Verdienstausfall durch internen Fahrdienst

Hallo,

ich bin seit Kurzem für eine Zeitarbeitsfirma tätig, welche einen eigenen Fahrdienst für die Mitarbeiter bereitstellt.
Innerhalb von einer Woche wurde ich 2x vergessen, weshalb ich mit dem Bus zum Einsatzort musste.
Hierdurch war ich über eine Stunde verspätet am Einsatzort.
Meine Frage: Kann ich meine Firma drängen mir den Zeit-/Verdienstausfall gut zu schreiben?
Im Grunde ist man ja selbst dafür verantwortlich rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein, jedoch ist dies meiner Meinung nach eine Dienstleistung, die nicht erbracht wurde, wodurch ich einen finanziellen Schaden erlitt.

Vielen Dank für eure Antworten.

Hast Du es denn bereits versucht, bzw. ist überhaupt ein Lohnabzug vorgenommen worden ? und hast Du denn mal nachgefragt warum man dich vergessen hat mitzunehmen oder abzuholen ?

Wer war daran Schuld ?

Man müsste mehr über diesen Internen Fahrdienst wissen, wie organisiert, was vereinbart usw.

Denn wenn man z. B. Fahrgemeinschaften bildet, dann hat man sicherlich gegen einen vergesslichen Abholer keine Schadenersatzansprüche, wenn man deswegen zu spät zur Arbeit kommt.

MfG
duck313

Hallo,

Ich habe meiner Firma bereits geschrieben, dass ich um eine Gutschrift bitte, erhielt aber bis dato keine Antwort.
Meine Lohnabrechnung erfolgt am 15. - die Frage ist vorab im rechtlichen Sinne gestellt, falls es zu einer negativen Antwort kommt.
Der Herr, den ich am Apparat hatte sagte mir er weiß nicht wieso der Fahrer nicht vor Ort war, ich hätte aber auf seiner Liste gestanden.
Schuld war demnach wohl der Fahrer selbst oder der Fahrdienstplaner, welcher die Info nicht weitergegeben hat, das ist mir bis dato unklar.
Vereinbart ist, dass ich jeden morgen zur Arbeit gebracht werde und auch Nachmittags abgeholt werde. Der Fahrdienst ist eine zahlungspflichtige Dienstleistung des Zeitarbeitsunternehmens und wird - wie oben geschrieben - durch einen Fahrdienstleiter organisiert. Die Fahrer sind direkt bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.
Eine Fahrgemeinschaft ist es demnach nicht - ich schrieb ja, dass es sich hierbei um einen internen Fahrdienst, keine Fahrgemeinschaft, handelt,welcher kostenpflichtig in Anspruch genommen wird.
Bevor Antworten in diese Richtung gehen: Es geht mir nicht um die Erstattung der Kosten, die der Fahrdienst in Anspruch nimmt, sondern um einzig um Lohn und Stundenkonto.