Verbuchung von Sammelrechnungen!

Hallo,

wir setzen eine Warenwirtschaftssoftware ein, die die Möglichkeit bietet aus mehreren Aufträgen Sammelrechnungen zu erstellen, d.h. 5 Aufträge desselben Debitoren werden auf 1 Rechnung gedruckt.
In der Warenwirtschaft wird dann für jeden Auftrag eine Rechnungsnummer erzeugt (2002-1, 2002-2, 2002-3, 2002-4, 2002-5) und diese 5 Nummern werden auch an die Buchhaltung übergeben.
Auf dem Rechnungsausdruck, den der Kunde erhält steht allerdings lediglich die Rechnungsnummer 2002.
Daher nun die Frage von mir, ob dies buchhalterisch überhaupt so richitg ist, da ja die dem Kunden vorliegende Rechnung eine Nummer erhält, die in der Buchhaltung von uns aber so gar nicht ersichtlich ist, da ja immer ein -1, -2 etc. angehängt wird.

Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich dargestellt, falls nicht, antworte ich gerne nochmals auf Rückfragen:

Vielen dank für Ihre Hilfe.

MfG

Hallo,

ich denke nicht, dass es in der Warenwirtschaft Rechnungen erzeugt werden, höchstens Lieferscheine, interne Belege o Ä, die Grundlage in der Buchhaltung darstellt, Ausgagsrechnungen zu generieren. Wenn der Kunde X eine Rechnung Nr. 2000 bekommt, zu der Lieferscheine 2000-1, 2000-2 gehören, dann muss auf dem Debiotrenkonto auch die Rechnung 2000 gebucht werden.
Angenommen das FA würde bei Ihnen und Ihrem Kunden vorbeischauen (Kreuzprüfung), dann hätte er bei ihm Rg. Nr. 2000 und bei Ihnen 2000-1 gefunden? Das geht auf gar keinen Fall und ist auch wohl umsatzsteuerrechtlich bedenklich, weil es sich um zwei verschiedene Rechnungen nach dem UStG handelt.

Bei weiteren Frage bitte fragen

Gruss Habermag

Hallo TK8782,
leider kann ich Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen, da wir nur Einzelrechnungen verbuchen. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass ich früher mit dem Programm AS400 gearbeiten habe und da war es möglich eine Sammelrechnung zu mehreren Aufträgen zu erstellen, aber auch dort hatten wir dann nur eine Rechnungsnummer, auf der Rechnung war dann ersichtlich um welche Aufträge es sich gehandelt hatte. Ich kann mir aber vorstellen, dass es zulässig ist, denn wie ich es sehe sind die ersten 4-stellen die Rechnungsnummer und die 5. stelle ist für die Zuordung des Auftrages, aber wie gesagt es ist lediglich nur eine Vermutung.

Mit freundlichen Grüßen