Vereinsrecht Ausgaben

Hallo,

hoffe, dass Sie mir hier weiterhelfen können.

Wenn in der Satzung eines gemeinnützigen Vereins nichts geregelt ist, muss dann die Mitgliederversammlung entscheiden ob z.B. die Hälfte des Vereinsvermögens für den kauf einer Uniform ausgegeben werden darf oder kann das die Vorstandschaft (Ausschuss) entscheiden?

Danke schon mal für IhreMühe…

Gruß
SV

Hallo,

der Vorstand kann -im Rahmen seiner Verantwortung- über das gesamte Vereinsvermögen verfügen, so dass er die Mitgliederversammlung nicht vorher fragen muss.
Er kann dies aber trotzdem tun und die Entscheidung über die Ausgabe der Mitgliederversammlung überlassen.

Gruß
B. Kaufmann

Hallo,

habe gehört dass für Fälle, die in der Satzung nicht geregelt sind, es ein gesetzliches Vereinsrecht gibt.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist grundsätzlich unbeschränkt, ggf sind Einschränkungen anzunehmen, wenn gegen den Vereinszweck verstoßen wird.

Eine Beschränkung im Innenverhältnis (so dass der Vorstand regresspflichtig dem Verein ist) kann sich aus der Satzung ergeben.

Bei großer Bedeutung der Sache kann eine Beteiligung anderer Organe erforderlich sein.

Hallo,

wenn die Satzung nichts regelt, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und hier die §§ 22 bis 79 (Verein allgemein), sowie für den Vorstand die Vorschriften über den „Auftrag“ (§§ 662-674 BGB) bzw. über die „Geschäftsbesorgung“ (§§ 675-675b BGB) bzw. „Geschäftsführung ohne Auftrag“ (§§ 677-687 BGB).

Gruß

B. Kaufmann

Hallo SV,
entschuldige, dass ich jetzt erst antworte- Ich war im Urlaub ohne online-Zugang.
Wenn es dem Vereinszweck entspricht, kann der Vorstand das entscheiden.
Gruß, Daniela