Verdorbene Ware gekauft, Geld zurückfordern

Welche Rechtsmittel greifen wenn jemand privat ein verdorbenes Produkt erworben hat und der Verkäufer den Kaufpreis nicht erstatten will?

Tell us more … zu Deutsch: erzähl mehr. Dann brauchen wir nicht im Nebel herumzustochern!

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Ob etwas verdorben ist, kann strittig sein.

Der Verkäufer bietet ein gebrauchtes Gerät mit Gebrauchsspuren an und der Käufer empfindet es wegen der Kratzer „verdorben“.

Dann könnte der Käufer das Gerät zurücksenden und einen Mahnbescheid erwirken. Wenn der Verkäufer widerspricht, muss ein Richter entscheiden.

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Ich denke, von

spricht man normalerweise bei Lebensmitteln.

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Sachmangel: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Rechte bei Sachmangel: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

ganz allgemein: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/reklamation-recht-auf-einwandfreie-lebensmittel-13913

:wink:

Wobei die Frage offen ist, ob ein Sachmangel vorliegt.

Es gibt einen Kaufvertrag. In welchem Zustand wurde der Gegenstand verkauft? Welche Eigenschaften wurden zugesichert?
(„Gebrauchsspuren“ wird unterschiedlich ausgelegt. Für den Einen ist es "einmal genutzt und fast „wie neu“, für den Anderen bedeutet es „deutliche Benutzungsspuren“.)

Es handelt sich um überlagertes, biologisches Holzschutzmittel, Kaufpreis 190,-€, incl. Versand, in dem Mittel haben sich durch Zersetzung Festkörper gebildet, eine Verkieselung auf dem behandelten Holz tritt nicht ein.
Der Verkäufer ist uneinsichtig reagiert agressiv, möchte nicht mehr „belästigt“ werden und droht mit Anzeige wegen Betrug !

Lächerlich.

Kannst du die Überlagerung nachweisen? Findest du ein Herstellungsdatum oder eventuell sogar ein Datum, bis zu dem das Mittel verwendet werden soll?
Frage doch mal den Hersteller, an Hand von Chargennummern kann der bestimmt sehen, wann es hergestellt wurde. Mit der Aussage des Herstellers „Das Produkt wurde im Juni 2003 hergestellt, die Lagerfähigkeit beträgt unter günstigen Bedingungen maximal 10 Jahre.“ kannst du dem Verkäufer dann nochmals auffordern, seinen Pflichten nachzukommen.

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Interessant wären allerdings auch noch die Umstände des Kaufs, weil mich das

im UP auch etwas stutzig macht. Bezieht sich das auf den Käufer oder auf den Verkäufer, und wenn Letzteres, über welche Plattform? Hat der Verkäufer womöglich die Ware „verkauft wie abgebildet“ o. ä. angeboten?

Die von @X_Strom empfohlene „Beweissicherung“ sollte so oder so durchgeführt werden.

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Das ist alles schon passiert der Hersteller gibt kein Haltbarkeitsdatum an und will mit der Werbeaussage " ist beliebig lagerfähig und muß nicht vor Frost oder Hitze geschützt werden" wohl den Eindruck erwecken dass, das Mittel unbegrenzt lagerfähig ist.

Mit vermutlich streng geheimem Ergebnis?

Dann musst du streng geheim einen Anwalt einschalten. Oder die Sache streng geheim vergessen.

hi,

dann kann es auch nicht verdorben sein.

meinst du von einer Privatperson oder du als Privatperson von einem Händler?

grüße
lipi

Beide privat.
Auch schöne Grüße

Da wäre noch meine Frage …

Wobei es schon problematisch ist, egal wie die Antwort lautet, wenn schon das klar ist:

hi,

und willst du vielleicht noch erzählen, ob er die Gewährleistung ausgeschlossen hat (was ja üblich wäre)?

grüße
lipi

Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen, angeboten wurde das Mittel mit den Aussagedaten des Herstellers.
Mittlerweile werde ich von dem Verkäufer als Betrüger bezeichnet.

hi,

es handelt sich um HM1 oder?

Ausflockungen werden da als unbedenklich beschrieben.

Ich frag mal vorsichtig: kann ein Verarbeitungsfehler sicher ausgeschlossen werden?

Mal den Hersteller befragt, warum sein Mittel nicht mehr funktionieren könnte, obwohl man es praktisch auf den Mond schießen könnte, ohne die Wirksamkeit zu verlieren?

grüße
lipi

Berufung und/oder Revision. Allerdings erst in der zweiten/dritten Instanz. Um ein Verfahren zu eröffnen, wird entweder Prozesskostenhilfe oder ein Mahnbescheid beantragt oder Klage erhoben.

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Hallo lipi, danke für die Beiträge.

Ja HM1, der Behälter war nicht original verschlossen wie vom Verkäufer behauptet und es waren nicht nur Ausflockungen sondern das Mittel hatte sich so zersetzt das es eine braune Brühe mit vielen Feststoffen war, ich habe es vorschriftsmäßig 1:9 gemischt und mit dem Pinsel aufgetragen (mit der Spritzpistole war es nicht möglich) eine Verkieselung auf dem Holz blieb aus. Der Verkäufer hat in seiner Verkaufsannonce auch fälschlich behauptet „ist beliebig lange haltbar“.
Nachdem ich dem Hersteller meine Probleme mit dem HM1 mitgeteilt habe, habe ich folgende Antwort erhalten „wenn es sich so verhält wie Sie es beschreiben, empfehlen wir Ihnen, sich
ein neues Gebinde HM1 zu kaufen“, eine klare Aussage dass das Mittel überlagert und unbauchbar ist habe ich nicht erhalten.

hi,

naja, seitens des Herstellers macht das schon Sinn. Er würde seinen eigenen Angaben ja widersprechen.

Ich würde einfach dabei bleiben, dass es eben nicht die Eigenschaften hat, die es haben sollte. Ende.

Kein überlagert hinzu dichten, was du nicht beweisen kannst.
Ich frage mich jedoch, wie du den ‚nicht-Schutz‘ erkennst. Das sollte ja schon sachlich begründet werden können.

ich denke, du hast keine Chance das zu beweisen. Wenn es nicht originalverschlossen war, kann damit sonst was passiert sein.

Ne braune Brühe ist das ja so und so. Das einzige, was du „nachweisen“ kannst, ist der ausbleibende schützende Effekt.
Ich würde alle Unterstellungen (wie etwa überlagert) einfach lassen.
Das hat auch den Vorteil, dass hier nicht rumgeraten und interpretiert werden muss, sondern der Sachmangel klar definiert ist.

Die Fragen, die sich mir stellen würden, wenn der VK schon etwas seltsam unterwegs ist:

Wie sichere ich Beweise über den nicht eintretenden Schutz. (sehe ich sehr problematisch, bin aber auch nicht vom Fach)
Wie bekomme ich das Produkt sicher (nicht ob es verschüttet wird, sondern dass er es annimmt) zurück zum Verkäufer.

… und dann würde man doch erst einmal die Ersatzlieferung (Nacherfüllung) verlangen.
Die wird er erwartungsgemäß ablehnen, da er das nicht kann.
Dann tritt man eben vom Vertrag zurück.
Die Rückerstattung bleibt aus und dann bist dürfte sich ein üblicher Weg ergeben.

grüße
lipi