Grüße,
ich habe mal eine Frage zum Thema Wahlen. Bei politischen Wahlen ist es ja grundsätzlich so, dass man in der Regel eine Stimme hat, die man einem Kandidaten seiner Wahl geben kann oder man kann sich enthalten. Gegenstimmen sind da nicht vorgesehen.
Beispiele: Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Wahlen von Gremien in Schulen etc.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt. Gibt es nur einen Kandidaten, ist dieser in der Regel fast automatisch gewählt, zur Not mit der eigenen Stimme.
Bei Vereinen scheint dies nun anders zu sein. Hier scheinen Wahlen, eher Beschlüsse zu sein.
Angenommen ich habe einen gemeinnützigen Verein und dieser hat eine spärliche Satzung, die nix zu den Wahlen aussagt. Dann gilt doch das BGB, richtig?
Das heißt, dass ein Vostandsposten dann eigentlich nicht „gewählt“ wird, sondern „beschlossen“?
Wenn es also nur einen Kandidaten gibt, kann dieser abgelehnt werden, wenn z.B. 51 % der anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder gegen den Kandidaten sind?
Ist dieser Unterschied korrekt dargestellt oder unterliege ich einem Missverständnis?
Mit besten Grüßen
Zwergenbrot