kannst
„Drittanbietersperre“ googeln und dann nochmal überlegen,
warum es soviele „Einzelfälle“ und „Mücken“ gibt?

Habe ich nicht vor.

V kann seinerseits kaum einen Schufa- Eintrag für „seinen“
Ganoven- U erreichen, der illegale Abbuchungsversuche macht.

Könnte daran liegen, daß es Schufa-Einträge nur für
Privatpersonen gibt.

Was keine gottgegebene Naturkonstante ist, sondern
Schlamperei, oder?

Nein, das liegt in der Natur der Sache. Es gibt auch keine Straßen für Flugzeuge und kein Vereinsregister für Elefanten.

EON droht dem V mit Stromsperrung, weil Fehler (Verwechslung)
in der EON Datenbank.
V klärt EON auf. EON reagiert aber weiter solange mit
Sperrdrohung + Kosten, bis V die EON- Hausaufgaben übernimmt,
den Sachverhalt mit völlig fremdem V klärt,

Und diese Art der Verwechslung kommt wie oft vor?

Auch hier hilft googeln :smile:
Ich habs selbst erlebt und Berichte von anseren gesehen, denen
es ähnlich ging.

Tja, daß Dir das selbst passiert ist, hat natürlich keinesfalls mit der Eloquenz zu tun, mit der Du hier Dein Nicht-Anliegen vertrittst. Probleme dieser Art werden iin der Regel nur dann zum echten Problem, wenn der Kunde die Sache erst einmal liegen läßt oder rotzige Mitteilungen verschickt. Wer zum Hörer greift oder einen vernünftig formulierten Brief verfaßt, bekommt derartige Kühe in der Regel völlig problemlos vom Eis - bevor einem der Saft oder das Telefon abgedreht wird.

sind wäre es
höchste Zeit, dem Bürger zu helfen.

Sehe ich nicht so. Klassisches Mücke-Elefant-Problem.

Für mich eine klare Fehleinschätzung, sowohl von der Anzahl
der Fälle her als auch vom Stressfaktor für die Betroffenen.
Z.B. Strom haben/ nicht haben kann z.B. im Winter für ne Frau
mit Baby ne böse Sache sein - besonders wenn sie nur
verwechselt wurde aber EON keine Lust hat ihre Daten zu
korrigieren.

Immerhin bist Du schon nahe an der einbeinigen, blinden 83 Jahre alten Mutter, die mit ihren 14 Kindern in einer 1,5 Zimmer-Wohnung wohnt.

Ich denke, man kann einfach Glück haben und von sochen Fällen
ein Leben lang verschon bleiben. Sobald es einen (mehrmals)
erwischt kann man Mücken von Elefanten ganz gut unterscheiden.

Och, ich hatte auch schon das ein oder andere Problemchen, was nicht zuletzt damit zusammenhängt, daß es meinen Namen (selbst in der Kombination mit dem Vornamen) recht häufig gibt (alleine in dieser Stadt wenigstens viermal). Keines dieser Probleme hat mich mehr 15 Minuten für ein oder zwei Anrufe und/oder ein Fax gekostet. Selbst die Bußgeldstelle der Stadt Düsseldorf ließ sich ohne große Diskussionen darauf ein, daß das Mietwagenunternehmen wohl versehentlich den falschen Kunden mit einer Buchung verknüpft hat. Und die läßt normalerweise nicht so schnell von einem Opfer ab.

Die größeren Schwierigkeiten, von denen ich so gehört habe, kamen dadurch zustande, daß die Leute Briefe inkl. Mahnungen ignoriert haben oder - wie schon erwähnt - sinnfreie Pöbeleien für eine adäquate Reaktion gehalten haben.

Ganz grundsätlzich bin ich der Ansicht, daß es auch noch so etwas wie eigenverantwortliches Handeln gibt und der Staat den Bürgern nicht für alles und jedes einen Rettungsring hinterher tragen sollte. Das führt nämlich dazu, daß die Leute noch weniger Verantwortung für ihr eigenes Handeln und Nichthandeln übernehmen.

C.

Moin,

kurzer Hinweis aus eigener Erfahrung: SChufa reagiert prompt auf Hinweise, dass sie den falschen Schuldner haben (Fall 1) oder dass der Fall nicht so unstrittig ist, wie manche Gesellschaft behauptet(Fall2). Kurze E-Mail, dass die Forderung eben nicht unstrittig ist, sorgte für eine saubere Akte für diesen Vorgang bei der Schufa. Dass ich wegen GEZ bei der Schufa einen Dauereintrag habe, damit muss ich wohl leben.

Grüße

ALex

Guter Tip!

…SChufa reagiert prompt
auf Hinweise, dass sie den falschen Schuldner haben (Fall 1)
oder dass der Fall nicht so unstrittig ist, wie manche
Gesellschaft behauptet(Fall2). Kurze E-Mail, dass die
Forderung eben nicht unstrittig ist, sorgte für eine saubere
Akte für diesen Vorgang bei der Schufa.


Wow- hab ich noch nie gehört. Ist nen Versuch wert, ich werds dem Betroffenen erzählen.

Dass ich wegen GEZ bei
der Schufa einen Dauereintrag habe, damit muss ich wohl leben.

Wie hast du das geschafft?
Was ist ein Dauereintrag? Wenn du prinzipiell GEZ verweigerst?

Danke für deinen Tip oben!
Grüße!

Timsy

Die größeren Schwierigkeiten, von denen ich so gehört habe,
kamen dadurch zustande, daß die Leute Briefe inkl. Mahnungen
ignoriert haben oder - wie schon erwähnt - sinnfreie Pöbeleien
für eine adäquate Reaktion gehalten haben.

Vermutlich ist das sogar die Mehrzahl und denen kann man wirklich nur schwer helfen.
Aber davon ist eben hier nicht die Rede. Hier gehts eben um die anderen geschilderten Fälle.

Grüße!

Timsy

Moin,

Aber davon ist eben hier nicht die Rede. Hier gehts eben um
die anderen geschilderten Fälle.

Du hast doch oben festgestellt, dass in diesen wenigen Fällen die Rechtslage auf Seiten der Verbraucher ist. was willst du denn jetzt noch?

Gruß

TET

Du hast doch oben festgestellt, dass in diesen wenigen Fällen
die Rechtslage auf Seiten der Verbraucher ist.

Was meinst du genau damit? Wo „oben“ ?
Sorry - vielleicht hab ich mich irgendwo undeutlich ausgedrückt…!?!

Gruß

Timsy

Hallo,

Dieses spezielle Problem ist lösbar, wenn man bei
Vertragsabschluss das Problem bereits kennt und Drittanbieter
sperren lässt.

Es ist allgemein eine gute Idee, nur Verträge abzuschließen, die man auch versteht. Das mussten in letzter Zeit nicht nur Jugendliche, sondern auch unbedarfte Kapitalanleger erfahren. Aus deren Problemen kann man auch noch was lernen: Ein Geschäft, dass „zu gut um wahr zu sein“ erscheint (z.B. 25% Rendite ohne Risiko), ist es meist auch.

Aber welcher Jugendliche weiß das schon und

warum ist das nicht per Gesetz solange gesperrt, bis der Kunde
aktiv zustimmt?

Das tut der Kunde ja, beim Vertragsabschluss. Ich gebe dir in einer Richtung recht: Statt im Unterricht über die Probleme Südafrikanischer Kaffeeanbauer zu lernen, wäre ein echter „Wirtschafts(recht)-Grundkurs“ eine sinnvolle Änderung.

Gruß

Anwar

Hallo Anwar !
… und danke für ein wenig Unterstützung!

Es ist allgemein eine gute Idee, nur Verträge abzuschließen,
die man auch versteht.

Stimmt natürlich. Aber kennst du nen 18-jährigen, der die AGB gelesen hat UND versteht?
Ich kenn niemanden, auch keinen Erwachsenen. Grobe Schweinereien wie Inkasso für Drittanbieter auch ohen Leistung und Vertrag mit diesem könnte doch der Gesetzgeber verhindern, oder? Damit würde er auch die Prozessflut etwas eindämmen.
Ein Extra Hinweis fett und rot knapp über der Unterschrift mit „JA - ICH WILL ABGEZOCKT WERDEN UND FREU MICH AUF IHREN SCHUFA- EINTRAG“ wäre angemessen.
Das meine ich mit Verbraucherschutz.

… Ein Geschäft, dass „zu gut um wahr zu sein“ erscheint (z.B. 25%
Rendite ohne Risiko), ist es meist auch.

Stimmt. Das fällt in meinen Augen fast immer unter das Kapitel Geldgier. Da habe ich auch kein Mitleid und da hilft auch kein Verbraucherschutz, Dummheit und Gier bestraft das Leben.
Auch in der Steinzeit haben die, die mit Löwen spielen wollten oft nicht überlebt.

Aber welcher Jugendliche weiß das schon und

warum ist das nicht per Gesetz solange gesperrt, bis der Kunde
aktiv zustimmt?

Das tut der Kunde ja, beim Vertragsabschluss. Ich gebe dir in
einer Richtung recht: Statt im Unterricht über die Probleme
Südafrikanischer Kaffeeanbauer zu lernen, wäre ein echter
„Wirtschafts(recht)-Grundkurs“ eine sinnvolle Änderung.

Gute Idee, das wäre wichtig. Aber in meinen Beispielen sind auch viele Erwachsene, überdurchschnittlich gebildete Menschen betroffen.
Bildung wird also nicht reichen, wenn EON den Strom absperrt.

Gruß

Timsy

Es ist allgemein eine gute Idee, nur Verträge abzuschließen,
die man auch versteht.

Stimmt natürlich. Aber kennst du nen 18-jährigen, der die AGB
gelesen hat UND versteht?

Als ich 18 war, habe ich genauso die AGB gelesen wie ich es heute mache.

Ich kenn niemanden, auch keinen Erwachsenen.

Selbst schuld, würde ich mal sagen.

Grobe
Schweinereien wie Inkasso für Drittanbieter auch ohen Leistung
und Vertrag mit diesem könnte doch der Gesetzgeber verhindern,

Es gibt für AGB eine weitreichende Inhaltskontrolle. Schweinereien, wie Du es zu benennen beliebst, sind daher - sofern überhaupt vorhanden (die meisten AGB kommen von Branchenverbänden) - vor Gericht angreifbar.

Das meine ich mit Verbraucherschutz.

Du meinst, daß der Staat den Verbrauchern jedes Risiko und jede Verantwortung für das eigene Handeln und Nichthandeln abnimmt.

Als ich 18 war, habe ich genauso die AGB gelesen wie ich es
heute mache.

Mein Beileid.
Und meine Gratulation wenn du die AGB auch juristisch verstanden hast.
Du bist dem „Normalo“ in unserer Bevölkerung meilenweit überlegen.

Du meinst, daß der Staat den Verbrauchern jedes Risiko und
jede Verantwortung für das eigene Handeln und Nichthandeln
abnimmt.

Nein. Einfach lesen, was ich geschrieben habe: nur die „Schweinereien“.
Rate mal, warum die Gerichte überfüllt sind. Nur wenige Bürger verstehen die AGB (du bist evtl. ne Ausnahme) und immer weniger lassen sich alles gefallen.
Der Gesetzgeber macht ja auch kleine Schritte in die richtige Richtung (Schiedsstelle für Flugrecht ab Herbst 2013). Warum wohl, wenn AGBs so trivial sind? Das lohnt sich für ihn vermutlich, um die Lobbys nicht zu verärgern und die Gerichte zu entlasten.

Grüße!

Timsy

Und meine Gratulation wenn du die AGB auch juristisch
verstanden hast.

Wenn man sie gründlich liest, sind die nicht so schwer zu verstehen. AGB sind halt keine Comics.

Du meinst, daß der Staat den Verbrauchern jedes Risiko und
jede Verantwortung für das eigene Handeln und Nichthandeln
abnimmt.

Nein. Einfach lesen, was ich geschrieben habe: nur die
„Schweinereien“.
Rate mal, warum die Gerichte überfüllt sind. Nur wenige Bürger
verstehen die AGB (du bist evtl. ne Ausnahme) und immer
weniger lassen sich alles gefallen.

Die Gerichte sind nicht überfüllt, weil es AGB gibt, diese so schwer zu versehen sind oder sich darin irgendwelche Schweinereien verstecken.

Der Gesetzgeber macht ja auch kleine Schritte in die richtige
Richtung (Schiedsstelle für Flugrecht ab Herbst 2013). Warum
wohl, wenn AGBs so trivial sind?

Die Schiedstelle hat mit den AGB nichts zu tun.

private (!) Schiedsstelle

Der Gesetzgeber macht ja auch kleine Schritte in die richtige
Richtung (Schiedsstelle für Flugrecht ab Herbst 2013).

Du bist hier übrigens auf dem falschen Dampfer: der Staat hat mit der Einrichtung dieser Schiedsstelle nichts zu tun. Er hat nur beschlossen, diese Schiedsstelle, die privatrechtlich organisiert ist, als Schlichtungsstelle anzuerkennen, was rein prozessuale Gründe hat. Die Luftverkehrsunternehmen im übrigen nicht gezwungen, sich dieser Schiedsstelle anzuschließen.

Nachzulesen hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0254-13.pdf

Der Gesetzgeber macht ja auch kleine Schritte in die richtige
Richtung (Schiedsstelle für Flugrecht ab Herbst 2013).

…der Staat hat mit der Einrichtung dieser Schiedsstelle nichts zu tun.

Nachzulesen hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0254-13.pdf

Ist mir anders erzählt worden, aber deine Variante stimmt
Danke!
Grüße
Timsy

Z.B. hier

Nein, weil nur juristisch JA,

oder hier

weil nur juristisch NEIN,

Gruß

TET