Vereinsfragen

Hallo,

ein gemeinnütziger Sportverein hat Mitglieder, die ihre Beiträge nicht zahlen. Auch auf Zahlungserinnerungen werden nicht reagiert, telefonische Aufforderungen helfen auch nicht. Bei manchen Mitgliedern haben sich die Beitragsforderungen mehrerer Jahre angehäuft. Dabei sind auch Mitglieder, die es einfach nicht verdient haben, einfach ungeschoren davon zu kommen.

Jetzt würde mich hier die rechtliche aber auch die praktische Seite interessieren.

Könnte der Verein ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten? Beim Amtsgericht? Wer müsste sowas ggf. in die Wege leiten. Irgendein Vorstandsmitglied, der Kassenwart?

Oder auch allgemein: Was macht man mit Mitgliedern, die unberechtigt Lastschriften zurück gehen lassen (keine Lust mehr auf den Verein, aber eben noch nicht gekündigt) oder die Rechnungen unbeachtet lassen?

Wie kann vorgegangen werden und wie wird es in der Praxis gehandhabt?

DAnke und viele Grüße
Monroe

Hallo,

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Jetzt würde mich hier die rechtliche aber auch die praktische

Seite interessieren.

Könnte der Verein ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege
leiten?

Natürlich

Beim Amtsgericht?

beim „zuständigen“ Amtsgericht - also das, das in eurerm Bundesland für das Mahnverfahren zuständig ist.

Wer müsste sowas ggf. in die Wege
leiten. Irgendein Vorstandsmitglied, der Kassenwart?

Was steht denn in der Satzung über die Vertretungsberechtigung?

Oder auch allgemein: Was macht man mit Mitgliedern, die
unberechtigt Lastschriften zurück gehen lassen (keine Lust
mehr auf den Verein, aber eben noch nicht gekündigt) oder die
Rechnungen unbeachtet lassen?

Bei uns wird das so gemacht:

  1. eine „letzte außergerichtliche Mahnung“ mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens - ist zwar nicht vorgschrieben, erhöht aber die Zahlungsbereitschaft ungemein.
  2. Mahnbescheid beantragen (wenn es sich lohnt)
  3. Rausschmiss aus dem Verein wg. „vereinsschädigendem Verhalten“
    Wenn man dann noch bei Treffen mit anderen Vereinsvorständen, so ganz nebenbei…
    Es wird für denjenigen schwierig, einen neuen Verein zu finden.

Gruß
HaWeThie

Ja super, danke für Deine Antwort. Also lohnen ist da sicher relativ. Nur mittlerweile haben wir ins Summe gut über tausend Euro Außenstände, was für einen Sportverein unserer Größe eine Menge Geld ist. Kleinvieh macht auch Mist… Und mir treibt die Haltung der Leute den Blutdruck in die Höhe. Wir verwalten den ganzen Kram ehrenamtlich, versuchen das Geld ordentlich wieder in die Sport- und Jugendförderung zu investieren, müssen selber pro Mitglied Verbandsbeiträge leisten u.s.w.

Sagst Du mir, ab welcher Größenordnung Ihr ein Mahnverfahren beantragt? In der Theorie kenne ich den Ablauf ein bißchen. Praktisch habe ich das noch nie gemacht.

Viele Grüße
Monroe

Also, das Mahnverfahren ist eine Prozessart, in der für Geldforderungen voraussichtlich unstreitig und ohne Verhandlung dem Gläubiger ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel verschafft werden kann.

Wird der Anspruch vom Schuldner durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bestritten, so wird auf Antrag des Gläubigers in das Urteilsverfahren übergegangen.

Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt, bei dem der Antragssteller seinen allg. Gerichtsstand hat. Es gibt jedoch darüber hinaus zentrale Mahngerichte für jedes Bundesland in folgenden Städten: Baden-W - Stuttgart, Bayern - Coburg, Berlin - Wedding, Brandenburg - Wedding, Bremen, Hamburg, Hessen - Hünfeld, Niedersachsen - Uelzen, NRW - Hagen oder Euskirchen, McPomm - Hamburg,
Rhein-Pfalz - Mayen, Sachsen - Aschersleben, Schleswig-Holstein - Schleswig.

Der Verein wird in der Regel vom Vortand nach außen vertreten, dieser ist im Vereinregister eingetragen.

Das Amtsgericht setzt Kosten fest, die der Beschuldigte zu tragen hat. Ist dieser ggf. zahlungsunfähig, geht der Mahnbescheid nun in die Insolvenzmasse. Vorgestreckte Kosten werden dann kaum noch in voller Höhe beglichen.

Hallo Caramba,

offene Mitgliederbeiträge sind leider immer wieder eine Problemstellung und Belastung für deutsche Vereine, doch es gibt dazu auch klare Problemlösungen.

Zunächst sollte man natürlich versuchen, sich mit dem betreffenden säumigen Mitglied einmal im persönlichen Gespräch zusammenzusetzen und zu versuchen zu klären, was der Grund der Rückstände ist und ob es hier eine einfache abgestimmte Lösungsmöglichkeit gibt. Wird die Lösung wie zum Beispiel eine Ratenzahlung gefunden, dann sollte dies unbedingt auch schriftlich mit einem Einigungspapier oder Protokoll mit Datum, Ort des Gesprächs, Einigungsinhalt festgehalten und von Verein und Mitglied jeweils unterschrieben werden.

Vorteil: Damit ist eine kostengünstige, einvernehmliche und auch schnelle Lösung gefunden, die auch durch die Protokollierung die Verjährung der Vereinsforderung sicher verhindert. Diesen Punkt habe ich auch in meinem nachfolgenden Newsartikel auf meinem Vereinsportal bereits einmal ausführlich geschildert.

http://mein-erfolgreicher-verein.de/news/59-so-verhindern-sie-sicher,-dass-zum-jahresende-offene-vereinsforderungen-verjähren

Kommt eine solche Einigung nicht zustande, dann muss die offene Forderung notfalls mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe geltendgemacht werden, denn sonst droht eben die Verjährung der offenen Vereinsforderung. Die Nichtbeitreibung der Vereinsforderung könnte gegebenenfalls auch als Pflichtenverstoss des Vereinsvorstands gewertet werden und damit zum Haftungsfall werden.

Deshalb ist hier unbedingt ein Handlungsbedarf gegeben. Insoweit darf ich hier auch auf diesen interessanten Artikel eines Vereinsvorstands aus eigener Erfahrung auf eigener Webseite zu genau diesem Thema hinweisen.

http://verein-im-verein.de/mahnwesen-im-verein/

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