Darf ich, aus Mecklenburg-Vorpommern, meinen Baumschnitt verbrennen? Habe was von von Luftreinhaltungsgesetz gehört. Bis jetzt war es hier noch immer erlaubt. Gibt es neue Regeln zu diesem Thema?
Hallo!
Erlaubt war das m.E. nach nie. Es mag örtliche Satzungen gegeben haben, etwa sog. „Brenntage“.
Aber erkundige Dich bei deiner Gemeinde/Landkreis. Bietet die nicht auch eine Grünabfallentsorgung an ? Etwa Selbstanlieferung an Kompostplätzen oder einen Bündelsammlung zu bestimmten Zeiten ?
Hier ein Beispiel:http://www.nordwestmecklenburg.de/buerger/verwaltung/kreisverwaltung/fb2_ordnung_umwelt_bau_planen/umwelt/untere_abfallbeh/L_Gartenabfaelle/
MfG
duck313
Servus,
innerhalb von ungefähr dreißig Sekunden habe ich dazu eine Vorlage des Landes für die Gemeinden aufgetan, in der die richtige Bezeichnung der Landesverordnung und auch ihr wesentlicher Inhalt vorkommt:
http://service.mvnet.de/_php/download.php?&datei_id=63249
Du kannst darin lesen, unter welchen Bedingungen Du verbrennen darfst. Die Bedingung 2.) ist in einem normalen Haus- oder Kleingarten nie und in einer gewerblichen Obstanlage sehr selten eingehalten.
Also: Wenn Du kein extrem gelagerter Ausnahmefall bist, darfst Du nicht.
Schöne Grüße
MM
…
Vielen Dank, ihr habt mir wirlich weitergeholfen.
Wir leben auch in Meck Pom, wir dürfen Gartenabfälle wie Baumschnitt etc. jedes Jahr vom 1.-31. März und vom 1.-31. Oktober verbrennen. Aber darauf achten, dass es keinen Nachbarn stört, was hier kein Problem ist. Die nächsten Nachbarn sind auf jeder Seite ca. 300 m entfernt. Bei starken wind brennen wir nicht.
Ob das Gesetz landesweit gilt, weiß ich nicht. Aber frag beim Ordnungsamt nach, ob diese Regelung auch bei Euch gilt.
Grüße Malvenblüte
Servus,
ja, die PlanzAbfLVO M-V ist eine Landesverordnung und gilt damit landesweit. Allerdings auch die dort vorgegebenen Einschränkungen:
- Es handelt sich um pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten
Gartengrundstücken anfallen. - Eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück ist nicht möglich
oder zumutbar. - Eine Nutzung der von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis) durch
Satzung anzubieten Entsorgungssysteme (Biotonne, Grünschnittsammelstellen) ist
nicht möglich oder zumutbar.
Nrn. 2 und 3 dürften höchst selten erfüllt sein.
Schöne Grüße
MM
Servus zurück,
danke für Deine Antwort Aprilfrisch. Braune Tonne gibt’s hier nicht und alles andere was kompostierbar ist, kompostieren wir auf unserem 3.500 qm großen Grundstück. Die großen Äste trocknen wir und dann wandern sie in unseren großen Lehmofen für die Gemütlichkeit im Winter. Für alles andere, kleine Äste, zuviel Laub des Walnussbaum, Kartoffelkraut, Lebensbaumabschnitte der Freunde aus der Nachbarstadt gibt es gerade die genannten Brennzeiten.
Herbstliche Grüße
Malvenblüte