Verdienst Schulpsychologe / Kinder /Verbeamtung

Liebe Community,

als angehende Lehrerin (Grundschule/Schulpsychologie) hätte ich zwei kurze Fragen:

  1. Verdiene ich als Schulpsychologin dasselbe wie alle anderen GS-Lehrer? Da ich ja durchaus auch für die Beratung an Weiterführenden Schulen zuständig sein kann, bin ich mir nicht sicher, ob sich das Gehalt dadurch erhöht, da ja Gymnasium-Lehrer auch mehr verdienen.

  2. Welche Nachteile hat es, vor der Verbeamtung bereits ein Kind zu bekommen? Welchen Unterschied macht es von den Zuschüssen? Und hat man danach schlechtere Chancen auf Verbeamtung?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Vielen Dank schonmal,
Maria

Hallo,

erstaunlich, dass du als

als angehende Lehrerin (Grundschule/Schulpsychologie)

nicht weißt, dass man das

  1. Verdiene ich als Schulpsychologin dasselbe wie alle anderen
    GS-Lehrer? Da ich ja durchaus auch für die Beratung an
    Weiterführenden Schulen zuständig sein kann, bin ich mir nicht
    sicher, ob sich das Gehalt dadurch erhöht, da ja
    Gymnasium-Lehrer auch mehr verdienen.

ohne Kenntnis des Bundeslands schon mal gar nicht beantworten kann.

  1. Welche Nachteile hat es, vor der Verbeamtung bereits ein
    Kind zu bekommen? Welchen Unterschied macht es von den
    Zuschüssen? Und hat man danach schlechtere Chancen auf
    Verbeamtung?

Welche „Zuschüsse“?
Meinst du prinzipiell vor der Verbeamtung (z. A.) oder vor der Lebenszeitverbeamtung. Ansonsten sh. oben.

Gruß
Wawi

Hallo,

hier in BW sind die Schulpsychologen ausgebildete Psychologen und keine Lehrer. Es gibt auch noch Beratungslehrer, das sind Lehrer mit einer Zusatzqualifikation, die erhalten für die Beratungstätigkeit eine Reduktion der zu unterrichtenden Stunden.

Um welches Bundesland geht es denn?

Gruß

Hallo Maria,

normalerweise sind die Ausbildungsvoraussetzungen für GS-Lehramt und Schulpsychologie unterschiedlich. GS-Lehramt fordert das entsprechende Lehramtsstudium + Referendariat, Schulpsychologie ein Dimplom oder Master in Psychologie.

Die Ausbildungsvoraussetzungen sind i.d.R. auch die tarifrechtlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe. Bei Schulpsychologie ist das E13 TV-L als Angestellter bzw. A13 bei Verbeamtung; bei GS-Lehramt E11 TV-L bzw. A11.

Viele Grüße

Hans-Peter