Verdeckter mangel couch

Hallo. Ich habe im Nov. 2011 bei einem Händler über Ebay eine Couch ersteigert. Der Wert lag inkl. Versandkosten bei 1100 €. Die Couch wurde bei einem Hersteller gefertigt und nach 3 Monaten durch eine Spedition geliefert. Die Ware erhielt ich am 15.02.2012. Die Transportverpackung wieß keine Schäden auf und ich unterschrieb den Lieferschein „es wurden keine Mängel festgestellt“. Nachdem wir die Chouch ausgepackt hatten, bemerkten wir, dass 1 Lehne vollständig und eine Lehne teilweise gebrochen war. Am nächsten Tag rief ich bei dem Onlinehändler an und teilte die Reklamation telefonisch mit. Gleichzeitig teilte ich mit, dass ich den Schaden erst in ca 1 Woche schriftlich aufsetzen kann, da ich mich momentan im Umzug befinde. Dies erfolgte 10 Tage später. Ich wurde von der Firma anrufen und man bot mir 50 € Entschädigung als Kulanzleistung an. Man hat mit der Spedition gesprochen und mit dem Hersteller, die bestätigt hätten, das bei Auslieferung des Herstellers und Anlieferung der Spedition kein Schaden bestand. Gleichzeitig teilte man mir mit, dass ich mich nicht korrekt verhalten habe, da ich mich nicht sofort gemeldet hätte und den Schaden erst 10 Tage später schriftlich gemeldet habe (einen Anruf kann die Firma angeblich nicht verzeichne) und außerdem wurde bei Anlieferung bestätigt, dass keine Schäden vorliegen. Meines Erachtens liegt hier ein verdeckter Mangel vor und es muß in den 1. 6 Monaten davon ausgegangen werden, dass der Schaden schon bei Lieferung vorlag, ob nun von der Spedition oder vom Hersteller verursacht. Ich bat um Nachbesseung innerhalb von 10 Tagen oder angemessenen Preisnachlass. Die Frist ist verstrichen und der Händler meldet sich nicht. Eine Bewertung kann ich bei Ebay auch nicht hinterlassen, da dies nur in den ersten 30 Tagen möglich ist und die Herstellung schon 3 Monate betrug. Die 1 Nachfrist teilte ich per e-mail mit. Wie kann ich mich noch verhalten, kann mir jemand einen Rat geben?

Hallo !

Einen Rat ?

Nun,da fällt mir ein, Möbelkauf nicht im Internet oder gar bei ebay !

Eine Coach,Transportverpackung unbeschädigt,warum wurde nicht ausgepackt um der Spedition gleich die Verpackung mitzugeben ?
Dann kann man auch unterschreiben,weil man da etwas sieht.

Und dein Verhalten,wegen Umzug (da wurde noch vorher Möbel angeliefert?) konnte man kein Mängelschreiben aufsetzen ?
Da kommts nicht auf Schönheit an,ein Blatt Papier und zur Not auch handschriftlich den Mangel beschreiben und rügen.
Einschreiben und fertig wäre es gewesen.
Dauert ohne Gang zur Postfiliale 15 Minuten.

Was ist jetzt noch zu retten ?
Lass Dich rechtlich beraten,es ist verzwickt. Dein Ansprechpartner ist aber der ebay-Händler,mit dem hast Du den Kaufvertrag.

mfG
duck313

Hallo,

m. E. ist tatsächlich das Kulanzrangebot das einzige, was du erwarten kannst.

Verdeckt war der Mangel ja nur im Wortsinn. Nämlich insofern, als er aufgrund der Verpackung (die du durchaus VOR Quittierung hättest entfernen können) nicht zu sehen war. Du hast also die Schadenfreiheit der Verpackung beurteilt und nicht die der Couch, obwohl dir auch dazu Gelegenheit eingeräumt wurde. Deine Unterschrift geleistet hast du aber für die Mängelfreiheit der Couch. Das war nachlässig, denn es sollte schon klar sein, dass auf dem Transportweg Schäden z. B. durch Stöße entstehen können, die die Verpackung unbeschadet lassen. Wenn du dir nen Knochen brichst, kann das ja auch passieren ohne dass du äußerlich z. B. an der Haut überhaupt etwas siehst.

Ein Stückweit kann ich den VK also schon verstehen: Er lässt die Ware durch eine Spedition anliefern, die du durch deine Unterschrift aus der Haftung entlässt. Und nun soll der VK für dein Fehlverhalten aufkommen?

Der dargestellte Mangel (gebrochene Lehnen) lässt m. E. relativ eindeutig erkennen, dass es sich um einen Transportschaden handelt und nicht um einen Sachmangel zu Lasten des Herstellers. Zumindest ist das sehr unwahrscheinlich, wäre zumindest über Gutachten erst noch zu belegen.

Alle anderen Diskussionen, also auch die, ob du rechtzeitig oder zu spät reklamiert hast, sind m. E. müßig. Gewährleistungsansprüche bestehen ja weit länger als 10 Tage. Entscheidend ist, dass du Mängelfreiheit quittiert hast, die - eigentlich erkennbar - nicht vorlag.

Viele Grüße
Kirsten